Deutschland wohin???. Luma Mayhér
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Nachdem der neue Kanzler Schröder die Regierung führte, reduzierte der nun zum Sozialminister aufgestiegene Herr Riester sehr bald den Rentenanspruch sogar noch weiter, nämlich auf 60%, also unter die Marge, die er zuvor von Norbert Blüm anprangerte. Damit aber nicht genug, er reduzierte zugleich die Rentenbezüge von Witwen auf 56 % (das von Riester kritisierte Modell Blüm sah auch für Witwen 64 % vor) der Bezüge ihres verstorbenen Mannes. Für mich ein unglaubliches, unehrliches, letztlich widerliches Verhalten. Erst gegen die verhältnismäßig moderate Rentenkürzung unter Norbert Blüm massiv polemisieren und kaum an der Regierung genau das Gegenteil, mit noch größerer Rentenkürzung bei zusätzlicher Kürzung der Witwenrenten. Diese Verhaltensweise übertrifft für mich noch bei weitem besonders unlautere Werbungen in der Wirtschaft. Bei derartig unaufrichtigem Taktieren sind das niedrige Ansehen von Politikern sowie die wachsende Politikverdrossenheit in der Bevölkerung verständlich. In Anbetracht dieser Unaufrichtigkeit kann ich seit dieser Zeit keinerlei Achtung für Herrn Riester aufbringen.
Herr Riester bot als Ausgleich für seine hohe Rentenkürzung eine staatlich geförderte Versicherung an, mit dem der/die Einzelne durch Ansparen seine/ihre Rente anheben kann. Damit erfolgt eine grundlegende strukturelle Veränderung des Rentenmodells, das die Erfahrungen aus der Zeit der Renteneinführung missachtete. Ein Kernpunkt der damaligen Renteneinführung war eben die staatlich garantierte ausreichende Altersversorgung anstelle der Unsicherheit privater Vorsorge. Genau dieser zentrale Punkt wurde durch Riesters Modell ausgehebelt. Dabei belegte die reale Entwicklung damals schon die Unsicherheit privater Rentenvorsorge. Angesichts der Veränderungen des Arbeitsmarktes unter der Kanzlerschaft Schröders und seinem Wirtschaftsminister Clement, mit der hohen Anzahl Personen, die im Niedriglohn beschäftigter waren, könnten viele zudem die erforderlichen Ansparmittel für das Riestermodell, der so genannten „Riesterrente“ zur Rentenaufbesserung nicht aufbringen. Das gilt vor allem für die unteren Einkommensgruppen, die ohnehin nur niedrige Renten bekommen. Deshalb sinken deren Rentenansprüche unter das Niveau der sozialen Grundsicherung. Schröder und Riesters Rentenkonzept hat die Altersversicherung für die unteren Bevölkerungsgruppen wieder in Richtung der Altersarmut, so wie sie vor der Einführung der Rentenversicherung vor 1900 bestand, zurückgeworfen.
Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Riesterrente bei weitem nicht die beim Abschluss zugesagte Rentenhöhe bringt. Eine Zeitung berichtete, dass eine Person mit Riester-Vertrag statt der ehemals in Aussicht gestellten monatlichen Renten von 542 €/ Monat nur noch mit einer Renten von 80 bis 120 €/Monat (unterschiedliche Angaben der zuständigen Stelle) rechnen kann, vorausgesetzt, dass sie bis zur Erreichung der Altersgrenze weiterhin jeden Monat 176 € in diese Versicherung einzahlt (WK 1.10.2020). Der Bezüge der Riesterrente müssen zudem noch versteuert werden. Der Finanzexperte H. Walz verweist darauf, dass durch die Regularien der Riester-Rente „… weitaus mehr Kapital vernichtet wird, als der Sparer an Förderung erhält“ (WK 1.10.2020). Die Ursachen dafür liegen vor allem in dem falsch konzipierten Modell, dessen Mängel sich noch durch Außeneinflüsse wie die Finanzkrise 2008 oder die Einbrüche aufgrund der Coronakrise verstärkten. Dabei belegt die Richtigkeit der alten, auf garantierte staatliche Versorgungsleistungen ausgerichteten Rentenversorgung, wie verheerend und falsch die Umstellung auf eine privatwirtschaftlich basierenden Teil der Altersversorgung durch Riester war. Die Abkehr vom alten Rentenmodell ist sozialpolitisch ein katastrophaler Rückschritt sondergleichen und das von einer ursprünglich sozial ausgerichteten Partei!
Im Sozialbereich kam es unter der Gesundheitsministerin Schmidt zu weiteren Einschnitten. Um die im europäischen Vergleich hohe Anzahl der Praxisbesuche zu senken, wurde eine Gebühr von 10 € eingeführt. Sie musste je Quartal entrichtet werden, wenn darin ein Praxisbesuch erfolgte. Bei Aufsuchung mehrere Praxen z. B. von Allgemeinmedizinern und Zahnarzt entsprechend mehrfach. Für höhere und mittlere Einkommen war das unerheblich, für Personen mit niedrigem Einkommen nicht. Für Personen mit sehr niedrigen Einkommen, wie manche Rentner, war das eine massive Restriktion. Deshalb wurde ggf. selbst auf notwendige Arztbesuche verzichtet. Zudem erhielten die Ärzte für jeden Patienten pro Quartal nur noch einen Pauschalbetrag, egal wie oft der Patient zu behandeln war. Für Arztpraxen der Grundversorgung mit hohem Anteil ältere Patienten, die erfahrungsgemäß anfälliger sind und die Praxen häufiger aufsuchen müssen, wird der Betrieb unwirtschaftlich. Zudem wurde die Patientenzahl auf dem erreichten Stand festgeschrieben, damit die Praxen nicht durch Anwerbung zusätzlicher Patienten mehr Honorare einnehmen. Für die Verschreibung von Medikamenten musste sich die Arztpraxis an das zugebilligte Kontingent halten, sonst müssen sie die Kosten für die Medikamente, die das Praxiskontingent überschreiten, übernehmen, unabhängig davon wie medizinisch notwendig die Verschreibung war.
Diese Vorgaben waren ein wesentlicher Grund zur starken Orientierung von Praxen auf Privatpatienten, bis hin zur Aufgabe von Kassenzulassungen. Die Vorgaben der Ministerin Schmidt bewirkten zwar eine Kostendämpfung, die jedoch z. T. auf dem Rücken der Ärzte, aber auch der Patienten stattfand. Zudem wurde in diesen Maßnahmen nicht der anwachsende medizinische Betreuungsbedarf berücksichtig, der infolge der steigenden Lebenszeiträume der Bevölkerung entstand. Die Tagespresse zitierte damals eine Verlautbarung von Frau Ministerin Schmidt, dass der gesundheitliche Standard ohne Mehrkosten erhalten werden könne bzw. werde. Diese Verlautbarung kann nur als blanker Unsinn eingestuft werden, wenn man nicht von fehlenden Sachkenntnissen der damaligen Gesundheitsministerin ausgeht. Mit dem ansteigenden Alter der Bevölkerung nehmen eben zugleich die Erkrankungen und der Anteil multimorbider Patienten zu, die einen hohen und häufigen gesundheitlichen Betreuungsbedarf haben. Deshalb muss die Alterung zwangsläufig zu höherer Beanspruchung des Gesundheitswesens führen. Das gilt sowohl für ärztliche Betreuung als auch Medikamentenversorgung und Krankenhausaufenthalte. Unter diesen Gegebenheiten führt eine Deckelung der Kosten im Gesundheitswesen unvermeidlich zum Abbau von Versorgungsleistungen. Deshalb ist diese Verlautbarung der damaligen SPD-Ministerin für Gesundheit unglaublich, entweder falsch oder unsinnig. Die Folgen wirkten langzeitig. Der Berufsstand der Allgemeinmediziner, der im Wesentlichen die Grundversorgung trägt, hat erheblich an Attraktivität eingebüßt. Heute erreicht der jährliche Zugang junger Allgemeinärzte nur etwa die Hälfte der Anzahl ihrer älteren Kollegen, die innerhalb eines Jahres in den Ruhestand treten. Inzwischen wurden zwar einige der Vorgaben aus der Ära von Gesundheitsministerin Schmidt abgebaut, wie Deckelung der Patientenzahl von Praxen und die Entrichtung der 10 € Gebühren je Quartal, aber der Zugang an neuen Ärzten in der Grundversorgung ist weitaus zu niedrig geblieben. Heute besteht ein Notstand für die medizinische Versorgung nicht nur in manchen ländlichen Räumen, sondern erreicht zunehmend die Randlagen von Großstädten.
In dieser Zeit wurde Deutschland von zwei großen Spenden-/ Schwarzgeldaffären erschüttert. 1999 flog ein illegales Spendenkonto auf, das die CDU seit 1994 unterhielt. Auf dem Konto wurden Parteispenden, teilweise ohne diese zu versteuern, gesammelt. Die Meldung dieser Spenden an den Bundestag unterblieb, ein eindeutiger Verstoß gegen geltende Gesetze.
In dieser Angelegenheit waren höchste CDU Politiker verstrickt, wie der Ex-Kanzler Kohl, der CDU Schatzmeister Leisler-Kiep und der frühere Bundesinnenminister Kanther, selbst der hessische Ministerpräsident Koch und der CDU-Politiker Schäuble standen unter Verdacht. Deshalb wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die u. a. zur Bestrafung von Leisler-Kiep führten (Google 26.8.2020).
Im gleichen Jahr wurden aus dem Kölner Raum ebenfalls Spenden/Schmiergeldzahlungen an SPD-Politiker in leitender Stellung aufgedeckt, die sich damit teilweise sogar selber bereicherten. Die eingeleiteten Ermittlungen führten zu Verurteilungen, bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen(Google 26.8.2020). Mit diesen Auswüchsen hat jedoch