Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne. Regina Mathy

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Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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21,14 Mio. Menschen sind Angehörige der Evangelischen Kirche in Deutschland; 23 Mio. Menschen sind Angehörige der röm.-kath. Kirche, s. EKD (Hrsg.), Gezählt 2019, S. 4 (Stand Dezember 2018).

      25Im Jahr 2018 rd. 216.000 Austritte aus der katholischen Kirche, s. Sekretariat der DBK (Hrsg.), Arbeitshilfen Nr. 306, S. 72; rd. 197.200 Austritte aus der evangelischen Kirche im Jahr 2018, s. EKD (Hrsg.), Gezählt 2019, S. 12.

      26Die Anzahl der Taufen in der katholischen Kirche ging von 2003 mit fast 206.000 Taufen auf rd. 167.800 2018 zurück. Noch drastischer ist die rückläufige Zahl der Erstkommunionen von rd. 282.000 in 2003 auf rd. 171.300 im Jahr 2018, s. Sekretariat der DBK (Hrsg.), Arbeitshilfen Nr. 306, S. 70. In der evangelischen Kirche ging die Zahl der Taufen von 2004 mit rd. 227.000 auf rd. 176.200 in 2018 zurück. Ebenfalls drastisch sank die Zahl der Konfirmationen von 273.000 in 2004 (2003 269.000) auf 174.100 in 2018, s. EKD (Hrsg.), Gezählt 2019, S. 12.

      27Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert, S. 21 f.

      28Günther, Diaspora Deutschland, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 28.12.2014; Isensee, in: FS Listl 1999, S. 67 (80 f.).

      292003 gab es noch fast 13.000 katholische Pfarrgemeinden, 2018 waren es nur noch 10.045, s. Sekretariat der DBK (Hrsg.), Arbeitshilfen Nr. 306, S. 58; im Bereich der EKD gibt es 13.792 Kirchengemeinden (Stand 2018), s. EKD (Hrsg.), Gezählt 2019, S. 8.

      30Im Jahr 2000 empfingen 154 Männer die Priesterweihe, 2018 lediglich 60. Die Zahl der Priester in der katholischen Kirche hat sich 2003 mit 16.532 Priestern auf 13.285 im Jahr 2018 verringert, s. Sekretariat der DBK (Hrsg.), Arbeitshilfen Nr. 306, S. 76; ähnlich im Bereich der EKD, derzeit stehen rd. 21.000 Theologen im Dienst der Kirche (Stand 2018), s. EKD (Hrsg.), Gezählt 2019, S. 22.

      31Konrad, Der Rang und die grundlegende Bedeutung des Kirchenrechts, S. 456.

      32Eingehend Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 55 ff.; Köstler, Die religionsverfassungsrechtliche Zuordnung, S. 20 f.

      33Vgl. hierzu Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 26 ff.; Konrad, Der Rang und die grundlegende Bedeutung des Kirchenrechts, S. 456; Paeger, in: Konfessionelle Krankenhäuer, S. 167 (167).

      34Isensee, in: Hdb StKR, Bd. II 665 (672 f.).

      35Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 30.

      36Ebd., S. 77 ff.

      37Ebd., S. 31.

      38Köstler, Die religionsverfassungsrechtliche Zuordnung, S. 23.

      39Sekretariat der DBK (Hrsg.), Arbeitshilfen Nr. 209, S. 12 f.

      40Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 31.

      41Falterbaum, Caritas und Diakonie, S. 104; Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 31.

      42Eurich/Hädrich, in: Fusion und Kooperation in Kirche und Diakonie, S. 27 (30).

      43Vgl. Negwer, in: Rechtsformen kirchlich-caritativer Einrichtungen, S. 156; a.A. Glawatz, Die Zuordnung privatrechtlich organisierter Diakonie, S. 128.

      44So auch Fischer, Das konfessionelle Krankenhaus, S. 31; s. auch Thüsing, Kirchliches Arbeitsrecht, S. 78.

      45Bietmann, Betriebliche Mitbestimmung im kirchlichen Dienst, S. 20 f.

      § 2 Ökumene und Arbeitsrecht

      Anhand der drei Grundfunktionen des kirchlichen Lebens – Zeugnis des Glaubens, Feier der Liturgie und Diakonie im Dienst an den Menschen – kann die Ökumene heute gut beschrieben werden. Das Zeugnis des Glaubens meint nicht nur den Klerus, sondern jeden einzelnen Christen.46 Dabei geht es um das alltägliche Bekenntnis, das in verschiedenster Form erfolgen kann (vgl. Röm 10, 14 f.). In diesem Sinne haben sich kürzlich die Bistümer Aachen, Münster, Essen und Paderborn mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen auf eine neue Form der ökumenischen Zusammenarbeit in Form eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen geeinigt.47 Auch die Feier der Liturgie, als zweite Grundfunktion, hat eine zunehmende ökumenische Dimension. Vermehrt werden ökumenische Wort- und Vespergottesdienste gefeiert. Die Diakonie im Dienst ist wahrscheinlich der Bereich, in dem bereits jetzt die engste Zusammenarbeit erfolgt.48 So heißt es im Apostolischen Schreiben Intima Ecclesia natura – über den Dienst der Liebe von Papst Benedikt XVI. „Der Bischof möge, wenn es angebracht ist, karitative Initiativen gemeinsam mit anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften fördern, unbeschadet der Besonderheiten aller Beteiligten.“49 Auch von evangelischer Seite wird eine stärkere Zusammenarbeit in diesem Bereich befürwortet (vgl. etwa § 1 DiakonieG). Differenzen hinsichtlich des Glaubensverständnisses treten hier in den Hintergrund.50

      Eine enge Zusammenarbeit der christlichen Kirchen war im Laufe der Geschichte lange Zeit alles andere als selbstverständlich. Zunächst wird daher ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Ökumenischen Bewegung geworfen. In einem nachfolgenden Schritt werden „ökumenische Einrichtungen“ sowie „ökumenisches Arbeitsrecht“ näher definiert.

      Grundlage einer möglichen Regelung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen ist eine nähere Auseinandersetzung mit dem Begriff „Ökumene“. Notwendig ist eine Klarstellung, in welchem Kontext dieser Begriff in der vorliegenden Arbeit gebraucht wird.

      Der Begriff „Ökumene“ stammt aus dem Griechischen „oikouménē“ und meinte ursprünglich „[ganze] bewohnte [sc. Erde]“, „Erdkreis“ (vgl. Lk 2, 1).51 Im Römischen Reich bezeichnete „Ökumene“ mit zunehmendem Erstarken des Christentums auch die Gesamtheit der Christen. Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Christentums zu Zeiten Augustinus wurden „ökumenisch“ und „katholisch“ synonym verwendet.52

      „Ökumene“ wird in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht. So meint Interkonfessionelle Ökumene einen Austausch zwischen den verschiedenen Konfessionsfamilien – etwa im Lutherischen Weltbund oder der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Abrahamitische Ökumene bezeichnet den Dialog zwischen den monotheistischen Weltreligionen – Judentum, Christentum und Islam. Unter vertikaler Ökumene versteht man die Verständigung zwischen mono- und polytheistischen Religionen.

      Den Dialog und die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen bezeichnet man gemeinhin als „Ökumenische Bewegung“.53 Mit diesem Begriff werden die „Bemühungen aller Christen bzw. Kirchen für die Wiederherstellung der christlichen Einheit“ umschrieben.54 Jedenfalls in Deutschland wird dem Begriff „Ökumene“ das Verständnis der Ökumenischen Bewegung zugrunde gelegt. Wenn auch wissenschaftlich gesehen unpräzise, soll auch die vorliegende Arbeit hierauf aufbauen. Dabei geht es konkret um den interkonfessionellen Austausch zwischen der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen.55

      So

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