Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne. Regina Mathy

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Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Ökumenismus (Unitatis redintegratio, UR), die Erklärung zur Religionsfreiheit (Dignitatis humanae) und die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung (die Verbum).87 Nicht-katholische Kirchen und kirchliche Gemeinschaften werden als legitime Existenzformen christlichen Lebens angesehen.88

      Ein Meilenstein der Ökumenischen Bewegung ist das im Zuge des Konzils verfasste Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“89. Inhaltlich steht das Ökumenismusdekret in enger Beziehung zur dogmatischen Konstitution LG. Es beginnt mit den Worten „Die Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen ist eine der Hauptaufgaben des Heiligen Ökumenischen II. Vatikanischen Konzils.“.90 Christus habe eine einige und einzige Kirche gegründet.91 Die vorliegende Spaltung sei ein „Ärgernis für die Welt und Schaden für die Sendung der Kirche“.92 Die Taufe aller Christen begründe ein sakramentales Band der Einheit, alle Getauften seien Schwestern und Brüder im Herrn.93 Nach dem Ökumenismusdekret darf die Schuld der Trennung nicht den nicht-katholischen Christen zur Last gelegt werden, denn „(…) die katholische Kirche betrachtet sie als Brüder, in Verehrung und Liebe“.94 Hinsichtlich anderer christlicher Konfessionen wird erstmals von „Kirchen“95 und „kirchlichen Gemeinschaften“96 gesprochen.97 Auch Nichtkatholiken und Kirchen bzw. kirchliche Gemeinschaften werden als legitime Existenzformen christlichen Lebens angesehen.98 Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde der Kirchenbegriff ausgeweitet und damit das Verfassungsrecht des CIC/1917 revidiert.99

      Ausgehend vom Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde – nun auch von katholischer Seite – der Dialog mit anderen Konfessionen gesucht.100 Dabei ging es zum einen um bilaterale interkonfessionelle Gespräche und zum anderen um einen multilateralen Dialog, insbesondere gefördert durch den ÖRK.101 Der katholisch-orthodoxe Dialog erzielte 1965 mit der Aufhebung der gegenseitigen Exkommunikation beider Kirchen aus dem Jahr 1054 einen großen Erfolg. Die Leuenberger Konkordie von 1973 und die sich daraus entwickelnde Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa führte zu einer gemeinsamen Abendmahlsfeier von Lutheranern und Reformierten und damit zur Überwindung wesentlicher kirchentrennender Differenzen der evangelischen Kirchen in Europa.102

      In den 1970er und 1980er Jahren herrschte eine regelrechte Aufbruchsstimmung. Viele Gläubige engagierten sich für die Ökumene und hofften auf verbindliche Gemeinschaften christlicher Kirchen.103 So entstanden gerade in den 1970er Jahren im Zuge der charismatischen Erneuerung viele neue Gemeinschaften, nicht wenige von ihnen sind ökumenisch geprägt.104 Initiativen und Vereine innerhalb und außerhalb der Kirchen setzten sich dafür ein, dass sich die Kirchen verstärkt neben ökumenischen auch zu politischen Fragen positionierten.105 Theologische Gespräche zwischen der DBK und der VELKD begannen bereits in den 1980er Jahren.106 Entscheidende Impulse für die Ökumene in Deutschland kamen zudem durch die Besuche von Papst Johannes Paul II. in Deutschland in den Jahren 1980 und 1987.107 Ein im Auftrag der Ökumenischen Kommission eingerichteter Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen kam 1985 zu dem Ergebnis, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts die Partner heute nicht mehr treffen.108

      Die 1995 von Papst Johannes Paul II. promulgierte Enzyklika „Ut unum sint“ (UUS) war der Ökumene gewidmet. Der Papst bekräftigt das unbedingte Streben nach der Einheit der Christen.109 Johannes Paul II. greift damit den drängenden Wunsch Christi zur Einheit wieder auf.110 Nicht unerwähnt bleiben sollte das im August 2000 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentliche Schreiben „Dominus Iesus – Über die Einzigkeit und Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche“. Hierin wird der Rang der katholischen Kirche stark hervorgehoben. Teile der katholischen Kirche und insbesondere die evangelischen Kirchen sehen hierin eine deutliche Belastungsprobe des ökumenischen Verhältnisses.111

      Anders als im Fall der katholischen Kirche gibt es keine einheitliche evangelische Kirche. So wird im Rahmen des ökumenischen Dialogs teilweise zwischen der Verständigung zwischen der katholischen Kirche und der lutherischen bzw. der katholischen Kirche und der reformierten Kirchengemeinschaft differenziert.112 Dabei sind sich die katholische und die lutherische Kirche hinsichtlich der Realpräsenz Christi in der Eucharistie einig.113 Die reformierte Kirche hingegen misst dem Abendmahl lediglich eine rein symbolische Bedeutung bei. 1999 veröffentlichten die katholische Kirche und die Lutheraner die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER).114 Katholiken und Lutheraner erklären, dass ein Grundkonsens hinsichtlich der Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht. Die weiterhin bestehenden Unterschiede im Verständnis werden ausdrücklich als tragbar angenommen.115

      2001 unterzeichneten die „Konferenz Europäischer Kirchen“ (KEK) und der „Rat der Europäischen Bischofskonferenzen“ (CCEE) die Charta Oecumenica, eine Selbstverpflichtung zur Achtung der Vielfalt der christlichen Traditionen.116 Durch die 2007 unterzeichnete „Magdeburger Erklärung“ haben elf Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK)“117, darunter auch die katholische Kirche vertreten durch die DBK sowie die EKD, die gegenseitige Anerkennung der Taufe vereinbart.

      Begeisterung lösten im In- und Ausland der erste Ökumenische Kirchentag 2003 in Berlin sowie zweite Ökumenische Kirchentag 2010 in München aus. Der dritte Ökumenische Kirchentag ist 2021 in Frankfurt am Main geplant.118 Wie bereits Papst Johannes Paul II. setzte auch Papst Benedikt XVI. während seiner Deutschlandbesuche 2005 und 2006 ein Zeichen für die Ökumene, indem er zu verschiedenen ökumenischen Gesprächen einlud. Auch das 2008 von Papst Benedikt XVI. anlässlich des 2000. Geburtstages des Apostels Paulus ausgerufene Paulusjahr stand ganz im Zeichen der Ökumene. Inwieweit Papst Franziskus neue Impulse für den Dialog der christlichen Konfessionen setzt, bleibt abzuwarten. Bisher hat er sich der Ökumene sehr zugewandt positioniert.119

      Ein derart großer ökumenischer Enthusiasmus wie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist nicht mehr vorhanden.120 Zwischenzeitlich empfand man den ökumenischen Dialog als schwierig.121 Man sprach sogar von einer Krise der Ökumene.122 Der ökumenische Prozess habe, so Kasper, inzwischen eher das Format einer friedlichen Koexistenz.123 Auch die Forschung konzentrierte sich in den vergangenen Jahrzehnten auf einige wenige Theologen und Initiativen.124 Die Ursachen für die Stagnation sind vielseitig: Zollitsch führt den Rückgang des ökumenischen Enthusiasmus darauf zurück, dass durch die deutliche Annäherung in den vergangenen Jahrzehnten nun die Differenzen sichtbarer wurden.125 Ähnlich äußert sich Schockenhoff, der das momentane Stocken der Ökumene darin begründet sieht, dass die Kirchen verstärkt nach der eigenen Identität suchen.126 Unterschiedliche Auffassungen in konfessionellen Fragen führten dazu, dass sich die einzelne Konfession nach ihrer Position fragen müsse.

      Teilweise wird sogar die Gefahr eines Identitätsverlusts durch die Ökumene gesehen.127 Dabei könnten durch den Versuch, konfessionelle Profile zu überwinden, umgekehrt sogar rekonfessionalisierende Tendenzen entstehen.128 So unterstreicht Papst Benedikt XVI.: „Das Notwendigste für die Ökumene ist zunächst einmal, dass wir nicht unter dem Säkularisierungsdruck die großen Gemeinsamkeiten fast unvermerkt verlieren, die uns überhaupt zu Christen machen und die uns als Gabe und Auftrag geblieben sind.“129 Sofern den Menschen die christliche Identität nicht mehr bewusst ist, droht die Ökumene in einem „Wischi-waschi-Ökumenismus“ zu verschwimmen, befürchtet Kasper.130 Es sei wichtiger denn je die Fundamente der Ökumenischen

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