Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White страница 87

Автор:
Жанр:
Издательство:
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

Скачать книгу

Recht im Interesse des Treugebers wahrzunehmen; und – die Vollmacht/Stellvertretung, bei der der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber zum Abschluss von vertretungszulässigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt wird.

      143

      144

      aa) Natürliche Personen als Vertragspartner

      145

      Die vom Kunden gemachten Angaben zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten sind nur dann zu überprüfen, wenn sie nicht plausibel erscheinen. In diesem Fall können weitere Nachforschungen geboten sein. Ggf. kann die Hereingabe einer Kopie des Ausweisdokuments des wirtschaftlich Berechtigten verlangt werden.

      bb) Juristische Personen als Vertragspartner

      146

      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG › 6. Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

      147

      Mit der Pflicht zur sog. Kontenwahrheit wird das Verbot bezeichnet, Konten unter falschem Namen zu errichten. Diese in § 154 Abs. 1 AO normierte Pflicht trifft den Kontoinhaber selbst. Die korrespondierende Verpflichtung des Kreditinstituts, den Kontoinhaber zu identifizieren und die erhobenen Angaben aufzuzeichnen, ist in § 154 Abs. 2 AO geregelt.

      148

      aa) Identifizierungs- und Verifizierungspflicht

      149

      (1) Verfügungsberechtigte

      150

      (2) Wirtschaftlich Berechtigte

      151

      152

      Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der Praxis naturgemäß keine zweifache Identitätsprüfung nach GwG und AO erfolgt, sondern die erforderlichen Angaben nur einmal erfasst und überprüft werden.

      bb) Umfang der Identifizierung

      153

      Der AEAO zu § 154 legt den Identifizierungsumfang fest.

      154

      Folgende Angaben sind zu erheben und mit einem amtlichen Ausweispapier oder Ausweisersatzpapier abzugleichen:

Vorname und Nachname;
Geburtsort;
Geburtsdatum;
Staatsangehörigkeit; und

      (2) Juristische Personen

      155

      cc) Aufzeichnungs- und Aktualisierungspflicht

      156

      157

      

Скачать книгу