Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr.. Boris Dreyer
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr. - Boris Dreyer страница 8
Neben den Riten und Kulten verraten die Bezeichnungen und die äußeren Insignien der magistralen Macht, die fasces und die sella curulis, den etruskischen Einfluss:
fasces
Die fasces, die aus einem Rutenbündel mit Richtbeil (die oben herausragten und nur bei Trauer umgekehrt wurden) bestanden, waren seit den Etruskern Zeichen richterlicher Gewalt des römischen Magistraten. Sie wurden diesem von Liktoren, die zahlenmäßig nach der Bedeutung und Kompetenz des Magistraten bestellt wurden, vorangetragen. Zwölf Liktoren standen für Konsuln zur Verfügung, sechs für die Praetoren. Die Liktoren durften keine Sklaven sein, wurden zunächst jährlich, später lebenslang bestellt. Sie waren in Dekurien zu 24 Mann gegliedert.
sella curulis
Die sella curulis (von currus/Wagen) war unter den etruskischen Königen Wagen- und Richtstuhl. Sie blieb in republikanischer Zeit Zeichen richterlicher Gewalt höherer Beamter. Sie stand dem Interrex, Konsul, Praetor, Decemvir, Konsulartribun, Prokonsul, Propraetor, Diktator, magister equitum und curulischem (seit Sulla auch plebejischen) Aedil zu. Dazu verfügten über ihn die Censoren und der Flamen Dialis (nicht curulisch). Bei Leichenfeiern wurde das Ahnenbild auf die sella gesetzt.
pomerium
Sobald der Konsul – oder an seiner statt der Praetor – nach Vollzug der entsprechenden religiösen Riten das pomerium, die Stadtgrenze, überschritten hatte, war er erst wieder zu belangen, wenn er als Privatmann nach Rom zurückkehrte. Davor war er nur durch das imperium seines Kollegen zu stoppen, der aber in der Regel und besonders in späterer Zeit nicht an demselben Ort operierte.
provincia
Der Senat tagte in der Stadt, „beriet“ den Magistrat nur in Rom, konnte demnach dem Konsul höchstens den Nachschub und Sold verweigern. Die Volksversammlung hatte nach der Wahl den Zugriff nur bis zur Vergabe des „Amtsbereiches“ (provincia, erst im ersten Jahrhundert v. Chr. dem heutigen Verständnis nach rein geographisch zu verstehen), die zeitlich auf ein Jahr und örtlich auf eine geographische Einheit oder einen Gegner begrenzt war. Der Volkstribun musste stets in der Stadt bleiben.
prorogatio
Sogar die Regel der Annuität wurde unterlaufen, da häufig ein objektiver Zwang die Beendigung der Aufgabe jenseits der Jahresgrenze erforderte. Der Konsul beziehungsweise der Praetor amtierte dann nach seinem Amtsjahr als Prokonsul beziehungsweise Propraetor noch so lange, bis er entweder – das war der Normalfall – die Aufgabe gelöst hatte oder aber abgelöst wurde. Den Provinzstatthaltern wurden auch Quaestoren für die Bewältigung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten beigegeben.
Prorogationsrecht
Erst später (im 2. Jahrhundert v. Chr.) wurde die absolute Verfügungsgewalt über römische Bürger eingeschränkt auf die Soldaten unter seinem Befehl. Zivilisten konnten sich nach Rom überführen lassen, wo sie Provokationsrecht besaßen und unter dem Schutz des Volkstribuns standen.
imperium domi
Das imperium domi war dagegen wesentlich eingeschränkter: Der Imperiums-Träger hatte mit den Standesgenossen im Senat zu verhandeln, sein Zurücktreten in diesen Kreis nach seiner Amtszeit zu bedenken und war vor allem der Interzession seines Kollegen und des Volksstribunen ausgesetzt, die jedes Verfahren sistieren konnten (siehe Schema und Tabelle 1).
Die Machtkontrolle war bis ins Letzte perfektioniert. Die Exekutive war nur im Konsens handlungsfähig.
Tabelle 1: Magistraturen
a) außerordentlich:
b) ordentlich:
|19|
f) Der Senat
Konsens und Erfahrung
Der Kitt der Verfassung und der Zusammenhalt der institutionellen Glieder waren nur durch den Senat und im Senat sichergestellt. Er garantierte den Konsens und Interessensausgleich, die Ausrichtung auf die Tradition, die Erfahrung der politisch handelnden Mitglieder und die Kontinuität in der Politik.
consulta
Formal hatte der Senat wie die Volksversammlung kein Initiativrecht. Diese ging immer vom Konsul, Praetor oder Volkstribunen aus. Formal wiederum gab der Senat nur „Ratschläge“ (Consulta) an den Imperiumsträger. Diese waren aber nicht an das Votum des Senates gebunden.
Hierarchische Ordnung
Die innere Ordnung auch im Senat war streng hierarchisch. Die Voten zu Sachthemen durchliefen nach dem Antrag des Konsuls oder einberufenden Magistraten eine feste Reihenfolge nach der hierarchischen Leiter, die vom (soweit eingesetzt) princeps senatus (Meinungsführer im Senat), den Zensoren, dann (immer) Konsuln über die praetores, aediles bis zu den quaestores (siehe Tabelle 1) verlief, wobei auf jeder Stufe der Ämterleiter zuerst derjenige, der bereits das Amt ein Jahr lang ausgeübt hatte (Konsularier, Praetorier, Quaestorier etc.), dann derjenige, der gerade das Amt versah, und zuletzt der Designierte befragt wurde (Ryan 1998). Weiter sprach der Patrizier vor dem Plebejer, der Amtsältere vor dem Jüngeren.
„Bündnisse und Cliquen“
Derartige Reglementierungen wurden wie in der Verfassung generell durch informelle Faktoren überlagert, den (ephemeren) Gruppierungen um mächtige Geschlechter, die gleichsam die für die gesamte römische Gesellschaft relevante Sozialform des Klientelsystems (siehe unten clientela) bis in den Senat fortsetzten. Diese Gruppierungen waren nicht festgefügt, schon gar nicht im Sinne heutiger Parteien mit festen Programmen ausgestattet. Sie manifestierten sich zum Beispiel als Wahlbündnisse und kurzfristige politische Aktionscliquen (amicitiae). Es kam aber auch vor, dass solche Bündnisse durch Heirat und Adoptionen dauerhafter gemacht, ja „vererbt“ werden sollten.
Einigkeit nach außen
Da der Senat bei seinen Beschlüssen als Einheit agierte und nach außen auftrat, wurden die politischen Fragen entweder in der Diskussion geregelt oder vorher zwischen den politischen Gruppierungen informell ausgehandelt.
Senat und Volkstribun
Im Unterschied aber zu den Bürgern in der Volksversammlung hatte jeder Senator individuelles Rederecht. Seit der Legalisierung der bis dahin okkupierten Kompetenzen des Volkstribuns im Jahre 287 v. Chr. gab es zeitweilig Bestrebungen, diesen Magistraten zum langen Arm des Senats zu machen. In der Tat war durch die Integration des Volkstribunats in den senatorischen cursus honorum dieses Amt in mehrfacher Hinsicht „etabliert“. Junge ehrgeizige Adlige benutzten das Amt als Sprungbrett in der Karriereleiter und hatten die Zusammenarbeit und Unterstützung des Senates als Ganzes oder einzelner Geschlechter