Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung. Stefan Goertz

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Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung - Stefan Goertz Grundlagen der Kriminalistik

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• verstößt unter anderem gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter und verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; • schließt die universelle Geltung der Menschenrechte, wie zum Beispiel die Menschenwürde, aus (siehe die Forderung nach einer Durchsetzung der „Hadd“-Strafen, Körperstrafen).[2]

      Anmerkungen

       [1]

      Ebd. S. 14.

       [2]

      Goertz 2017d, S. 15.

      III Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus1. Der Phänomenbereich Islamismus › 1.2 Der Phänomenbereich Salafismus

      Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Salafismus wie folgt:

      Anmerkungen

       [1]

      BfV 2016a, S. 170.

       [2]

      Roy 2006, S. 231; Farschid 2014, S. 160-192; Goertz 2017d, S. 16.

       [3]

      Ebd.

       [4]

      Ebd.

       [5]

      „Die besten in meiner Ummah sind diejenigen in meiner Epoche, dann diejenigen, die nach ihnen folgen, dann diejenigen, die nach ihnen folgen.“ Sahih Al-Bukhari Hadith Nr. 3728.

       [6]

      Der Tod von Ahmad Ibn Hanbal, dem Begründer der hanbalitischen Rechtsschule – verstorben 855 n. Chr. – wird nach dem gängigen Verständnis der Salafiya als das Ende der letzten Generation der Altvorderen betrachtet. Goertz 2017d, S. 16.

       [7]

      Wagemakers 2012, S. 6.

       [8]

      Roy 2006, S. 231. Zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Salafiya und der Wahhabiya als religiös-ideologischem Hintergrund des politischen Salafismus siehe u.a. Wagemakers 2012, S.

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