Besteuerung von Unternehmen III. Wolfram Scheffler

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Besteuerung von Unternehmen III - Wolfram Scheffler Schwerpunktbereich

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[Bild vergrößern] ⑤ Bei einkommensteuerpflichtigen Gewerbetreibenden wird die Gewerbesteuer in pauschalierender Form durch eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (weitgehend) kompensiert. ⑥ Bei Kapitalgesellschaften mindern die auf Unternehmensebene gezahlten Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) die an die Anteilseigner maximal zahlbare Dividende. Durch den Rückgang der Gewinnausschüttungen reduziert sich die Einkommensteuer des Anteilseigners.

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Zweiter Abschnitt Kasuistische Veranlagungssimulation

      Zweiter Abschnitt Kasuistische Veranlagungssimulation

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      Bei der (kasuistischen) Veranlagungssimulation sind zunächst die steuerlichen Effekte auf Ebene der Gesellschaft zu analysieren, da die Steuerbelastung der Anteilseigner von den Gewinnanteilen abhängt, die ihnen zugerechnet werden.

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      Der weitere Aufbau des Berechnungsschemas wird von den Dependenzen und Interdependenzen zwischen den Steuerarten bestimmt. Es ist mit den Steuerarten zu beginnen, die unabhängig von den anderen ermittelt werden können und die für die Berechnung von anderen Steuerarten benötigt werden. Dies sind einerseits die Verkehr- und Verbrauchsteuern, bei denen zu prüfen ist, ob sie als Betriebsausgaben aufwandswirksam oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind, und andererseits die Grundsteuer, ohne deren Kenntnis die Ertragsteuern nicht berechnet werden können. Damit ergibt sich folgende allgemeine Reihenfolge:

Verbrauch- und Verkehrsteuern
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (nur bei Kapitalgesellschaften)
Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf Kirchensteuer.

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Dritter Abschnitt Teilsteuerrechnung

      Dritter Abschnitt Teilsteuerrechnung

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1. Schritt:
2. Schritt: Für jede Steuerart ist eine Grundgleichung aufzustellen, in der die juristischen Bemessungsgrundlagen durch die im ersten Schritt gewonnenen betriebswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagenteile ausgedrückt werden.
3. Schritt: Die Zusammenfassung der Grundgleichungen ergibt die Gleichung für die Gesamtsteuerbelastung.
4. Schritt: Die Gesamtsteuergleichung ist nach den im ersten Schritt gewonnenen betriebswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagenteilen zu ordnen. Aus den Summen, Differenzen und Produkten der einzelnen Steuersätze sind die Teilsteuersätze (Multifaktoren) zu berechnen, die die effektive Be- oder Entlastung einer betriebswirtschaftlichen Größe repräsentieren.
5. Schritt: Durch Multiplikation des Bemessungsgrundlagenteils mit dem Teilsteuersatz erhält man den Teil der Gesamtsteuerbelastung, der auf die betrachtete betriebswirtschaftliche Größe entfällt. Diese „Teilsteuern“ lassen sich zur Gesamtsteuerbelastung addieren.

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Vierter Abschnitt Beispiel zur Demonstration der Vorgehensweise

      Vierter Abschnitt Beispiel zur Demonstration der Vorgehensweise

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Vierter Abschnitt Beispiel zur Demonstration der Vorgehensweise › A. Daten

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      Die rechnerische Erfassung der Beziehungen zwischen den Steuerarten durch die Veranlagungssimulation und die Teilsteuerrechnung werden anhand eines einfachen Beispiels demonstriert, bei dem die effektive Belastung von Ertrag und Substanz einer Kapitalgesellschaft im Rahmen der laufenden Besteuerung quantifiziert wird.

      Eine Kapitalgesellschaft erzielt vor Berücksichtigung der als Betriebsausgaben abziehbaren Steuerarten steuerpflichtige Einkünfte von 100 000 €. Der Grundsteuerwert beläuft sich auf 2 000 000 €. Die Gemeinde setzt den Hebesatz der Grundsteuer auf 420% und den der Gewerbesteuer auf 400% fest. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%, der Steuersatz des Solidaritätszuschlags 5,5%. Freibeträge und -grenzen sowie die Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters bleiben unberücksichtigt.

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Vierter Abschnitt Beispiel zur Demonstration der Vorgehensweise › B. Berechnung der Gesamtsteuerbelastung durch Simulation der Veranlagung

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      Im Beispiel sind für die einzelnen Steuerarten folgende Berechnungen vorzunehmen:

      

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