Besteuerung von Unternehmen III. Wolfram Scheffler

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Besteuerung von Unternehmen III - Wolfram Scheffler Schwerpunktbereich

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+ sGewSt × (G – sGrSt×GrStW – 0,11%×GrStW) + sKSt × (G – sGrSt×GrStW) + sSolZ × sKSt × (G – sGrSt×GrStW)

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      Nach Ausklammern der betriebswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagenteile erhält man im 4. Schritt die Teilsteuersätze:

G t1 sGewSt + sKSt + sSolZ×sKSt oder sGewSt + sKSt×(1+sSolZ)
GrStW t2 sGrSt – sGewSt×sGrSt – sGewSt×0,11% – sKSt×sGrSt – sSolZ×sKSt×sGrSt oder sGrSt×(1 – sGewSt – sKSt×[1+sSolZ]) – sGewSt×0,11% oder sGrSt×(1–t1) – sGewSt×0,11%

      Die Multifaktoren (Teilsteuersätze: t1, t2) sind unter Rückgriff auf die Einzelsteuersätze

sGrSt = 0,034% × 420% = 0,001428 = 0,1428%
sGewSt = 3,5% × 400% = 0,1400 = 14,00%
sKSt = 0,1500 = 15,00%
sSolZ = 0,0550 = 5,50%

      zu quantifizieren:

t1 (für Ertragsteuern) = 0,2982500 = 29,82500%
t2 (für Substanzsteuern) = 0,0008481 = 0,08481%

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      Im 5. Schritt sind die betriebswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagenteile mit dem betreffenden Teilsteuersatz zu multiplizieren. In der Summe errechnet sich eine Gesamtsteuerbelastung von 31 521 €:

G: t1 × 100 000 € = 29,825% × 100 000 € = 29 825 €
GrStW: t2 × 2 000 000 € = 0,08481% × 2 000 000 € = 1 696 €

      Zweiter Teil Methoden zur Quantifizierung von Steuerzahlungen › Fünfter Abschnitt Vor- und Nachteile der beiden Berechnungsverfahren

      Fünfter Abschnitt Vor- und Nachteile der beiden Berechnungsverfahren

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      Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Teilsteuerrechnung prinzipiell der juristisch orientierten Veranlagungssimulation vorzuziehen. Der große Vorteil der Teilsteuerrechnung liegt darin, dass die Frage „Wie entwickelt sich die Steuerbelastung, wenn sich eine betriebswirtschaftliche Größe ändert?“ nach einer Multiplikation mit dem Teilsteuersatz direkt beantwortet werden kann. Die Teilsteuerrechnung stellt unmittelbar auf die relevante Größe ab. Entscheidungen hängen nämlich weniger davon ab, auf welchen Steuerarten die (Veränderungen der) insgesamt zu zahlenden Steuern beruhen. Demgegenüber erfordern Datenvariationen bei der Veranlagungssimulation grundsätzlich eine vollständige Neuberechnung. Abgeschwächt wird der Vorteil der Teilsteuerrechnung dadurch, dass zum Teil die Bemessungsgrundlagenteile keine betriebswirtschaftlichen Größen sind, sondern nach bestimmten Kriterien ermittelte steuerrechtliche Bezugsgrößen (im Beispiel: Grundsteuerwert der Betriebsgrundstücke).

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      Bei Variationsrechnungen weist die Teilsteuerrechnung also gegenüber der Veranlagungssimulation eindeutig Pluspunkte auf. Durch die Entwicklung von allgemeingültigen Berechnungsschemata und den Einsatz der EDV, zB von weitverbreiteten Tabellenkalkulationsprogrammen, lässt sich dieser systematische Nachteil der Veranlagungssimulation aber wesentlich mindern bzw vollständig beseitigen. Im Einzelfall ist der Zeitaufwand zur Entwicklung des benötigten EDV-gestützten Berechnungsschemas mit der Arbeitsbelastung zur Herleitung der Multifaktoren zu vergleichen. Je öfter Variationsrechnungen durchzuführen sind, desto eher lohnt sich die Erstellung eines Programms. Steht ein derartiges Modul zur Verfügung, fällt ein wesentlicher Vorteil der Teilsteuerrechnung weg.

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      Die Teilsteuerrechnung

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