Europarecht. Christiane Eichholz

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Europarecht - Christiane Eichholz JURIQ Erfolgstraining

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      Überführt wurden die Bereiche:

Visa,
Asyl,
Einwanderung,
Kontrolle der Außengrenzen,
justizielle Zusammenarbeit im Zivilrecht,
Zollzusammenarbeit und
andere Politiken bzgl. des freien Personenverkehrs

      in den EGV.

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      Im Rahmen der GASP wurde im Amsterdamer Vertrag ein europäisches Polizeiamt (Europol) zur Zusammenarbeit der Polizei innerhalb der EU im Bereich des Terrorismus, des Menschenhandels, der Straftaten gegenüber Kindern, des illegalen Drogen- und Waffenhandels, des Betrugs und der Bestechung aufgenommen.

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      Nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam musste das Parlament nicht nur gem. Art. 214 Abs. 2 Unterabs. 3 EGV der Ernennung der Kommission als ganzer zustimmen, sondern gem. Art. 214 Abs. 2 S. 1 EGV auch vorab der Ernennung des Kommissionspräsidenten.

      Im Vertrag von Amsterdam wurde dem Europäischen Parlament weiterhin das Initiativrecht für Gesetzesvorschläge verweigert.

      Im Hinblick auf die geplanten Erweiterungen auf siebenundzwanzig Mitgliedstaaten wurde die Anzahl der Parlamentssitze auf siebenhundert nach der Osterweiterung festgelegt.

      Durch die Ausweitung der Mitentscheidungsverfahren gem. Art. 251 EGV verlor der Rat an Einfluss, da das Europäische Parlament neben dem Rat zu beteiligen war.

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      1. Teil Die europäische IntegrationB. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft › V. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Nizza vom 26.2.2001

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