Europarecht. Christiane Eichholz
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Anmerkungen
Politik des leeren Stuhls.
Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht S. 8.
Streinz Europarecht Rn. 363–365.
Thiele spricht in Thiele Europarecht S. 16 sogar von einer „toten Zeit“ oder von einer „Eurosklerose“.
Ohne das Gründungsmitglied Italien.
Sart. II Nr. 280.
Streinz Europarecht Rn. 813.
Auch Schengen-Staaten genannt.
Siehe Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstandes.
ABl. 1987 Nr. L 169/1.
Die Verzögerung beruhte auf der Anfechtung des irischen Zustimmungsgesetzes in Irland.
Heute in Art. 26 AEUV geregelt.
Art. 30 EEA.
In Kraft getreten am 1.11.1993 nach dem Urteil des BVerfG über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Zustimmungsgesetz (BVerfGE 89, 155).
ABl. Nr. C 191, 1.
Die Fassung des EUV vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages wird im Folgenden als EUV alte Fassung (a.F.) bezeichnet.
Eine entsprechende Regelung gibt es heute im EUV nicht mehr.
Heute Art. 267 AEUV.
Heute Art. 24 EUV.
Heute Art. 24 Abs. 3 EUV.
Unionssekundärrecht.
Heute Art. 25 EUV.
Heute Art. 32 EUV.
Heute Art. 87–89 AEUV.
Eine entsprechende Regelung gibt es heute im EUV nicht mehr.
Heute Art. 120 ff. AEUV.
Heute Art. 140 Abs. 1 S. 3 AEUV.
Maastricht-Vertrag, Protokoll Nr. 21, BGBl. 1992 II, 1309.
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Griechenland hatte tatsächlich die Konvergenzkriterien nicht alle erfüllt.
Heute Art. 129 AEUV.
Heute Art. 140 Abs. 1 S. 3 AEUV.
FreizügigkeitsRL