Churning. Manuel Lorenz

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Churning - Manuel Lorenz Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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auf das ebenfalls in Deutschland oder im Ausland geführte Einzelkonto des Brokers das zu Anlagezwecken bestimmte Kapital. Der Dienstleister gibt die Kauf- oder Verkaufsorder seines Kunden sowie seine eigenen anfallenden Provisionen und Gebühren in das Online-System des Brokers ein, wo sie vollautomatisch bearbeitet und verbucht werden.[4] Die in Auftrag gegebenen Geschäfte werden dann vollautomatisiert vom Depotkonto des Anlegers abgewickelt und das Kundenkonto wird wiederum vollautomatisch mit einer Broker-Kommission in einer zwischen ihm und dem Dienstleister ausgehandelten Höhe belastet. Das System schreibt die Nettokommissionen für alle Transaktionen dem Konto des Dienstleisters als Vergütung gut, soweit diese einen gewissen Betrag übersteigen. Selbst für den Fall, dass ein Geschäft vor Abzug aller Gebühren – also in gewisser Weise „brutto“ – einen Gewinn abwirft, machen die mit dem einzelnen Kontrakt verbundenen Provisionen, Gebühren und Gewinnbeteiligungen – „netto“ – für die Gesamtinvestition jede Chance eines positiven Ergebnisses äußerst unwahrscheinlich und lassen den weiteren Verlust der eingesetzten Mittel so gut wie sicher erscheinen.[5] Wird das Anlagekonto durch die berechneten Kommissionen in Gänze ausgeschöpft, spricht man von „leertraden“[6] des Kontos.

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      Anmerkungen

       [1]

      BGHZ 184, 365 (373); BGH WM 2010, 2214.

       [2]

      Siehe beispielhaft BGH NJW-RR 2011, 551; ZIP 2010, 2004; 2010, 1998; WM 2010, 1590.

       [3]

      Siehe beispielhaft BGHZ 184, 365; BGH NJW 2004, 3423 = ZIP 2004, 1699 = WM 2004, 1768; NJW 1994, 512; NJW-RR 2011, 844; 2011, 548; 2005, 558.

       [4]

      BGH WM 2010, 749; WM 2011, 735.

       [5]

      BGH NJW-RR 2011, 551 (553).

       [6]

      Schimmelpfeng-Marktforschungs-Institut (Hrsg.), S. 71.

       [7]

      Bröker S. 80; Schimmelpfeng-Marktforschungs-Institut (Hrsg.), S. 70.

       [8]

      Bröker S. 81.

       [9]

      Anstelle einer Round-Turn-Commission kann auch jeweils für Kauf und Verkauf eine Half-Turn-Commission berechnet werden.

       [10]

      Bröker S. 80; Wach Rn. 464.

       [11]

      Vgl. Schmidt Kriminalistik 1981, 18 (21); Koch JZ 1980, 704 (708).

      Teil 2 Das Phänomen Churning › B. Mit Churning potentiell einhergehende Verhaltensweisen

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      Darüber hinaus sind weitere aus dem Wirtschaftsstrafrecht bekannte Verhaltensweisen auszumachen, die mit der Spesenschinderei einhergehen können.

      Teil 2 Das Phänomen ChurningB. Mit Churning potentiell einhergehende Verhaltensweisen › I. Die Kick-Back Zahlungen

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