Churning. Manuel Lorenz

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Churning - Manuel Lorenz Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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hat; umgekehrt ist dies aufgrund der fehlenden erhöhten Erlaubnisanforderung für die Vermögensverwaltung selbstredend nicht möglich.[24]

      Teil 1 Der kapitalmarkt- und börsenrechtliche HintergrundD. Die zentralen Finanzdienstleistungen des WpHG › III. Die Anlageberatung

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      Nach § 31d Abs. 1 Nr. 2 WpHG darf das Wertpapierunternehmen in Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, zu denen nach § 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG auch die Anlageberatung gehört, keine Zuwendungen von Dritten annehmen, es sei denn, Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner Berechnung, wird dem Kunden vor der Erbringung der Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise deutlich offen gelegt.

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      Teil 1 Der kapitalmarkt- und börsenrechtliche HintergrundD. Die zentralen Finanzdienstleistungen des WpHG › IV. Die Anlagevermittlung

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      Teil 1 Der kapitalmarkt- und börsenrechtliche HintergrundD. Die zentralen Finanzdienstleistungen des WpHG › V. Zusammenfassung

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      Nach alledem kann festgehalten werden, dass vor allem Finanzportfolioverwalter, Abschluss- und Anlagevermittler

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