Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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Kartellstrafrecht und Kollektivstrafe, S. 246.

       [43]

      So z. B. v. Freier Kritik der Verbandsstrafe.

       [44]

      Vgl. zur Weiterentwicklung des Begriffsverständnis Rn. 39 ff.; Rn. 189 ff.; Rn. 195 ff.; Rn. 250 ff. und Rn. 598 ff.

      Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der UnternehmenskriminalitätB › II. Einordnung aus ökonomischer Perspektive

      22

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. zu dieser Sichtweise auch Lüderssen StV 2009, 486 (491), der darauf hinweist, dass auch das Zurückweichen des Strafrechts vor einer „höheren Vernunft der Ökonomie“ vorstellbar ist.

       [2]

      Vgl. in diesem Sinne auch Lenk/Maring in: Wirtschaft und Ethik, S. 7 (12 ff.) mit Hinweis auf den Grundsatz ultra posse nemo obligatur.

       [3]

      Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (2).

      23

      24

      Anmerkungen

       [1]

      Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (2).

       [2]

      Siehe Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts S. 1, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass dieser naturrechtliche Ansatz ein Bindeglied zwischen der ökonomischen Klassik und der „neoklassischen“ allgemeinen Gleichgewichtstheorie von Walras oder Pareto darstellt, die ihrerseits einen „deterministischen Denkstil“ aus der Energiephysik des 19. Jahrhunderts beigetragen haben.

       [3]

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