Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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Wirtschaftskriminalität 2009, S. 13.

       [11]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 228.

       [12]

      Von 1994 bis 2005 hat sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen fast verdoppelt; siehe http://www.destatis.de/indicators/d/lrins01ad.htm.

       [13]

      Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 5, 7.

       [14]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 229.

       [15]

      Der Anteil der Nichtdeutschen im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist damit etwas niedriger als deren Anteil an den Gesamtstraftaten (21,1%).

       [16]

      Vgl. BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 233.

       [17]

      Hierbei ist in Rechnung zu stellen, dass als Schaden grundsätzlich der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes bzw. bei Vermögensdelikten die Wertminderung des Vermögens gewertet wird. Die so erfassten Schäden vollendeter Delikte – denn nur die Schäden vollendeter Delitkte werden in der PKS erfasst – werden weiter auch dann erfasst, wenn die Vermögensverschiebung sofort wieder rückgängig gemacht wurde. Vgl. zu diesem Zusammenhang BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 229, 231.

       [18]

      Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 6.

       [19]

      Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 7 f.

       [20]

      Vgl. BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 232 und Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 7, wonach grundsätzlich Schäden dieser Art statistisch kaum zu erfassen sind und diesbezügliche Schätzungen stark voneinander abweichen.

      61

      62

      63

      

      Anmerkungen

       [1]

      Diese Aufklärungsquote betrifft lediglich die erfassten Fälle. Das BKA räumt selbst ein, dass die registrierten Fallzahlen das tatsächliche Ausmaß nicht abbilden und von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist; Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005, S. 3. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Delikten, die von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden (beispielsweise Arbeitsdelikte oder Subventionsbetrug), sodass sowohl die PKS als auch die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild nur begrenzt aussagekräftig sind.

       [2]

      Vgl. schon Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005, S. 4 und Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 8.

       [3]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 238.

       [4]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 238 f.

      

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