Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy страница 51

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

Скачать книгу

entspricht. Damit nähert er sich Durkheims Anomietheorie an, die auch einen Zustand der Normlosigkeit als Folge plötzlichen sozialen Wandels und dem daraus resultierenden Verlust von Verhaltenssicherheit beschrieb, der schließlich zu Orientierungslosigkeit führe.[2]Merton erweiterte den Begriff der Anomie und stellte zwei generelle Bedingungen in den Mittelpunkt seines Konzeptes, die für das Auftreten von normabweichendem Verhalten von Bedeutung sind: kulturell definierte Ziele, die der individuelle Akteur verfolgt, und legitime Normen, die die Vorstellungen der Gesellschaft zur Realisierung dieser Ziele darstellen. Besteht eine Diskrepanz zwischen kulturell definierten Zielen und den legitimen Mitteln zur Zielerreichung, wird dies als Anomie bezeichnet.[3]

      128

      129

      130

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. hierzu Merton Social Theory and Social Structure und Merton in: Kriminalsoziologie S. 283.

       [2]

      Vgl. hierzu Durkheim Über soziale Arbeitsteilung, S. 437 ff. und Durkheim in: Soziologie S. 394. Zwar näherte sich Durkheim unter dem Einfluss der Industriellen Revolution in De la division du travail social dem Thema an und legte somit einen anderen sozioökonomischen Kontext zugrunde als Merton. Jedoch ging Durkheim ebenfalls von einem Menschen aus, der von Natur aus unersättlich ist.

       [3]

      Vgl. hierzu auch die umfangreichen Ausführungen von Opp Soziologie der Wirtschaftskriminalität, S. 77 ff.

       [4]

      Die relativen Variablen für das Auftreten abweichenden Verhaltens sind also: (1) die Intensität der Ziele, (2) die Intensität der legitimen Normen, (3) die Intensität der illegitimen Normen, (4) der Grad der perzipierten legitimen Möglichkeiten und (5) der Grad der perzipierten illegitimen Möglichkeiten. Siehe die ausführliche Darstellung bei Opp Soziologie der Wirtschaftskriminalität, S. 78 f.

       [5]

      Vgl. insoweit das IntBestG vom 10.9.1998.

       [6]

      Vgl. hierzu die Arbeit von Schlegel u. a. Wirtschaftskriminalität und Werte. Zur Relevanz seiner Ergebnisse vgl. Rn. 857.

      

Скачать книгу