Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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hierzu auch die Beobachtungen von Bussman/England/Hienzsch MschrKrim 2004, 244 (245).

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      Anmerkungen

       [1]

      „Rationale Überlegung“ heißt im vorliegenden Fall nicht „objektiv rational“ im Sinne einer auf vollständigen Informationen basierenden Entscheidung, sondern eine subjektive Einschätzung des Individuums bezüglich seines durch legale oder illegale Mittel befriedigten Eigeninteresses (Erreichung seiner Ziele) in Hinblick auf die durch die Entscheidung für den illegalen Weg drohenden Sanktionen.

       [2]

      Vgl. hierzu v. Hayek ORDO 1947, 19 (33).

       [3]

      Vgl. hier auch Schneider NStZ 2007, 555 (559), der von einer „culture of competition“

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