Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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daran nicht hielt, geriet dagegen in den Verdacht der Anarchie (...) So uniformiert im Geiste, zog die Armee der Siemensianer dann in den Krieg.“[47]

      180

      181

      Anmerkungen

       [1]

      Beck Gegengifte: Die organisierte Unverantwortlichkeit.

       [2]

      König in: Verbandsstrafe, S. 39 (46).

       [3]

      Beck Gegengifte: Die organisierte Unverantwortlichkeit, S. 100.

       [4]

      Vgl. zu diesem Verständnis organisierter Unverantwortlichkeit Schünemann Unternehmenskriminalität und Strafrecht, S. 34; Schünemann wistra 1982, 41 (42); Dannecker GA 2001, 101 (103 f.); Rotberg in: 100 Jahre Deutsches Rechtsleben, FS zum hundertjährigen Bestehen des Deutschen Juristentages 1860–1960, S. 193 (207 f.); Kohlhoff Kartellstrafrecht und Kollektivstrafe, S. 196; Volk JZ 1993, 429 (433).

       [5]

      Eine vielschichtige Darstellung des ermittlungstaktischen Problems im Bereich der Wirtschaftskriminalität liefert Theile Wirtschaftskriminalität und Strafverfahren, S. 170 f.

       [6]

      Bierce The collected works of Ambrose Bierce, S. 57.

       [7]

      Alexander Verantwortlichkeit für die Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, S. 41.

       [8]

      Volk JZ 1993, 429 (433).

       [9]

      Dies führen beispielsweise Napp Unternehmensstrafbarkeit und Unternehmenskuratel, S. 95 und Schünemann Unternehmenskriminalität und Strafrecht, S. 47 f. ins Feld.

       [10]

      Terstegen/Zirpins Wirtschaftskriminalität, S. 39.

       [11]

      Im schweren Chemie-Störfall der Hoechst AG waren ca. zehn Tonnen der chemischen Substanz Nitroanisol ausgetreten und hatten sich als gelber Regen auf dem Betriebsgelände und benachbarten Wohngebieten niedergeschlagen. Drei erfahrene Chemiearbeiter machten während der Nachtschicht drei voneinander unabhängige Fehler bei der Bedienung einer nicht sehr komplizierten Anlage zur Herstellung von O-Nitroanisol. Das Überdruckventil öffnete sich – die Anlage explodierte also nicht – und eine Chemiewolke führte zu Niederschlag in einem Wohngebiet. Der Störfall wurde im Werk erst verspätet bekannt, die Warnung an die Bevölkerung wurde erst am nächsten Morgen gegeben. Die Staatsanwaltschaft stellte die meisten Ermittlungsverfahren ein; lediglich der Bedienungsmann wurde wegen umweltgefährdender Luftverunreinigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Vgl. zum Sachverhalt Preis des Versagens in: Die ZEIT vom 5.3.1993; vgl.

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