Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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sondern lediglich das Ausüben vorhandenen Ermessens zugunsten des Täters. Nur eben jenen Mächtigen ist also der Zugang zu diesen (illegalen) „Vorteilsquellen“ eröffnet und eben dies unterscheidet ihr kriminelles Verhalten von anderem. So kann sich Kriminalität durchaus auch aufgrund eines Konsenses der Mächtigen und „fast Mächtigen“ sich gegenseitig und zur rechten Zeit zu unterstützen, in der Erwartung die eigene Macht zukünftig durch wiederkehrende Unterstützung ebenfalls erhalten zu können, manifestieren.

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