Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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      Zu Beginn der Ermittlungen war die Telekommunikationssparte SiemensCOM im Zentrum der Aufmerksamkeit; allein hier geht man von einem Volumen von 1,16 Milliarden Euro aus.

       [26]

      Ägypten, Aserbaidschan, China, Griechenland, Indonesien, Irak, Israel, Italien, Kamerun, Kuwait, Nigeria, Norwegen, Russland, Saudi-Arabien, Ungarn, Vietnam, die Karibik und einige GUS-Staaten. Vgl. diesbezüglich den gut recherchierten Überblick von Wolf in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 9 (10).

       [27]

      Neben Schmiergeldzahlungen, die in Nigeria an mutmaßlich mehr als hundert Entscheidungsträger flossen, um Aufträge im Telekommunikationssektor zu erhalten, wurden auch die umfangreichen Zahlungen nach Griechenland in der Presse ausführlich thematisiert: insbesondere der Ausbau des griechischen Telefonnetzes, die Lieferung von Zügen an die nationale Eisenbahngesellschaft und die Entwicklung eines aufwändigen Sicherheitssystems für die Olympischen Spiele in Athen 2004 werden in Zusammenhang mit Bestechungszahlungen aus dem Siemenskonzern gebracht. Weitere Zahlungen werden in Argentinien im Zusammenhang mit der Erlangung eines Auftrags zur Herstellung und Verteilung fälschungssicherer Personalausweise, in Wuppertal im Zusammenhang mit einem EU-geförderten Programm zur Sanierung eines Kraftswerks in Serbien, weiter im Zusammenhang mit dem Öl-für-Lebensmittel-Programm der Vereinten Nationen im Irak sowie in zahlreichen anderen Ländern geführt.

       [28]

      Schon 2004 ermittelte die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Siemensmitarbeiter der Kraftwerkssparte wegen Bestechung im Zusammenhang mit einem EU-geförderten Programm zur Sanierung des Kraftswerks in Serbien im Jahre 2002; vgl. den Bericht Rechtsstreitigkeiten–Geschäftsjahr 2007, S. 2/13, abrufbar unter http://www.siemens.com/press/pool/de/events/jahrespk2007/legal-proceedings-q4-2007-d.pdf. Seit der Aufnahme der Ermittlungen erfolgten im November 2006 eine großflächige Durchsuchung der Verwaltungsgebäude des Siemens-Konzerns; in vielen Ländern wurden Ermittlungen und Gerichtsverfahren eingeleitet sowie zahlreiche Haftbefehle gegen aktive und frühere Mitarbeiter erlassen. In Deutschland lauteten die strafrechtlichen Vorwürfe: Bestechung von ausländischen Amtsträgern oder Angestellten, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Vgl. die Informationen unter http://www.siemens.com/press/pool/de/events/jahrespk2007/legal-proceedings-q4-2007-d.pdf; sowie den Geschäftsbericht 2007, S. 8, abrufbar unter http://www.siemens.com/annual/07/pool/download/pdf/d07_00_gb2007.pdf. Weiter den Überblick über die Siemens-Affaire bei Wolf in: Der Korruptionsfall-Siemens S. 9; Hoeth Siemens-wohin?; sowie ergänzend die Sachverhaltsdarstellungen bei Jahn JUS 2009, 175 und Saliger/Gaede HRRS 2008, 57 sowie kritisch würdigend: Jahn StV 2009, 41.

       [29]

      Vgl. hierzu Darstellung des Falles und rechtliche Würdigung von Satzger NStZ 2009, 297 (297 ff.).

       [30]

      Vgl. LG Darmstadt vom 14.5.2007 – AZ 712 Js 5213/04 - 9 KLs.

       [31]

      Vgl. zu Zitaten und Kontext: LG Darmstadt vom 14.5.2007 – AZ 712 Js 5213/04 - 9 KLs, S. 64, 65.

       [32]

      Vgl. den Leitsatz in BGHSt 52, 323; kritisch Satzger NStZ 2009, 297; Ransiek NJW 2009, 89.

       [33]

      Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Jahren in Erwägung gezogen, jedoch wirkte Siekaczek „weit über Gebühr“ an der Aufdeckung und Entschlüsselung des Korruptionssystems mit, sodass ein deutlich reduziertes Strafmaß beantragt wurde. Vgl. Zwei Jahre Haft auf Bewährung in SZ vom 29.7.2008, S. 26.

       [34]

      Vgl. Wolf in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 9 (15 f.) m. w. N.

       [35]

      Vgl. zu diesem Begriff Rose-Ackermann International Social Science Journal 1996, 365.

       [36]

      Vgl. auch die Darstellungen von Dombois in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 131 (133 ff.); Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (115 ff.) beide m. w. N.

       [37]

      Die Beteiligten, die den oberen Hierarchieebenen angehörten, waren Vorstandsmitglieder, Manager des Rechnungswesens, des Vertriebs und Controllings, die – wie alle 36 000 Führungskräfte – alle zwei Jahre eine Compliance-Erklärung zu unterschreiben hatten, in denen sie sich zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und Verhaltenskodex verpflichteten; der Vorstand hatte 1999 zudem eine Missbilligung und Ahnung von Gesetzesverstößen angekündigt. Vgl. hierzu Dombois in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 131 (132).

       [38]

      So Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (114) m. w. N.

       [39]

      Vgl. Brief/Buttram/Dukerisch in: Groups at Work, S. 471 (474 ff.); Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (114 ff.) m. w. N.

       [40]

      Vgl. Rn. 131 ff.

       [41]

      Diese Neutralisierungstendenzen werden schon durch einen semantischen Kontext favorisiert, der – für sich genommen – durchaus im Unternehmensinteresse oder gar in der Intention der Unternehmensführung liegen kann. Es wird mitunter beobachtet, dass im Unternehmenskontext wie in einer parallelen Gesellschaft – einem delinquenten Subsystem geradezu – eine parallele Werteordnung mit anderen Spielregeln zu existieren scheint und in diesem „fein gewebten Gespinst“ eine indirekte und verschlüsselte Sprache gesprochen wird. So auch die Beobachtungen von Joly Im Auge des Zyklons, S. 39. Eben hier greifen die beschriebenen Neutralisierungsmechanismen,

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