Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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teilweise auf und qualifizierte das Führen schwarzer Kassen als Untreue, weil bereits die Errichtung schwarzer Kassen dem Entzug der Vermögenswerte gleichkomme, sodass schon durch Bildung der schwarzen Kasse ein Vermögensnachteil begründet würde.[32] In dem Verfahren vor dem Landgericht München wegen Auslandsbestechung in der Telefonsparte wurde die Siemens AG im Oktober 2007 zur Zahlung einer Geldbuße von einer Million Euro und einer Gewinnabschöpfung von 200 Millionen Euro verurteilt sowie zu erheblichen Steuernachzahlungen. Der frühere Siemens COM-Mitarbeiter Reinhard Siekaczek wurde 2008 wegen Veruntreuung von Firmenvermögen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und 108 000 Euro Geldstrafe verurteilt,[33] weil er in 49 Fällen insgesamt 49 Millionen Euro in schwarze Kassen abgezweigt haben soll, um sie anderen Siemens-Mitarbeitern für Bestechungshandlungen weltweit zur Verfügung stellen zu können. Obgleich er als Hauptverwalter des Netzes schwarzer Kassen galt, bezeichnete ihn der vorsitzende Richter als „Rädchen im System“, da die „gesamte Organisation“ bei Siemens und alle Kontrollinstanzen auf die Ermöglichung von schwarzen Kassen ausgerichtet gewesen sei.[34]

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