Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
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![Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht](/cover_pre1014685.jpg)
Vgl. das Schaubild in Tolbert/Zucker in: Handbook of organization studies, S. 175 (182), sowie die Ausführungen ab S. 184. Sie betonen insbesondere die dauerhafte Reproduktion von devianten Verhaltensweisen und das Fehlen nennenswerten Widerstands als Voraussetzung der Institutionalisierung.
Mit Bezug zu Formen kollektiv-korrupten Handelns: Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (107).
So auch Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (110).
Siehe auch Mill Soziologie der Gruppe, S. 97, 115.
Eine solche „ideologische“ Komponente scheint angesichts der in der heutigen Arbeitswelt geforderten Flexibilität in Bezug auf den Arbeitsplatz und der Fusionen- und Übernahmebereitschaft in der Unternehmenslandschaft fern liegend. Der Arbeitnehmer von heute wird sich weniger mit seinem Unternehmen identifizieren, als um die Notwendigkeit einer Beschäftigung wissen. Damit wird vermutlich eine ähnlich intensive, aber weniger ideologisch geprägte Konformität einhergehen, als sie in Jäger Makrokriminalität, S. 157 ff. beschrieben wird. Vgl. auch die Überlegungen zu den Teilarbeitsmärkten in den sechziger Jahren bei Hirsch-Kreinsen in: Handbuch Soziologie, S. 33 (39 ff.).
Vgl. hierzu insbesondere die systemtheoretischen Erkenntnisse, die die Ausrichtung des Systems auf den Code Gewinn/Verlust verdeutlichen; vgl. unten Rn. 195 ff. Vgl. auch die Erkenntnisse von Schlegel u. a. Wirtschaftskriminalität und Werte, S. 142 ff.
Zu Recht kritisch aus einer strafrechtdogmatischen Perspektive: Rotsch NStZ 1998, 491 und Rotsch ZIS 2007, 260.
Vgl. hier die Darstellung der Handlungskoordination von Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (110 ff.) mit zahlreichen Nachweisen.
Vgl. die Darstellung bei Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (111) mit Verweis auf die Arbeiten von Ouchi Administrative Science Quaterly 1980, 129; sowie Kieser/Kubicek Organisation, Berlin 1992.
Vgl. zum sogenannten „Gammelfleisch-Skandal“: Bode ZRP 2006, 73 (73 ff.) m. w. N.
Vgl. hierzu auch Schmitt Altes Fleisch in neuen Folien in: Der Spiegel vom 21.3.2005.
Ouchi Administrative Science Quaterly 1980, 129.
Unterschieden werden beispielsweise Oberflächenelement und Tiefenstruktur, d. h. empirisch beobachtbare Artefakte „an der Oberfläche“ wie Architektur, Symbole, Rituale, Tabus einerseits und kollektiv verankerte Grundannahmen wie beispielsweise Werte andererseits. Vgl. die Darstellung bei Grieger in: Der Korruptionsfall-Siemens, S. 103 (113 f.).
Vgl. z. B. den Beitrag von Theile ZIS 2008, 406 mit vielen Nachweisen.
Vgl. hierzu beispielsweise die Arbeit von Schlegel u. a. Wirtschaftskriminalität und Werte.
Als neutralisierend könnte in Bezug auf Führungskräfte beispielsweise eine Rolle spielen, dass 50% der großen Unternehmen eine „Directors- and Officers (D & O) Versicherung“ abgeschlossen haben, um sich so vor einer persönlichen Haftung für Fehlentscheidungen zu schützen. Siehe hierzu KPMG Studie 2006 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland, S. 29.
Siehe hierzu Freud Massenpsychologie und Ich-Analyse, S. 13.
Siehe zu diesem von Le Bon als erstem erforschten Feld der Massenpsychologie Le Bon Psychologie der Massen, 11 ff., 111 ff.; 127 ff.; sowie die Darstellung dessen in Rotsch Individuelle Haftung in Großunternehmen, S. 29 ff. m. w. N.
b) Unternehmen als Kontext der Tatgelegenheiten: die „organisierte Unverantwortlichkeit“ und „kriminelle Verbandsattitüde“
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Der viel zitierte Ausdruck der organisierten Unverantwortlichkeit stammt von Beck und bezog sich als Untertitel seines Buches[1] auf den übergeordneten Topos der Risikogesellschaft. Vielfach als Argument für eine Unternehmensstrafe benutzt, suggeriert er aber, dass sich Unternehmen „vornehmlich in der Veranlassung oder Duldung von Straftaten betätigen“,[2] sich also im Hinblick auf eine Rechtsgutsgefährdung oder -verletzung organisieren. Vermutet man wie Beck im Unternehmen ein „weitverzweigtes Labyrinth-System, dessen Konstruktionsplan nicht etwa Unzuständigkeit oder Verantwortungslosigkeit ist, sondern die Gleichzeitigkeit von Zuständigkeit und Unzurechenbarkeit, genauer: Zuständigkeit als Unzurechenbarkeit [...]“,[3]