DS-GVO/BDSG. David Klein

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DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

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die betroffene Person nicht vorherzusehen war.[501] Insofern ist auch Art. 22 zu beachten, der zeigt, dass dem Profiling eine Sonderrolle zukommt und dementsprechend die betroffene Person ein Recht hat diesem nicht unterworfen zu werden. Sofern der Verantwortliche somit Daten im Rahmen der Ersterhebung verarbeitet und diese später zu Zwecken des Profilings weiterverarbeitet, steht dem Art. 6 Abs. 4 wohl entgegen.

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