DS-GVO/BDSG. David Klein

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DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

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der Datensparsamkeit, der Erforderlichkeit, der Transparenz oder der Zweckbindung bestehen.[569]

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      Aufgrund dieser Feststellungen wird auch nur sehr einschränkend von einer Zulässigkeit großflächiger Big Data-Projekte unter der DS-GVO ausgegangen, wobei die spezifischen Anforderungen an deren Zulässigkeit maßgeblich von der Art der Big Data Anwendung abhängt. So unterscheiden sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Falle von etwa Profiling, Scoring oder im Rahmen von Smart Devices (Smart Watch, Smart Cars etc.).

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      Der Umsetzung dieser Prinzipien steht gleichwohl häufig der gleichzeitige zielführende Einsatz von Big Data-Technologien entgegen, die Mustererkennung, kundenspezifische Informationsgewinnung und interne Datenauswertung als primäres Ziel haben. Insgesamt wird auf die Erlaubnistatbestände der Einwilligung und gegebenenfalls noch der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses als primäre Erlaubnistatbestände im Zusammenhang mit Big Data-Analysen zurückgegriffen werden können. Allerdings muss man sich hier dem Kriterium der „Bestimmtheit“ der Einwilligung stellen – keine leichte Aufgabe bei umfassenden und gegebenenfalls zunächst kontextlosen Weiterverarbeitungen im Big Data-Bereich. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, vielmehr sogar praktisch voraussichtlich von mindestens ebenso gewichtiger Bedeutung, dass Verantwortliche oftmals Art. 6 Abs. 4 in Betracht ziehen werden, um bereits im Rahmen anderer Verarbeitungsvorgänge gesammelte und in unterschiedlichen Datensätzen vorhandene Daten in neuen Big Data-Analysen auszuwerten. Hierbei sind sodann die oben genannten Kriterien sorgfältig in Betracht zu ziehen und ebenso gründlich zu dokumentieren. Darüber hinaus ist bei Big-Data-Anwendungen auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 in Betracht zu ziehen.

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III. Praxishinweise

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      Die Relevanz von zweckändernden Weiterverarbeitungen für öffentliche Stellen wird sich primär aus § 23 BDSG n.F. ergeben.

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