Parlamentarische Demokratie und Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. Bernhard W. Trinczek
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Mehr Demokratie lernen?
Wie schon erwähnt spielt die Bildungspolitik bei Landtagswahlen eine herausragende Rolle. Aber eine Gruppe selbständig denkender und von der Bildungspolitik direkt betroffener Menschen darf in vielen Fällen nicht zur Wahlurne schreiten, nämlich die 16 und 17jährigen. Die ST setzt sich deshalb für ein flächendeckendes Wahlrecht ab sechzehn ein, und zwar auf Bundes- und Landesebene. Mehr Demokratie lernen kann man (m/w) zum Beispiel, durch das gemeinsame Verfassen von Petitionen (Eingaben an Behörden), Konzepten, Unterschriftensammlungen, und auch durch das In-die-Wege-Leiten von Umfragen oder Bürgerbefragungen. Unser Grundgesetz gibt Ihnen ausdrücklich das Recht dazu (Petitionsrecht, Art. 17): „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Hier kann direkt getestet werden, welchen Einfluss Bürgeraktivitäten auf die Willensbildung der Politiker haben (ein äußerst spannendes Experiment!). Deswegen hat die ST für Sie eine Rubrik „Ihre Petitionen an die Exekutive und Legislative“ eingerichtet. Dort werden sie veröffentlicht (unsere Schatztruhe der deutschen Demokratie).
Der Deutsche Bundestag hat eine Online-Plattform für Petitionen eingerichtet, die gut funktioniert. Ähnliches bieten in der Regel auch die Landtage an. Nutzen Sie zusammen diese Möglichkeit, um zum Beispiel auf soziale Missstände hinzuweisen und Vorschläge zur Verbesserung zu machen! Seien Sie aber realistisch. Die Aufnahme Ihrer Petition in die Internetseiten des Petitionsausschusses von den Ländern oder vom Bund geschieht nicht zwangsläufig, sondern ist manchmal auch abhängig von den aktuellen politischen Macht-Verhältnissen vor Ort, von der Anzahl der zu bearbeitenden Petitionen und von dem Inhalt, natürlich. Der letztgenannte Punkt ist wohl in vielen Fällen mit ausschlaggebend. Denn wenn die Umsetzung einer Eingabe auf den ersten Blick mit Mehr-Kosten für den Bund, zum Beispiel, verbunden sein würde, wird man (m/w) solche Vorschläge erst einmal ablehnen oder sich schlicht und einfach draufsetzen. Ein zweiter Blick, der weitsichtige, wird nicht vollzogen. Über Folgekosten durch „Nichtstun“ oder bei Einhaltung des „Status quo“ wird einfach nicht nachgedacht. Was aber sehr positiv zu bewerten ist, ist die Tatsache, dass nach dem ersten Ablehnungsbescheid eine Kopie der Begründung vom zuständigen Ministerium zugesendet wird. Die Begründung ist sehr ausführlich. Wir wollen Sie auch ermuntern, gerade solche Ablehnungsargumente zusammen mit Ihrer eingereichten Petition in der ST zu veröffentlichen. Hier können sich dann unabhängige Fachleute äußern und die Begründung auf Herz und Nieren prüfen. Sie sind mit Ihrer verständlichen Frustration also nicht allein auf der Welt. Nach der Beurteilung der Beurteilung Ihrer Petition, können Sie als Einzelperson oder als Gruppe entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Ihre Vorschläge oder Ideen verstauben also nicht in irgendeiner Schublade!
Eine gut organisierte Internet-Plattform für Petitionen bietet www.change.org. Dort können Sie Gleichgesinnte zu einem bestimmten Themenkomplex finden und mit ihnen zusammenarbeiten. Dass Petitionen und Unterschriftensammlungen viel bewirken können, zeigt folgendes, aktuelles Beispiel: Mehr als 1,5 Millionen Menschen unterzeichneten einen Aufruf der EBI (Europäische Bürgerinitiative) gegen die EU-Gesetzespläne zur Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Somit wurde das Vorhaben der EU gekippt. Dank an EBI. Super Projekt! Ein Beispiel für eine Petition, die jedoch ohne Wirkung blieb, und es leider nicht bis zur Veröffentlichung geschafft hat, ist im Folgenden aufgeführt:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Petition, die ich an den deutschen Bundestag richten möchte, besteht aus drei Punkten: Punkt 1: Einführung eines altersunabhängigen „Umschulungs-Bafögs“ für Langzeitarbeitslose in Deutschland zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Umschulung in Vollzeit. Punkt 2: Überprüfung auf Altersdiskriminierung nach AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Langzeitarbeitslose über 35 Jahre können kein Bafög-ähnliches Darlehen zu ihrem Lebensunterhalt beantragen, im Gegensatz zu unter 35jährigen. Punkt 3: Gewinnausschüttung seitens der KfW ausschließlich nur für Arbeitsmarkt-Förderungsprojekte wie zum Beispiel die Verringerung des Fachkräftemangels und Verringerung der Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland. Keine Gewinnausschüttung für die Sanierung des Staatshaushalts!
Zu Punkt 1: Langzeitarbeitslose mit absolvierten Berufsabschlüssen können mit ihren Ausbildungen nicht mehr in den „Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden. Deshalb ist eine Umschulung unumgänglich. Die Agenturen für Arbeit vor Ort kommen in der Regel ihrem Förderauftrag nach und finanzieren eine geeignete Umschulungsmaßnahme. Daneben gibt es Hartz IV (der Höchstsatz ist derzeit 374 Euro für Alleinstehende, Anmerkung des Autors: Korrekt sind 382 Euro). Bei der KfW, die zu 80 Prozent dem Bund gehört, gibt es zwar ein altersunabhängiges Förderangebot „Meister-Bafög“. Dieses Angebot schließt aber Langzeitarbeitslose aus. Mein Vorschlag ist, dass die KfW-Bankengruppe, die im Namen der Bundesrepublik Deutschland als Bundesanstalt des öffentlichen Rechts einen Förderauftrag hat, diese Förderlücke schließt und ein altersunabhängiges Umschulungs-Bafög anbietet. Die zuständige Rechtsaufsicht unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen. Das Umschulungs-Bafög (Zinsgünstiges Darlehen mit angepassten Laufzeiten) sollte ohne Zuschüsse in entsprechenden Raten zu 100 Prozent zurückbezahlt werden müssen; dies umgehend nach erneuter Arbeitsaufnahme. Das bedeutet, die KfW oder die Bundesrepublik Deutschland würde also kein Geld ausgeben, sondern nur zinsgünstig ausleihen; dies im Gegensatz zu der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich hier also auch um kein Risikogeschäft (oder Verlustgeschäft, abgesehen von den Inflationsraten, mit denen auch der normale Bürger permanent zu kämpfen hat).
Mein Vorschlag: Der Regel-Förderbetrag für den Lebensunterhalt sollte mtl. bei 500 Euro liegen. Dies unabhängig vom Familienstand des/der Geförderten! Dadurch würde die Bundesagentur für Arbeit bezüglich des ALG II um 100 Euro mtl. entlastet. Der/die Geförderte (hier zum Beispiel eine Einzelperson) würde dann mtl. über 374 – 100 + 500 bedeutet 774 Euro Lebensunterhalt verfügen. (Anmerkung des Autors: Der Hartz IV-Satz für einen Alleinstehenden (m/w) beträgt zurzeit 382 Euro. Er soll ab 2014 um 9 Euro erhöht werden). Dies ist ausreichend, um sich zu 100 Prozent (in der möglichst kürzesten Zeit) der Umschulung zu widmen (effiziente „Crash-Kurse“). Je kürzer die Zeit einer effizienten Umschulung, umso geringer die Kosten für die Bundesagentur für Arbeit (kurz und langfristig!). Ich mache darauf aufmerksam, dass ein Hartz IV-Empfänger legal zusätzlich ein Einkommen von 450 Euro mtl. haben kann oder haben darf (374 + 450 bedeutet 834 Euro gesamt!). Außerdem tragen inhaltlich und zeitlich effiziente Umschulungsmaßnahmen zur Verringerung des Fachkräfte-Mangels in Deutschland bei!
Mit diesem Förderangebot verschenkt die Bundesrepublik Deutschland kein Geld, sondern verringert die Anzahl von Langzeitarbeitslosen, verringert die Kosten für ALG II, erhöht die Anzahl von Fachkräften, erhöht die Einkommenssteuer-Einnahmen des Bundes und trägt zum vermehrten Konsum in Deutschland bei (Prinzip der Nachhaltigkeit ist erfüllt). Im Widerspruch zu ihrem Leitbild der Transparenz und zu ihrem Leitspruch „Wir fördern Deutschland“ (…und Langzeitarbeitslose, siehe Geschäftsberichte) wird überhaupt nicht klar, was die KfW bezüglich Langzeitarbeitslose konkret tut und getan hat. Dies steht im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit vor Ort, die mit ihren Eingliederungsbilanzen für exzellente Transparenz sorgen.
Zu Punkt 2: Ein Umschulungs-Bafög wäre mit dem bekannten Studenten-Bafög (Altersgrenze hier: 35 Jahre) gleichzusetzen. Die Situation eines Langzeitarbeitslosen in der Umschulung ist