Der Lizenzvertrag. Michael Groß

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Der Lizenzvertrag - Michael Groß Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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oder der Besitz von Zeichnungen, Beschreibungen oder ähnlichen Unterlagen, aus denen diese Kenntnis genommen werden konnte.120 Das Vorbenutzungsrecht sollte daher nur den durch den Erfindungsbesitz untermauerten Besitzstand erhalten, was daraus abgeleitet wurde, dass das Gesetz die Inbenutzungsnahme einer „Erfindung“ verlangt.121 Der Erwerb und die Ausübung des Besitzes mussten jedoch redlich sein, wenn ein Vorbenutzungsrecht entstehen sollte.122 Es handelte sich hier also um eine Billigkeitsvorschrift, durch die vermieden werden sollte, dass Aufwendungen, die zur Verwertung der Erfindung bereits gemacht wurden, wertlos wurden. Derartige Erwägungen waren jedoch dem unredlichen Besitzer gegenüber fehl am Platze. Derjenige, dem ein Vorbenutzungsrecht zustand, durfte die Erfindung für die Bedürfnisse seines Betriebes in eigenen oder fremden Werkstätten ausnutzen. Das Vorbenutzungsrecht stellte nicht eine Belastung des Rechtes am Patent dar, es bedeutete vielmehr die Anerkennung des auf Kenntnis und Erkenntnis des Erfindungsgedankens beruhenden Besitzstands.123 Es war ein originäres Recht. Soweit es reichte, konnte zugunsten des Inhabers des Patents kein Schutz bestehen.124

      (b) Auswirkungen auf die ausschließliche/alleinige Lizenz

      346

      347

      (c) Auswirkungen auf die einfache Lizenz

      348

      (4) Zwangslizenz

      (a) Allgemeines

      349

      (b) Auswirkungen auf die ausschließliche/alleinige Lizenz

      350

      352

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