Kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Fabian Stancke

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Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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Kartellbeteiligten.6 Sachfremde Erwägungen, wie z.B. persönliche Beziehungen zwischen oder ein kollegialer Verhaltenskodex unter den Vorständen können eine Nichtverfolgung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche nicht rechtfertigen.7 Bevor auf die Durchsetzung von Ansprüchen jedoch ganz verzichtet wird, sollten auch weniger konfrontative Maßnahmen als die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung, wie z.B. ein Vergleich oder die Abtretung der Ansprüche an Dritte, in Erwägung gezogen werden.

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      1 Vgl. hierzu ausführlich Kapitel B. 2 Zu dem Erfordernis einer Prognose als Merkmal unternehmerischer Entscheidungen vgl. die Begründung zum RegE zu § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG, BT-Drs. 15/5092, S. 11. 3 Franz/Jüntgen, BB 2007, 1681, 1684. Vgl. auch von Falkenhausen, NZG 2012, 644; Fleischer, in: Spindler/Stilz, AktG, § 93 Rn. 68. 4 Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut, vgl. Dauner-Lieb, in: Hennsler/Strohn, GesR, § 93 AktG Rn. 22; Hölters, in: Hölters, AktG, § 93 Rn. 34. 5 Fleischer, in: Spindler/Stilz, AktG, § 93 Rn. 88; Stancke, WuW 2015, 822, 825. 6 Franz/Jüntgen, BB 2007, 1681, 1685. 7 Franz/Jüntgen, BB 2007, 1681, 1685; Stancke, WuW 2015, 822, 825f. 8 Bei Preiskartellen etwa soll die durchschnittliche Kartellrendite zwischen 15 und 20 % betragen, vgl. die für die EU-Kommission 2009 erstellte Oxera-Studie, Quantifying antitrust damages. Towards non-binding guidance for courts. 9 Hölters, in: Hölters, AktG, § 93 Rn. 36. Dies gilt insb. wegen der möglichen Haftung nach § 93 Abs. 2 AktG.

       II. Identifizierung und Prävention von Kartellschadensersatzfällen

      Um überhaupt Kenntnis von etwaigen Schadensersatzansprüchen zu erlangen, ist die Identifizierung möglicher Kartelle erforderlich. Dies kann durch ständige Überwachung der Aktivitäten der Kartellbehörden (sog. Monitoring) sowie ergänzend durch eigenes Screening der Lieferantenbeziehungen erfolgen.

       1. Monitoring der Aktivitäten der Kartellbehörden

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