Kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Fabian Stancke

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Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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nach dem Referentenentwurf der 9. GWB-Novelle, WuW 2016, 330; Petrasincu, Verjährung des Gesamtschuldnerregresses wegen Kartellschadensersatzansprüchen, NZKart 2014, 437; Pohlmann, Verjährung nach der EU-Richtlinie 2014/104 zum Kartellschadensersatz, WRP 2015, 546; Prieß, Warum die Schadenswiedergutmachung Teil der vergaberechtlichen Selbstreinigung ist und bleiben muss, NZBau 2012, 425; Reimers/Brack/Modest, Kartellrechtliche Compliance in Zeiten der Digitalisierung, NZKart. 2018, 453; Richter, Das Skanska-Urteil des EuGH – Einführung der Konzernhaftung im Kartellschadensersatzrecht, BB 2019, 1154; Römermann/Günther, Legal Tech als berufsrechtliche Herausforderung – Zulässige Rechtsdurchsetzung mit Prozessfinanzierung und Erfolgshonorar, NJW 2019, 551; Römermann, Legaltech: Geschäftsmodell nun doch untersagt?, AnwBl Online 2020, 273 Sack, Negative Feststellungsklagen und Torpedos, GRuR 2018, 893; Scharn/Teicke, Die Begutachtung der Selbstreinigung im neuen Wettbewerbsregister, CB 2017, 363, 364; Schreiber, The Case for Bundling Antitrust Damage Claims by Assignment, Concurrences 2014, 23; Schweitzer, Die neue Richtlinie für wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen, NZKart 2014, 335; Soyez, Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gem. § 33 Abs. 3 Satz 1 GWB, ZWeR 2011, 407; Stadler, Abtretungsmodelle und gewerbliche Prozessfinanzierung bei Masseschäden, WuW 2018, 189; Stadler, Grenzen der Inkassozession nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – Besprechungsaufsatz zu BGH, Urt. vom 27.11.2019, VIII ZR 285/18, JZ 2020, 321; Stancke, Zu den Pflichten und Abwägungskriterien hinsichtlich der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche, WuW 2015, 822; Suchsland/Rossmann, Verpflichtet die Kartellschadensersatzrichtlinie zur Übernahme des europäischen Unternehmensbegriffs in das deutsche Recht?, WuW 2015, 973; Thiede, Anmerkung zu LG München, Urt. v. 7.2 2020, 37 O 18934/17, EuZW 2020, 279; Thomas/Legner, Die wirtschaftliche Einheit im Kartellzivilrecht, NZKart 2016, 155; Toelksdorf, „Sammelklagen“ von registrierten Inkassodienstleistern – eine unzulässige Erscheinungsform des kollektiven Rechtsschutzes?, ZIP 2019, 1401; Ulshöfer, Kartell- und Submissionsabsprachen von Bietern – Selbstreinigung und Schadenswiedergutmachung, VergabeR 2016, 327; Valdini, Klagen ohne Risiko – Prozessfinanzierung und Inkassodienstleistung aus einer Hand als zulässige Rechtsdienstleistung?, BB 2017, 1809; Vollrath, Das Maßnahmenpaket der Kommission zum wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzrecht, NZKart 2013, 434; Wagener, Follow-up zu Skanska – Bisherige „Umsetzung“ durch nationale Zivilgerichte, NZKart 2019, 535; Weitbrecht, Die Umsetzung der EU-Schadensersatzrichtlinie – Eine Chance für den Rechtsstandort Deutschland, WuW 2015, 959; Weitbrecht, Kartellschadensersatz 2019, NZKart 2020, 106; Welzenbach, AGB-rechtliche Würdigung des pauschalierten Kartellschadensersatzes – Schienenkartell-Entscheidung des LG Potsdam, NZKart 2016, 356; Wurmnest, Forum Shopping bei Kartellschadensersatzklagen und die Kartellschadensersatzrichtlinie, NZKart 2017, 2.

       Übersicht

       I. Pflicht zur Anspruchsverfolgung

       II. Identifizierung und Prävention von Kartellschadensersatzfällen

       1. Monitoring der Aktivitäten der Kartellbehörden

       2. Kartellscreening

       3. Abwehr und Prävention von Kartellschadensrisiken

       III. Interne Kriterien für die Anspruchsverfolgung

       1. Einschätzung der Betroffenheit und der Schadenshöhe

       a) Betroffenheit

       b) Schätzung der Schadenshöhe

       2. Verjährung der Ansprüche

       IV. Strategie zur Anspruchsdurchsetzung

       1. Vergleichsverhandlungen als Alternative zum Prozess

       2. Auswahl des Beklagten

       3. Auswahl des Gerichtsstands

       4. Auswahl der Klageart

       5. Anspruchsbündelung

       a) Streitgenossenschaft

       b) Sammelklagen

       c) Abtretung

       aa) Rechtlicher Rahmen

       bb) Praktische Herangehensweise

       6. Finanzierung

       a) Rechtlicher Rahmen

       b) Praktische Herangehensweise

       I. Pflicht zur Anspruchsverfolgung

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