Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding

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Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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sich die Kirche ihrer bediene, „[…] im Lichte der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung zugunsten der kirchlichen Selbstbestimmung […]“ ausgelegt werden, selbst wenn es sich um zwingende Regelungen handle. Dem Selbstverständnis der Kirche sei insoweit ein „besonderes Gewicht“ beizumessen.369

      4. Zusammenfassung und Stellungnahme

      Dem BVerfG ist zuzustimmen. Das Gericht füllt die Schrankenregelung des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV im Sinne der hier befürworteten Wechselwirkungslehre aus. Bei der Berücksichtigung der durch die für alle geltenden Gesetze geschützten Arbeitnehmerrechte muss dem Selbstbestimmungsrecht hinreichend Rechnung getragen werden.

      22Siehe zum Bedeutungsunterschied der Begriffe der „Selbstbestimmung“ und der „Autonomie“ in diesem Sinne Hesse, in: Listl/Pirson (Hg.), HdbStKiR Bd. 1, 2. Aufl. 1994, § 17 S. 521 ff., S. 521.

      23Siehe hierzu auch die Ausführungen unter § 5 B. III. 2. a. aa. Siehe zur Geschichte des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts Stern, in: ders. (Hg.), Staatsrecht Bd. IV/2, § 118 S. 897 ff.; de Wall/Muckel, Kirchenrecht, 5. Aufl., § 2 – § 7; vgl. ferner vertiefend Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 3. Aufl.

      

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