Recht des geistigen Eigentums. Thomas Ahrens
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Die Richtlinie 87/54/EWG vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der Topographien von Halbleitererzeugnissen
RichtlinieRichtlinie 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die MarkeMarken;
Richtlinie 92/100/EWG vom 19.11.1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten SchutzrechtSchutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums;
Richtlinie 93/83/EWG vom 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung;
Richtlinie 96/9/EG vom 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von DatenbankenDatenbankRichtlinie;
Richtlinie 98/44/EG vom 6.7.1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer ErfindungErfindungbiotechnologischeen;
Richtlinie 98/71/EG vom 13.10.1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen;
Richtlinie 2001/29/EG vom 22.5.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft;
Richtlinie 2001/84/EG vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks;
Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 zur DurchsetzungDurchsetzungRecht des geistigen Eigentums der Rechte des geistigen Eigentums;
Richtlinie 2009/24/EG vom 23.4.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung);1Computerprogramm
Richtlinie 2011/177/EU v. 27.9.2011 zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte;
Richtlinie 2012/28/EU v. 25.10.2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister WerkeVerwaiste Werke);
Richtlinie 2014/26/EU v. 26.2.2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt;
Richtlinie (EU) 2015/2436 v. 16.12.2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken;
Richtlinie (EU) 2016/943 v. 8.6.2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.
4. Einheitliche GemeinschaftsschutzrechtSchutzrechtGemeinschafts-e
Die Initiativen der EU im Bereich des geistigen Eigentums beschränken sich jedoch nicht allein auf eine Harmonisierung des innerhalb der Europäischen Union geltenden Immaterialgüterrechts durch Richtlinien. Vielmehr hat die Union in den zurückliegenden Jahren darüber hinaus – gestützt auf das Instrument der EU-Verordnung – einheitliche gewerbliche Schutzrechte geschaffen, die als sog. Gemeinschaftsschutzrechte1 überall in der Union unmittelbar gelten. Die Harmonisierung des Rechts des geistigen Eigentums innerhalb der Union hat sich also „zweigleisig“ vollzogen.2 Während Gemeinschaftsschutzrechte im Bereich des Marken-, Design- und Sortenschutzrechtes bereits seit vielen Jahren etabliert sind, steht der Start eines supranationalen einheitlichen EU-Patentrechts noch bevor. Erst im Dezember 2012 haben sich 25 Mitgliedsstaaten3 nach vier Jahrzehnten intensiver Diskussion und vielen erfolglosen Anläufen auf die Einführung eines einheitlichen EU-Patents (Einheitspatent) und eines einheitlichen Patentgerichts verständigen können. Das sog. Patentreformpaket zur Einführung des Einheitspatents besteht aus der Patentverordnung, der Sprachenverordnung und dem Gerichtsabkommen.4 Die beiden Verordnungen (Einheitspatent-VO, Sprachen-VO) sind bereits am 20.01.2013 in Kraft getreten, sie finden aber erst ab dem Tag Anwendung, an dem das Gerichtsabkommen – das Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht (EPGÜ) – in Kraft tritt. Hierfür ist die Ratifikation durch 13 Staaten erforderlich, darunter zwingend diejenigen, in denen es im Jahr vor der Unterzeichnung des Übereinkommens die meisten gültigen europäischen Patente gab (vgl. Art. 89 Abs. 1 EPGÜ), d.h. Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich (UK). Das Inkrafttreten des EPGÜ hat sich 2017 buchstäblich in letzter Minute dadurch verzögert, dass die einzig noch fehlende Ratifikation durch Deutschland durch eine Verfassungsbeschwerde vorläufig gestoppt wurde.5 Trotz dieser Verzögerung gehen die teilnehmenden Mitgliedsstaaten davon aus, dass das Einheitspatent im Laufe des Jahres 2018 starten kann6 (zum Einheitspatent s. auch u. 2. Abschnitt, § 23). Neben der Möglichkeit, nationale Schutzrechte in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu erlangen, besteht damit für die wichtigsten Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes die Option, ein supranationales unionsweit gültiges Schutzrecht zu erlangen.7 Auch insoweit bleibt eine eingehendere Betrachtung dem Kontext der Darstellung der jeweils betroffenen Rechtsgebiete vorbehalten, während an dieser Stelle ein erster Überblick genügen soll:
Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 27.7.1994Sortenschutzgemeinschaftlicher Sortenschutz;
Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster vom 12.12.2001Gemeinschaftsgeschmacksmuster;
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes vom 17.12.2012 (sog. Einheitspatent-VerordnungEU-Patentverordnung);
Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen vom 17.12.2012 (sog. SprachenverordnungSprachenverordnung);
Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Unionsmarkenverordnung).8
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine spezielle rechtliche Grundlage für Maßnahmen zur Schaffung europäischer Rechtstitel über einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der Union eingeführt (Art. 118 Abs. 1 AEUV).
Internationaler Gewerblicher RechtsschutzGewerblicher Rechtsschutzinternationale Grundlagen und Urheberrecht – wichtige internationale und europäischeeuropäischRechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen – | |
Übergreifende Abkommen/Richtlinie | |
Pariser Verbandsübereinkunft v. 20.3.1883 (PVÜ). | Ältester völkerrechtlicher Vertrag auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. |
Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) v. 14.7.1967. | Schutz des geistigen Eigentums durch nahezu weltweite Zusammenarbeit der Staaten. |
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums v. 15.4.1994 (TRIPS). |
Übereinkommen als Anhang zur Errichtung der
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