Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. Группа авторов

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des Humanismus stand (häufig finden sich Zitate römischer Schriftsteller in seinen Werken) und daß er – ein Kind seiner Zeit – mit theologisch-biblischen Argumenten arbeitete.

      Hauptwerke: Tractatus methodicus de mora 1603. – Exercitationes Iustinianeae ad Institutiones, 1607. – Decisionum et Sententiarum libri II, 1612. – Disputationes ad praecipuas Pandectarum et Codicis leges, consuetudines feudales, quatuor Institutionum libros, 1613, 21620, 31628, 41665 und 51672 bearb. v. E.F. Schröter. – Discursus academici de iure publico, Bd. 1: 1615 (1621), Bd. II–V: 1620–1623. – Discursus academici ad Auream Bullam, 1617, 21619, 31663 mit Zusätzen v. E.F. Schröter. – Commentarius iuridico-historico-politicus de comitiis Romano-Germanici Imperii, 1630, 21635, 31660.

      Literatur: Geschichte der Universität Jena. 1548/58–1958. Festgabe zum 400jährigen Universitätsjubiläum, hrsg. v. einem Kollektiv d. Hist. Inst. d. Friedrich-Schiller-Universität Jena unter Leitung v. M. Steinmetz, 1. Bd., 1958, 89f. – R. Hoke: Die Emanzipation der deutschen Staatsrechtswissenschaft von der Zivilistik im 17. Jh., in: Der Staat 15 (1976), 211–230 (219–224). – R. Hoke: Die Reichsstaatsrechtslehre des Johannes Limnäus, 1968, 27–38, 80–83. – W. Pauly/M. Siebinger: Dominicus Arumaeus (1579–1637) und Johannes Limnäus (1592–1663): Wegbereiter der Wiss. |31|vom öff. Recht in Deutschland, in: G. Lingelbach (Hrsg.): Rechtsgelehrte der Univ. Jena aus vier Jh.en, 2012, 33–50. – J.S. Pütter: Litteratur des teutschen Staatsrechts, I, 1776 (Ndr. 1965), 165–170. – M. Schmoeckel: Dominik Arumaeus und die Entstehung des öff. Rechts als rechtswiss. Lehrfach in Jena, in: R. v. Friedeburg u.a. (Hrsg.): Recht, Konfession und Verfassung im 17. Jh., 2015, 85–127. – Friedrich Herrmann Schubert: Die deutschen Reichstage in der Staatslehre der frühen Neuzeit, 1966, bes. 451–466, 482–494. – Stintzing-Landsberg: GDtRW I, bes. 719–721. – Stolleis: Gesch., I, 214f. – ADB I (1875), 614f. (T. Muther). – C. Strohm: Calvinismus und Recht, 2008, 413ff. – HRG2 I (2008), 316f. (R. Hoke). – Jur., 41f. (M. Stolleis). – Jur.Univ. II, 329–331 (M. Stolleis).

      P.

       [Zum Inhalt]

      John AustinAustin, John (1790–1859)

      (1790–1859)

      Geboren am 3.3.1790 in Creeting Mill bei Ipswich, Suffolk. 1814 beginnt A. mit dem Studium der Rechtswissenschaft und wird 1818 als plädierender Anwalt (barrister) zugelassen. 1819 heiratet er Sarah Taylor und läßt sich mit ihr in Westminster nieder, wo sie Nachbarn und Freunde von → Jeremy BenthamBentham, Jeremy (1748–1832), James Mill und John Stuart Mill werden. A. sucht den Kontakt zu → BenthamBentham, Jeremy (1748–1832), dessen Theorie des Utilitarismus und Kritik am überlieferten englischen Recht die Basis für A.s spätere Rechtstheorie bilden; eine enge Freundschaft entwickelt sich zwischen A. und seinem Schüler John Stuart Mill.

      A.s schwache Gesundheit und sein fehlendes couragiertes Auftreten bewirken, daß ihm beruflicher Erfolg als Anwalt versagt bleibt. 1825 gibt er seinen Anwaltsberuf auf. Sein Interesse gilt ohnehin weniger der Praxis der Rechtsanwendung als vielmehr der politischen Philosophie und Rechtstheorie. Er rezipiert die Schriften von → HobbesHobbes, Thomas (1588–1679), → LockeLocke, John (1632–1704), Paley, Hume und vor allem die Theorie → BenthamsBentham, Jeremy (1748–1832). Sein Interesse an einer wissenschaftlichen und analytischen Behandlung der juristischen Materie scheint A. für den neu eingerichteten Lehrstuhl für „Jurisprudence“ an der Londoner Universität zu prädestinieren, auf den er dann auch 1826 berufen wird. Da der Bau der Universität noch andauert, bereitet sich A. in Bonn auf seine Lehrtätigkeit vor und widmet sich dort u.a. dem Studium der Institutionen des Gaius und der Lektüre von → SavignySavigny, Friedrich Carl v. (1779–1861), → HugoHugo, Gustav (1764–1844), Falck, → ThibautThibaut, Anton Friedrich Justus (1772–1840), Mühlenbruch und Kant. Da der geringe Grad wissenschaftlicher Rationalisierung der englischen Rechtsmaterie von ihm stets scharf kritisiert wird, inspirieren |32|ihn Systematik und analytische Schärfe der rezipierten Werke um so mehr. Beeindruckt von Aufbau und Methodik des Studiums der Jurisprudenz an deutschen Universitäten, das sich grundlegend von der rechtlichen Ausbildung in England unterscheidet, wird das Leben eines Gelehrten für A. zur Chiffre für ein gelungenes und gutes Leben: „I was born out of time and place. I should have been a schoolman of the twelfth century or a German professor“.

      A.s 1829 an der Londoner Universität aufgenommene Lehrtätigkeit wird zum Mißerfolg, und bereits 1832 ist er gezwungen, seinen Lehrstuhl wieder aufzugeben, da die Studenten ausbleiben. Sein trockener, rhetorisch ungelenker Stil und die analytisch genauen Begriffsdefinitionen werden seinen Zuhörern zur Qual. „Jurisprudence“ als rechtstheoretische und rechtsphilosophische Grundlegung des Rechts hatte keinen Platz in der rein auf die Praxis ausgerichteten Ausbildung englischer Studenten. 1832 veröffentlicht A. seine einleitenden Vorlesungen unter dem Titel „The Province of Jurisprudence Determined“, doch die erhoffte Resonanz stellt sich nicht ein. Sein akademischer Mißerfolg wird zum persönlichen Desaster, von dem er sich nicht mehr erholt. Es folgen Jahre der Krankheit und Depression; Melancholie und ein Gefühl des Scheiterns beherrschen fortan A.s Grundstimmung. Als Mitglied einer königlichen Untersuchungskommission zur Modernisierung des Strafrechts findet A. keine Unterstützung für seine weitgehenden Reformvorschläge und kehrt auch dieser Tätigkeit wieder den Rücken. 1836 wird A. zum Beauftragten für rechtliche Reformen auf der als Kronkolonie verwalteten Insel Malta. Obwohl seine Reformvorschläge zum Teil umgesetzt werden, stößt seine Tätigkeit auf Malta auch auf massive Kritik, und als A. Malta verläßt, ist er einmal mehr gesundheitlich und psychisch angeschlagen. Da es A. in England, dem Ort seiner Mißerfolge, nicht aushält, leben die Austins in den folgenden Jahren im Ausland, davon einige Jahre in Dresden und mehrere Sommer in Karlsbad, ab 1843 in Paris. In diesen Jahren gelingt es A. nicht, seine begonnene Rechtstheorie weiterzuführen. Eine Wiederauflage von „The Province …“ lehnt er mit der Begründung ab, weitreichende Revisionen seien erforderlich. Die revolutionären Unruhen in Paris im Jahre 1848 lassen die Austins nach England, Weybridge zurückkehren. In völliger Abkehr von den früheren radikaldemokratischen Ideen der „Benthamite Radicals“ ändert A. seine politische und rechtstheoretische Einstellung im Laufe der Jahre so fundamental, daß er in den letzten Jahren seines Lebens in Opposition zu seinem eigenen positivistischen Ansatz der zwanziger und dreißiger Jahre steht und |33|sich der Position der Historischen Schule (→ MaineMaine, Sir Henry James Sumner (1822–1888)) annähert. Seine Wende zum Konservatismus dokumentiert der 1859 erschienene Aufsatz „A Plea for the Constitution“. A. stirbt am 17.12.1859 in Weybridge. Die ihr verbleibenden Jahre nutzt Sarah, um mit großem Einsatz eine erweiterte Neuauflage des Vorlesungsmaterials ihres Mannes zu bewirken und sichert ihm damit posthum den Ruf als eines der großen Rechtsphilosophen, der ihm sein ganzes Leben lang verwehrt geblieben war.

      A.s theoretische Arbeit ist von der Idee angeleitet, die Jurisprudenz als Wissenschaft zu etablieren. Er unterteilt die Regeln menschlichen Verhaltens in die Gesetze Gottes, sittliche Regeln des Zusammenlebens und positives Recht. Die Frage, wie die Regeln menschlichen Verhaltens sein sollen, beantwortet Austin mit einem von → BenthamBentham, Jeremy (1748–1832) übernommenen Utilitarismus: eine Handlung ist dann sittlich geboten, wenn sie sich zur Optimierung des Glücks einer größtmöglichen Zahl von Menschen als nützlich erweist. In seiner rechtstheoretischen Analyse konzentriert sich A. jedoch allein auf das vorgefundene positive Recht. Gegenüber metaphysischen und vernunftrechtlichen Konzeptionen des Naturrechts, die seiner Ansicht nach mit der Annahme überpositiven Rechts die Unterschiede zwischen Recht, Moral und Religion verwischen, versucht A. den Gegenstand seiner Untersuchung, das positive

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