Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach

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Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach Recht in der Praxis

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      Anmerkungen

       [1]

      BVerwGE 6, 13 (juris Rn. 37 ff.) sowie BVerwG Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1 und DÖD 1982, 29 (juris Rn. 13 ff.).

       [2]

      BVerwGE 47, 330 (juris Rn. 49 ff.); 47, 365 (juris Rn. 24); 61, 176 (juris Rn. 26); 62, 267 (juris Rn. 22); 64, 153 (juris Rn. 36). Siehe auch BVerwG v. 29.6.2015 – 2 B 53.14 – Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 3 (juris Rn. 9): „Auch Lehrkräfte, die den Beruf nicht im Staatsdienst, sondern an Privatschulen ausüben wollen, müssen angesichts Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG den staatlichen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Um Lehrkräften eine Tätigkeit an Schulen außerhalb des staatlichen Bereiches ungeachtet ihres Alters zu ermöglichen, ist dieser Vorbereitungsdienst … nicht an die Einhaltung einer Höchstaltersgrenze gebunden.“

       [3]

      BVerwGE 16, 241 (juris Rn. 27 ff.).

       [4]

      VG Hannover v. 28.6.2010 – 2 B 2375/10 – juris Rn. 16.

       [5]

      NRW OVG v. 28.11.2012 – 1 B 1166/12 – juris Rn. 9; siehe auch LSA OVG NVwZ-RR 2013,524 (juris Rn. 8) sowie schon BVerfG NVwZ 2006, 815 (juris Rn. 7 ff.).

       [6]

      Siehe auch Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl Rn. 105 ff. zu § 9 BeamtStG.

      2. Kapitel Einstellung von Laufbahnbewerbern in den Vorbereitungsdienst › B. Zulassung zu einem nur laufbahnrechtlich relevanten (bedarfsorientierten) Vorbereitungsdienst

B. Zulassung zu einem nur laufbahnrechtlich relevanten (bedarfsorientierten) Vorbereitungsdienst

      2. Kapitel Einstellung von Laufbahnbewerbern in den VorbereitungsdienstB. Zulassung zu einem nur laufbahnrechtlich relevanten (bedarfsorientierten) Vorbereitungsdienst › I. Ausschreibung

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      Anmerkungen

       [1]

      Die Stellen für Beamte auf Widerruf werden gewöhnlich in den Erläuterungen zum Haushaltsplan ausgewiesen (vgl. § 17 Abs. 6 BHO).

       [2]

      Siehe dazu im Einzelnen Anhang 1 Rn. 1, 9.

       [3]

      Siehe jedoch § 10a Abs. 2 Satz 1 BLV, ferner Rn. 7 mit den Ausführungen in Fn. 28.

       [4]

      VG Düsseldorf v. 2.4.2014 – 10 K 3549/13 – juris Rn. 43.

       [5]

      Siehe dazu auch Anhang 1 Rn. 9, 13 f.

      2. Kapitel Einstellung von Laufbahnbewerbern in den VorbereitungsdienstB. Zulassung zu einem nur laufbahnrechtlich relevanten (bedarfsorientierten) Vorbereitungsdienst › II. Auswahl unter den Bewerbern

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      Im

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