Besonderes Verwaltungsrecht. Группа авторов

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов страница 228

Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов C.F. Müller Lehr- und Handbuch

Скачать книгу

unten bei C. II. Daneben ließe sich auch die Garantiefunktion eines spezifisch verfassungsrechtlichen Steuerbegriffs gegenüber dem Bürger anführen, der sich dadurch der Bedingungen voraussetzungsloser staatlicher Einnahmenerzielung vergewissern kann. Vgl. Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 Rn. 342.

       [292]

      Vgl. BVerfGE 72, 330 (433); 65, 325 (344); 55, 274 (299).

       [293]

      Deutsches Verwaltungsrecht, 21914, Bd. 1, S. 331; 31924, Bd. 1, S. 316.

       [294]

      Lediglich inhaltlich folgenlose, sprachliche Unterschiede annehmend Seer (Fn. 295), § 2 Rn. 9 ff.

       [295]

      Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 Rn. 362; vgl. zu diesem „Rezeptionsargument“ der Übernahme des einfachgesetzlichen Steuerbegriffs durch den Verfassungsgeber Seer (Fn. 289), § 2 Rn. 10.

       [296]

      Vgl. noch BVerfGE 3, 407 (435); 7, 244 (251).

       [297]

      Zur früher verstärkt vertretenen völligen Gleichsetzung des gesetzlichen mit dem verfassungsrechtlichen Steuerbegriff etwa Gerhard Mattern, Der Begriff der Steuer und das Grundgesetz, BB 1970, S. 1405 (1406 ff.). Die fehlende Identität von einfachrechtlichem und verfassungsrechtlichem Steuerbegriff wird allein daraus deutlich, dass eine Neuregelung der Abgabenordnung nicht ohne Weiteres auch den verfassungsrechtlichen Steuerbegriff abändern kann bzw. eine Streichung des § 3 AO keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Steuergesetzgebung haben darf, vgl. hierzu Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 Rn. 365 ff.

       [298]

      Wolfgang Knies, Steuerzweck und Steuerbegriff, 1976, S. 46, 54 ff., 74 f.

       [299]

      BVerfGE 55, 274 (299); 67, 256 (282).

       [300]

      Seer (Fn. 289), § 2 Rn. 10; Bodenheim (Fn. 63); Weber-Grellet (Fn. 63), S. 8 ff.; Wernsmann (Fn. 63), S. 177 ff.; Horst Schaefer, Der verfassungsrechtliche Steuerbegriff, 1997, S. 147 ff.

       [301]

      Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 Rn. 371 (ebda. Rn. 363 auch von einer Indizwirkung sprechend).

       [302]

      Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 GG, Rn. 378, 394.

       [303]

      Näher Vogel/Waldhoff (Fn. 287), Vorb. zu Art. 104a bis 115 GG, Rn. 352 ff., 393.

       [304]

      Dieter Birk/Marc Desens/Henning Tappe, Steuerrecht, 232020, Rn. 103.

       [305]

      Theodor Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 105 Rn. 1; Helmut Siekmann, in: Sachs (Hg.), Grundgesetz. Kommentar, 62018, Art. 105 Rn. 1.

       [306]

      Zölle sind Abgaben, welche im grenzüberschreitenden Handel eines Zollgebietes an die Ein- oder Ausfuhr einer Ware anknüpfen. Ihre Einordnung als Steuer ergibt sich schon im Umkehrschluss aus Art. 105 Abs. 2 GG, welcher von den „übrigen Steuern“ spricht.

       [307]

      Hierunter sind öffentliche Monopole in der Herstellung und im Vertrieb von Waren zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen – relevant ist heute allein – noch – das Branntweinmonopol.

       [308]

      Diese ist regelungstechnisch ungewöhnlich, da sie den Ländern ausdrücklich eine spezielle Zuständigkeit einräumt, obwohl dies üblicherweise der Modus bei Bundeszuständigkeiten ist, während sich die Länderaufgaben aus Generalklauseln ergeben.

       [309]

      Vgl. zu Konsequenzen des neu gefassten Art. 72 Abs. 2 GG für die Steuergesetzgebungskompetenz Lerke Osterloh, Die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse als offene Frage der Finanzverfassung, in: GS für Christoph Trzaskalik, 2005, S. 181 (189 ff.); allgemein zu Art. 72 Abs. 2 GG Christian Waldhoff, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausübung von Gesetzgebungskompetenzen (Art. 72 Abs. 2; 75 Abs. 2; 125a Abs. 2 GG) – materielles Kompetenzzuweisungsrecht als Element einer Föderalismusreform in: Henneke (Hg.), Föderalismusreform in Deutschland, 2005, S. 55 ff.; skeptisch, inwiefern der Verweis auf Art. 72 Abs. 2 GG auch nach dessen Reform eine bedeutsame Schranke für die Steuergesetzgebungskompetenz des Bundes darstellt, Siekmann (Fn. 305), Art. 105 Rn. 21 ff.

       [310]

      Seer (Fn. 289), § 2 Rn. 55.

       [311]

      BVerfGE 98, 83 (97); 98, 106 (118 f.); dazu Michael Rodi, Bundesstaatliche Kompetenzausübungsschranken für Lenkungssteuern, StuW 1999, S. 105; Wernsmann (Fn. 63), S. 176 ff.; Klaus Vogel, Neue Diskussion über die Gesetzgebungszuständigkeit für Lenkungsteuern, in: FS für Peter Badura, 2004, S. 589.

       [312]

      Zum Problem, inwiefern dies durch Abschaffung oder absichtsvolles Unterlassen der Steuer geschehen kann vgl. Siekmann (Fn. 305), Art. 105 Rn. 28 ff.

       [313]

      Siekmann

Скачать книгу