Kommunalrecht Bayern. Tobias Weber

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Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber JURIQ Erfolgstraining

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Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen Gebietskörperschaften › A. Die Grundrechtsfähigkeit der Gebietskörperschaften

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      Die Frage der Grundrechtsfähigkeit einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) wird zwischen dem BVerfG und dem BayVerfGH kontrovers diskutiert.

      2. Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen GebietskörperschaftenA. Die Grundrechtsfähigkeit der Gebietskörperschaften › I. Auf der Ebene des Grundgesetzes

      35

      36

      2. Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen GebietskörperschaftenA. Die Grundrechtsfähigkeit der Gebietskörperschaften › II. Auf der Ebene der Bayerischen Verfassung

      37

      Anmerkungen

       [1]

      BVerfG BVerfGE 31, 314 ff.; 18, 395 ff.; 75, 192 ff.; Bauer/Böhle/Ecker Art. 1 Rn. 13.

       [2]

      BVerfG BVerfGE 39, 302 ff.; 61, 82 ff.; BVerfG DVBl 1987, 844, BayVBl. 1988, 400.

       [3]

      BayVerfGH BayVerfGHE 29, 105 ff.; BayVerfGH BayVBl. 1984, 655.

      2. Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen Gebietskörperschaften › B. Selbstverwaltungsrecht

      38

      JURIQ-Klausurtipp

      Denken Sie in Klausuren, in denen eine Gemeinde klagt, bei der Klagebefugnis immer an eine mögliche Verletzung des Rechts zur kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV. Häufig ist eine derartige Konstellation im Bereich der Kommunalaufsicht zu finden.

      2. Teil Verfassungsrechtliche Positionen der kommunalen GebietskörperschaftenB. Selbstverwaltungsrecht › I. Begriff der Selbstverwaltungsgarantie der kommunalen Gebietskörperschaft

      39

      Kommunale Selbstverwaltung bedeutet das Recht und die tatsächliche Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen der

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