Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

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Handbuch des Strafrechts - Robert Esser

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      Der Autor des Buches entstammte dem Mailänder Adel. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Pavia und Mailand geriet Beccaria in den frühen 60er Jahren in Kontakt mit der Mailänder Intellektuellengruppe „Il Caffé“. Dort wurden intensiv und mit großem Eifer die neuen Themen der Aufklärung diskutiert. Beccarias Buch „Über Verbrechen und Strafen“ ist ein Ergebnis dieser Diskussionen, allerdings das mit Abstand einflussreichste. Auch wenn sich die Gerüchte um eine fremde Autorschaft des ihm zugeschriebenen Werkes niemals haben bestätigen lassen, steht doch fest, dass „Über Verbrechen und Strafen“ die Gedanken einer Vielzahl kritischer Köpfe enthält. Es hat wohl kaum je ein Werk gegeben, das so sehr den Geist seiner Zeit ausgedrückt hat. Nach seiner Abfassung hat Beccaria nur noch wenig publiziert und ein zurückgezogenes Leben als Justizbeamter geführt.

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      Um diese Grundsätze im Strafrecht zur Anwendung zu bringen, verwendet Beccaria das in der Aufklärung hoch im Kurs stehende Denkmodell des Gesellschaftsvertrags:

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      Erst ein Denken in Zweck-Mittel-Zusammenhängen erlaubt die Verwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, welchem für die Rationalisierung und Humanisierung der Strafrechtspflege entscheidende Bedeutung zukam: Strafen, die nicht einmal geeignet sind, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, sind schon aus diesem Grund ungenügend. Sie müssen ferner erforderlich sein, es darf also kein anderes gleich wirksames Mittel geben, welches weniger in geschützte Rechtspositionen eingreift (näher → AT Bd. 1: Eric Hilgendorf, Strafrechspolitik und Rechtsgutslehre, § 17 Rn. 52 ff.).

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      Es verdient besondere Beachtung, dass sich Fragen der Geeignetheit eines Mittels und seiner Erforderlichkeit grundsätzlich empirisch lösen lassen. Damit sind derartige Fragen anders diskutierbar als rein normative Fragestellungen. Über Faktenfragen lässt sich, wie schon die Alltagserfahrung lehrt, meist weit einfacher Konsens erzielen als über Fragen der Wertung. Hinzu kommt, dass die Einführung der Empirie die Zuhilfenahme wissenschaftlicher Erkenntnisse erheblich erleichtert. Die Erforschung der Wirkung von Strafe ist heute die Domäne der

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