Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers
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c)Zusammenfassung: Unvereinbarkeit des individuellen Schadenseinschlags sowie der Zweckverfehlungslehre mit den Grundsätzen der herrschenden grundsätzlich wirtschaftlichen Schadensermittlung
4.Vermögensschaden durch Vermögensgefährdung als Konsequenz des wirtschaftlichen Vermögens- und Schadensbegriffs
a)Die Abgrenzung zwischen schadensrelevanten und -irrelevanten Vermögensgefährdungen in der Literatur
aa)Das Kriterium der Konkretheit der Vermögensgefährdung
bb)Die Ansicht von Lenckner – Das Attribut der „höchsten Wahrscheinlichkeit“
cc)Die Ansicht von Cramer – Das Kriterium der Zivilrechtsakzessorietät
dd)Die Ansicht von Tiedemann – Insbesondere das Kriterium der Bilanzrechtsorientierung
ee)Die Ansicht von Schröder – Das sog. Herrschaftsmodell
ff)Die Ansicht von Lackner – Das Erfordernis weiterer Akte des Täters bzw. Opfers und die Anerkennung von Ausnahmen
gg)Die Ansicht von Hefendehl und Schünemann – Das Kriterium der Vermeidemacht
hh)Die Ansicht von Kindhäuser – Die Kriterien einer funktionalen Schadensermittlung
ii)Die Ansicht von Riemann, Matt und Saliger – Das Kriterium der doppelten Unmittelbarkeit
b)Die Rechtsprechung zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
aa)Von 1867 bis heute – die historische Entwicklung
bb)Die Fallgruppen des Betruges in der Rechtsprechung
(1)Eingehungsbetrug als klassischer Fall der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
(7)Fälle des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten
(9)Versicherungsbetrug in der Konstellation des „Al-Qaida-Falles“
c)Aktuelle Entwicklungen zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
aa)„Schadensgleiche Vermögensgefährdung“ oder „Gefährdungsschaden“ – Die Frage der Begrifflichkeit
bb)Aufgabe der Figur des Gefährdungsschadens durch die neuere Rechtsprechung?
d)Teilergebnis zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung