Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers

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Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens - Steffen Evers Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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2 Nr. 2 Alt. 1 StGB im Hinblick auf die Untreue

       2.Praktische Gründe und der Einfluss der Rechtsprechung auf unternehmerisches Handeln

       a)Inkompatibilität mit der Struktur unterschiedlicher Entscheidungsebenen in Wirtschaftsunternehmen

       b)Die Mutation der Untreue zum strafprozessualen Mittel

       3.Systembezogene Gründe – Rechtssicherheit vs. individuelle Gerechtigkeit

       4.Schlussfolgerung – Die Ablehnung der Ausweitung des Nachteilsbegriffs

       III.Zusammenfassung zur Ausweitung des Nachteilsbegriffs

       C.Erfordernis restriktiver Anwendung der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil (3./4. Möglichkeit)

       I.Das Erfordernis der Restriktion des Schadensbegriffs und des Nachteilsbegriffs (3. Möglichkeit)

       1.Verfassungsrechtliche Gründe für eine Restriktion

       a)Das Gesetzlichkeitsprinzip: Art. 103 Abs. 2 GG

       aa)Die Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil vor dem Hintergrund des Analogieverbots

       (1)Das Analogieverbot als Grenze der Auslegung von Straftatbeständen

       (a)Der Wortlaut als einziges taugliches Abgrenzungskriterium

       (b)Die Ermittlung der natürlichen Wortbedeutung

       (c)Zwischenergebnis

       (2)Der begriffliche Inhalt von Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       (a)Der Begriff des Schadens

       (b)Der Begriff des Nachteils

       (c)Identischer Bedeutungsgehalt trotz unterschiedlicher Begrifflichkeiten

       (d)Das Erfordernis der Vermögensminderung und die Bedeutung des Rechtsgüterschutzes

       (e)Zwischenergebnis – Die wortlautbezogene Definition der Begriffe Vermögensschaden (§ 263 StGB) und Vermögensnachteil (§ 266 StGB)

       (3)Die Verfassungskonformität der Schadens- bzw. Nachteilsbegründung durch Vermögensgefährdung

       (4)Das Verhältnis von Rechtsgutsverletzung, Gefährdungsschaden und endgültigem sowie echtem Schadenseintritt im Hinblick auf den Wortlaut des Gesetzes

       (5)Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2010 (2 BvR 2559/08 u.a.) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Gefährdungsschadens

       (a)Die Verfassungsmäßigkeit des Gefährdungsschadens und das Verschleifungsverbot als abstrakte Anforderung

       (b)Die (fehlende) konkrete Umsetzung der abstrakten Anforderung des Verschleifungsverbots im Rahmen des Urteils zur Siemens-Korruptionsaffäre

       (6)Zwischenergebnis zur Vereinbarkeit der herrschenden Schadens- und Nachteilsdogmatik mit dem Analogieverbot

       bb)Schlussfolgerung zu den Auswirkungen des Analogieverbots auf Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       b)Der Schuldgrundsatz (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG)

      

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