Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers
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II.Das Gegenstück – Der Vermögensnachteil bei der Untreue (§ 266 StGB)
2.Der Vermögensnachteil nach dem ursprünglichen „Dogma der Identität“
a)Übertragung der Grundsätze der Schadensbegründung auf die Untreue
b)Übertragung der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung auf die Untreue
aa)Dogmatische Gesichtspunkte der Übertragung der Grundsätze der Vermögensgefährdung
bb)Fallgruppen aus der Rechtsprechung
(4)Untreue durch unordentliche Buchführung
(5)Untreue durch Kick-Back-Zahlungen
(6)Untreue durch Kreditvergabe
(a)Kreditvergabe als Risikogeschäft
(b)Die Strafbarkeit der Kredituntreue
c)Sonderkonstellationen der Nachteilsbegründung
3.Ergebnis zum Vermögensnachteil
III.Zusammenfassung zum „Dogma der Identität“ als status quo
B.Ausweitung des Begriffs des Vermögensnachteils durch die neuere Rechtsprechung (2. Möglichkeit)
I.Ausweitung des Vermögensnachteils – Strafbarkeit der Bildung von sog. schwarzen Kassen
1.Kanther – Schwarze Kassen im Rahmen einer politischen Partei
2.Siemens – Schwarze Kassen in der Privatwirtschaft: Konstellation 1
3.Schwarze Kassen in der Privatwirtschaft: Konstellation 2 – Erstreckung der Strafbarkeit auf den Alleingesellschafter
4.Ergebnis zur Ausweitung des Begriffs des Vermögensnachteils durch die Rechtsprechung – Die Erhebung der Dispositionsfreiheit zum Rechtsgut der Untreue
II.Ablehnung der Ausweitung des Nachteilsbegriffs aus dogmatischen, praktischen sowie systembezogenen Gründen
a)Die Untreue als reines Vermögensdelikt
b)Die Aufgabe des einheitlichen strafrechtlichen Schadensbegriffs
c)Die Entwicklung der Untreue zu einem Korruptionsvorfelddelikt
d)Unterschiedliche Anwendungsbereiche des Regelbeispiels des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB beim Betrug