Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers

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Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens - Steffen Evers Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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rel="nofollow" href="#ulink_4d7614e6-fe91-5c41-ace8-0e5df832ce07">(2)Anwendbarkeit des Grundsatzes der Subsidiarität im Wirtschaftsstrafrecht

       (3)Subsidiarität des Strafrechts in der Konstellation bloßer Vermögensgefährdungen

       cc)Fragmentarischer Charakter – Lückenhaftigkeit des Strafrechts als Folgerung aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

       b)Strafrecht als „Spielball“ der Kriminalpolitik

       c)Ergebnis zu dem Bedürfnis nach restriktiver Handhabung der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil aus strafrechtspolitischen Gründen

       4.Zusammenfassung zum Erfordernis der Restriktion des Schadens- und des Nachteilsbegriffs

       II.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs wegen abweichender Tatbestandsstruktur von Betrug und Untreue (4. Möglichkeit)

       1.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund der tatbestandlichen Weite des Untreuetatbestandes im Vergleich zum Betrugstatbestand und die mögliche Verfassungswidrigkeit des Untreuetatbestandes

       a)Der Untreuetatbestand vor dem Hintergrund des Erfordernisses hinreichender Bestimmtheit

       aa)Die allgemeinen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen

       bb)Die Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestandes im Konkreten

       (1)Die Bestimmtheit des Merkmals der Vermögensbetreuungspflicht

       (2)Die Bestimmtheit des Merkmals der Pflichtverletzung des Täters als normatives Tatbestandsmerkmal

       (3)Die Bestimmtheit des Merkmals des Vermögensnachteils

       cc)Zwischenergebnis

       b)Die unterschiedliche Weite des Untreuetatbestandes im Vergleich zum Betrugstatbestand

       c)Konsequenzen aus der unterschiedlichen Weite von Betrugs- und Untreuetatbestand für das Verhältnis der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       d)Zwischenergebnis

       2.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund der sprachlichen Differenzierung zwischen „Schaden“ und „Nachteil“

       3.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund der Straflosigkeit des Untreueversuchs

       4.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund des Fehlens eines subjektiven Korrektivs im Untreuetatbestand

       a)Kongruenz, überschießende Innentendenz und die Unschärfe des subjektiven Untreuetatbestandes

       b)Strenge Vorsatzanforderungen bei der Untreue und das Erfordernis der Billigung der Gefahrrealisierung – eine Restriktion im subjektiven Untreuetatbestand?

       c)Vorzug einer Restriktion im objektiven Tatbestand

       5.Zusammenfassung: Kein Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs wegen abweichender Tatbestandsstruktur von Betrug und Untreue

       D.Gesamtergebnis: Neuinterpretation des Verhältnisses der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       Teil 3 Auswirkungen der Neuinterpretation des Verhältnisses auf Wissenschaft und Praxis

       A.Auswirkungen auf das Strafrechtssystem: Systemgerechtigkeit statt Billigkeit

       B.

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