Der Dritte Weg in der Retrospektive. Julia Brandt

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Der Dritte Weg in der Retrospektive - Julia Brandt Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Selbstbestimmungsrechts?

       G.Resumée

       H.Quellen- und Literaturverzeichnis

      VORWORT

      Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Dissertation angenommen. Sie ist während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für vergleichendes und internationales öffentliches Recht (Professur für Europäisches Verwaltungsrecht) entstanden.

      Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt worden.

      Mein herzlicher Dank gilt Herrn Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., der den Anstoß zu dieser Untersuchung gegeben, diese begleitet und durch konstruktive Anregungen gefördert hat. Ihm gilt auch mein Dank für die Unterstützung der Forschungsaufenthalte in Freiburg und Köln. Frau Prof. Dr. Judith Hahn danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Ferner gilt mein Dank den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen des Lehrstuhls, insbesondere Andreas Braun, Maike Herrlein, Hendrik Jooß, Marian Müller, Bartholomäus Regenhardt und Maria Wilhelm, die durch wertvolle Gedankenanstöße in unseren institutsinternen Doktorandenseminaren zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben.

      Weiterhin danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Archive des Erzbistums Köln, des Deutschen Caritasverbandes und des Bistums Essen für die tatkräftige Unterstützung bei meinen Recherchen. Besonders danken möchte ich auch Norbert Beyer vom Deutschen Caritasverband für den Austausch und die Anregungen, die zum Fortkommen der Arbeit entscheidend beigetragen haben. Ebenso danke ich Dr. Martin Fuhrmann vom VDD für die Unterstützung bei den Recherchen zur Personalwesenkommission.

      Für das Lektorat und die Formatierung bedanke ich mich herzlich bei Hannah Brüggemann und Stefan Schroth.

      Die Arbeit wäre schließlich ohne die Unterstützung und den Rückhalt meines Ehemannes Thomas Brandt nicht entstanden und vollendet worden.

Münster, im Februar 2021 Julia Brandt

      ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

      Die Abkürzungen, soweit sie nicht aus dem Quellen- und Literaturverzeichnis verständlich sind, folgen den Vorschlägen von Kirchner, Hildebert/Böttcher, Eike, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Aufl. 2018. Dieser Arbeit darüber hinaus zugrundeliegende Abkürzungen werden an dieser Stelle aufgeführt:

AcU Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen
ADO Allgemeine Dienstordnung
AG Arbeitsgemeinschaft zwischen den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland und der Arbeitsrechtlichen Kommission
AK Arbeitsrechtliche Kommission
AOG Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit
AOGÖ Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben
ARA Arbeitsrechtsausschuss (DCV)
ATO Allgemeine Tarifordnung für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst
AVO Arbeitsvertragsordnung
AVR Arbeitsvertragsrichtlinien
BAT Bundesangestelltentarifvertrag
BRG Betriebsrätegesetz
can. canon
CIC Codex Iuris Canonici
DBK Deutsche Bischofskonferenz
DCV Deutscher Caritasverband
DRK Deutsches Rotes Kreuz
FKrT Tarifordnung für die freien gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten
GrO Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
IM Innere Mission
KAVO Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung
KODA Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts
KAGO Kirche Arbeitsgerichtsordnung
MAV Mitarbeitervertretung
MAVO Mitarbeitervertretungsordnung
ÖTV Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (Gewerkschaft)
PK Personalwesenkommission (VDD)
StAK Ständige Arbeitsrechtliche Kommission
TO A Tarifordnung A für Gefolgschaftsmitglieder (Angestellte) im öffentlichen Dienst
TO B Tarifordnung B für Gefolgschaftsmitglieder (Arbeiter) im öffentlichen Dienst
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
VdDD Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland
Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
VR Verwaltungsrat (VDD)
ZK Zentrale Kommission (DCV)
ZKD Zentralverband katholischer Kirchenangestellter Deutschlands
ZR Zentralrat (DCV)
A.EINLEITUNG

      I.Hinführung

      In den Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland arbeiten 1,2 Millionen Menschen1. Die Caritas, der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche, beschäftigt allein rund 617.000 Mitarbeiter.2 Das geltende Arbeitsrecht dieser Mitarbeiter wird von den Kirchen im sog. „Dritten Weg“ festgesetzt - unter absolutem Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen. Im Dritten Weg beschließen paritätisch besetzte Kommissionen die Arbeitsbedingungen. Der Begriff „Dritter Weg“ erklärt sich in Abgrenzung zum „Ersten Weg“, welcher eine hierarchische Vorgabe der Arbeitsbedingungen meint, und in Abgrenzung zum „Zweiten

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