Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band. Hugo Friedländer

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Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band - Hugo Friedländer

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verkehre. Herr v.P. habe ihr eines Abends im Theater ein Bukett gesandt und sie zum Abendbrot eingeladen. Sie habe auch die Einladung angenommen. Herr v.P. habe sie vor Knitelius gewarnt. Eines Tages hörte sie, Knitelius sei im »Café Westminster« in Berlin verhaftet worden. Sie sei auch zum Kriminalkommissar Klinghammer als Zeugin geladen worden. Kriminalkommissar Klinghammer sagte zu ihr Ich warne Sie vor Knitelius, Sie ahnen nicht, in welcher Gefahr Sie sich befinden. Knitelius macht alle möglichen dunkeln Geschäfte. Sie habe dies Knitelius wiedererzählt. Letzterer sagte: Der Umstand, daß ich sofort wieder entlassen wurde, spricht doch deutlich dafür, daß ich unreelle Geschäfte nicht mache. Ich bemerke, so etwa fuhr die Zeugin fort, ich unterhielt mit Knitelius anfänglich nur freundschaftliche Beziehungen. Eines Tages kam Fräulein Zimmermann zu mir in meine Wohnung und schimpfte mich furchtbar aus, weil ich ihr ihren Bräutigam abspenstig gemacht hätte. Ich sagte, ich habe kein Verhältnis mit Herrn Knitelius. Fräulein Zimmermann machte mir aber solch großen Skandal, daß ich ihr die Tür gewiesen habe. Ich habe dem Angeklagten einige Male Juwelen versetzt. Ich hatte keine Bedenken, da ich mehrfach gesehen hatte, wie Knitelius die Juwelen von Saffran und anderen Leuten im »Café Westminster« kaufte. Der Angeklagte ging stets sehr elegant gekleidet und war auch oftmals verreist. Eines Tages saß ich mit Knitelius im »Café Westminster«. Da kam eine alte Dame ins Café und machte dem Knitelius eine furchtbare Szene. Knitelius bat mich, mich zu entfernen. Das tat ich auch sofort. Einige Male habe ich auch Nitter in Gesellschaft des Knitelius gesehen. Ich sagte, ich kann den Menschen nicht leiden. Knitelius bemerkte: Nitter ist eine rothaarige Bürste. (Heiterkeit.) Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden sagte die Zeugin: Sie habe am 27. Oktober 1908 den Angeklagten zum letztenmal in Berlin gesprochen. Seit dieser Zeit habe sie ihn erst hier wieder auf der Anklagebank gesehen.

      Vors.: Hat Ihnen der Angeklagte seit dem 27. Oktober 1908 jemals geschrieben?

      Zeugin: Nein.

      Vors.: Hat er Ihnen jemals irgendein Lebenszeichen gegeben?

      Zeugin: Nein, niemals.

      Vors.: Hatte er Ihnen geschrieben, wenn er früher verreist war?

      Zeugin: Jawohl.

      Vors.: Oft?

      Zeugin: Ja.

      Vert.: Sie sollen dem Angeklagten einmal zu Weihnachten einen Tausendmarkschein geschenkt haben?

      Zeugin (entrüstet): So etwas wäre mir niemals in den Sinn gekommen, ich habe nicht 1000 Mark zu verschenken.

      Vert.: War es vielleicht eine geringere Summe?

      Zeugin: Nein. Ich habe nichts zu verschenken.

      Vert.: Hat Sie der Angeklagte oftmals schwer mißhandelt?

      Zeugin: Er hat mich vielfach geschlagen. Das geschah zumeist aus Eifersucht.

      Vert.: Sie sollen bisweilen den Angeklagten auch geschlagen haben?

      Zeugin: Ich habe mich allerdings einmal gewehrt, und zwar recht kräftig. (Große allgemeine Heiterkeit.)

      Angekl.: Fräulein Bethge kam mit einem Messer auf mich zu, ich flüchtete mich deshalb in ein Zimmer und riegelte mich ein.

      Vors. Hatte der Angeklagte eine besondere Veranlassung, Sie zu schlagen?

      Zeugin: Einige Male schlug er mich, weil ich mit Herrn v.P. spazierengegangen war. Ich bemerke ausdrücklich: Meine Beziehungen zu Herrn v.P. waren nur freundschaftliche. Herr v.P. hat mich vielfach in eindringlichster Weise vor dem Angeklagten gewarnt.

      Vors.: Diese Warnungen waren aber vergebens?

      Zeugin: Allerdings.

      Vert.: Sie waren in den Angeklagten sehr verliebt?

      Zeugin: In der letzten Zeit liebte ich ihn nicht mehr, da er gar zu brutal war.

      Hierauf wurde Rittergutsbesitzer v.P. als Zeuge vernommen: Ich habe Fräulein. Bethge auf der Bühne in Berlin gesehen und interessierte mich sehr für sie. Ich habe jedoch niemals schmutzige Beziehungen zu der jungen Dame gehabt. Ich wollte sie in der Hauptsache vor Knitelius schützen. Ich schlug ihr daher vor, ein Jahr aus Berlin fortzugehen, damit sie sich Knitelius aus dem Kopf schlage. Fräulein Bethge war aber nicht zu bewegen, von Knitelius zu lassen. Daß ich mich mit Knitelius geduzt habe, ist eine Lüge. Ebenso ist es unwahr, daß ich dem Knitelius 10000 Mark für Überlassung des Fräulein Bethge angeboten habe. Knitelius hat mir geschrieben, er wolle Fräulein Bethge freigeben, wenn er 10000 Mark erhalte. Da ich ihm das Geld selbstverständlich nicht gab, hat er mir verschiedene Erpressungsbriefe geschrieben, die ich an das Berliner Polizeipräsidium gesandt habe. Knitelius schrieb mir außerdem, daß ich mich des Bruches des Ehrenworts schuldig gemacht habe. Er werde mir die Knochen kaputt schlagen und dafür sorgen, daß ich des Königs Rock werde ausziehen müssen. Ich bemerke, daß ich damals in keinem Militärverhältnis mehr stand.

      Vert.: Haben Sie dem Fräulein Bethge einmal 1000 Mark geschenkt?

      Zeuge: Jawohl.

      Vors.: Fräulein Bethge, haben Sie diese Summe oder einen Teil davon dem Angeklagten geschenkt?

      Zeugin: Nein, der Angeklagte hat mir aber einige hundert Mark davon gewaltsam fortgenommen.

      Nitter: Als er noch Detektiv war, habe er die Bethge im Auftrag von Knitelius observiert. Er habe die Bethge in Gesellschaft mit v.P. am Anhalter Bahnhof gesehen und das Knitelius gemeldet.

      Am sechsten Verhandlungstage wurde zunächst nochmals Fräulein Elisabeth Bethge vernommen.

      Vors.: Nitter sagte gestern: Knitelius hätte zu ihm geäußert: Sage Fräulein Bethge, ich sei mit dir in Magdeburg gewesen, damit sie nicht Argwohn hat, daß ich mit einem andern Mädchen verreist war. Hätten Sie Argwohn gehabt, wenn Knitelius an zwei Abenden nicht in Berlin gewesen wäre?

      Zeugin: Nein. Knitelius ist oftmals von Berlin fortgefahren, ohne daß ich etwas davon wußte. Knitelius ist auch oftmals mit anderen Mädchen ausgegangen und gereist.

      Vors.: Es wäre Ihnen also nicht aufgefallen, wenn Knitelius an zwei Abenden nicht in Berlin gewesen wäre?

      Zeugin: Keineswegs.

      Vors.: Sie hatten auch ein Verhältnis mit einem Friseur?

      Zeugin: Ja.

      Vors.: Der hieß?

      Zeugin: Walter Andreas.

      Vors.: Hatte sich dieser Walter Andreas einen Auslandspaß verschafft?

      Zeugin: Ich glaube; es wollte einmal eine ganze Gesellschaft nach Argentinien gehen; ich sollte auch mitkommen.

      Vors.: Hat sich da die ganze Gesellschaft Auslandspässe besorgt?

      Zeugin: Ich glaube; bestimmt kann ich es nicht sagen.

      Der Vorsitzende ersuchte darauf den Kriminalkommissar Klinghammer, bei dem Berliner Paßbureau telephonisch anzufragen, ob und wann auf den Namen Walter Andreas ein Auslandspaß ausgestellt

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