Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band. Hugo Friedländer

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Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band - Hugo Friedländer

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Knitelius sei Zuhälter und ein ganz gefährlicher Verbrecher. Ein Nachweis, daß Knitelius an dem Einbruch in den Juwelierladen beteiligt war, ließ sich nicht führen.

      Hofbüchsenmacher Loesche (Magdeburg) bekundete als Sachverständiger: Die Browningpistole sei eine sehr gefährliche Waffe. Sie treffe sicher und habe den Vorzug vor dem Revolver, daß der Schuß nur ein Geräusch, aber keinen lauten Knall verursache. Der Sachverständige zeigte den Geschworenen die Zusammensetzung der Browningpistole. Die in der Hirsch-Apotheke gefundene Hülse entstamme zweifellos einer Browningpistole.

      Vors.: Wir wollen uns jetzt schlüssig machen, ob Nitter zu vereidigen ist.

      Staatsanwalt Schütte: Nitter kommt zweifellos als Mittäter in Betracht; ich beantrage daher, den Zeugen nicht zu vereidigen.

      Vert. R.-A. Boré: Ich beantrage, den Zeugen zu vereidigen. Wenn der Herr Staatsanwalt Nitter für den Mittäter gehalten hätte, dann würde er ihn wegen Mordes angeklagt haben. Da dies nicht geschehen ist, muß dieser Verdacht nicht bestanden haben. Es liegt mithin kein gesetzlicher Grund vor, Nitter unvereidigt zu lassen.

      Vors.: Nitter, der Gerichtshof wird sich jetzt schlüssig machen, ob Sie zu vereidigen sind. Der Herr Staatsanwalt beantragt, Sie unvereidigt zu lassen, der Herr Verteidiger, Sie zu vereidigen. Ich frage Sie nun, wenn der Gerichtshof beschließt, Ihre Vereidigung vorzunehmen, könnten Sie Ihre Aussage mit gutem Gewissen beschwören?

      Nitter: Wenn ich jetzt etwas anderes sage, dann wird man mir das ja auch nicht glauben.

      Vors.: Es handelt sich nicht darum, was Ihnen geglaubt wird, sondern ob Sie bereit sind, Ihre Aussage zu beschwören. Sie wissen, daß auf Meineid eine Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren steht.

      Nitter: Wenn ich einen Eid leiste, dann werden die Herren Geschworenen den Eid doch für einen Meineid halten.

      Vors.: Sie weichen immer aus. Ob die Herren Geschworenen der Ansicht sind, daß Sie einen Meineid geleistet haben, braucht Sie nicht zu kümmern. Beantworten Sie die Frage: Sind Sie bereit, Ihre Aussage zu beschwören?

      Nitter: Das kann ich nicht, denn ich bin überzeugt, sobald ich geschworen habe, wird der Herr Staatsanwalt sofort die Anklage wegen Meineids gegen mich erheben, da eine große Anzahl Zeugen das Gegenteil beschworen haben.

      Vors.: Sie erklären also, daß Sie nicht bereit sind, Ihre Aussage zu beschwören?

      Nitter: Ich in bereit, zu schwören, wenn die Aussagen der anderen Zeugen für falsch erklärt werden. (Heiterkeit.)

      Vors.: Sie werden doch selbst einsehen, daß das nicht ausführbar ist. Ich frage Sie also nochmals, wollen Sie Ihre Aussage beschwören?

      Nitter: Unter diesen Umständen kann ich nicht schwören. Der Herr Staatsanwalt sagte, ich käme bei dem Morde als Mittäter in Betracht, gleichviel, ob ich geschossen habe oder nicht. Ich bemerke: wenn zwei Einbrecher verabreden, im Falle sie überrascht werden, zu schießen, so wird bei einer Überraschung nicht erst beraten werden. wer schießen soll, sondern es werden beide gleichzeitig schießen.

      Vors.: Ihre Ausführungen interessieren uns nicht. Der Gerichtshof wird in der Pause beraten, ob Sie zu vereidigen sind.

      Der Vorsitzende, Geh. Justizrat Landgerichtsdirektor Goldschmidt, eröffnet die Nachmittagssitzung mit folgenden Worten: Ich habe dem Zeugen Schriftsetzer Feller aus Berlin gestattet, mit Nitter zu sprechen. Ich ersuche den Zeugen Feller, vorzutreten.

      Feller äußerte hierauf: Ich habe mit Nitter gesprochen. Ich habe ihm gesagt: Ich habe von seiner Schwester den Auftrag, ihm mitzuteilen: Wenn er sich bessert, dann würde sie alles tun, damit er wieder ein ordentlicher Mensch wird. Er solle aber die Wahrheit sagen, er habe augenscheinlich nicht die Wahrheit gesagt. Nitter hat erwidert: Ich fürchte einmal die Rache von Knitelius und andererseits würde mir ja doch nicht geglaubt werden, wenn ich jetzt die Wahrheit sage.

      Vors.: Nun, Nitter, treten Sie einmal an den Zeugentisch.

      Nitter weinte während der Vernehmung des Feller heftig. Er trat laut weinend mit vorgehaltenem Taschentuch an den Richtertisch.

      Vors.: Nitter, der Gerichtshof hat den Beschluß, ob Sie zu vereidigen sind, noch einstweilen ausgesetzt. Ich frage Sie nun, wollen Sie jetzt die Wahrheit sagen? Ist Knitelius in Magdeburg gewesen? Sagen Sie die Wahrheit!

      Nitter weinte und führte augenscheinlich in seinem Innern einen heftigen Kampf.

      Vors.: Ich frage Sie nochmals, Nitter: Ist Knitelius in Magdeburg gewesen?

      Nitter, nach einigem Zögern: Ja. (Große allgemeine Bewegung.)

      Vors.: Das ist die Wahrheit?

      Nitter (weinend): Ja.

      Vors.: Dann erzählen Sie noch einmal von Ihrer Begegnung im »Kronen-Café« in Berlin an, was geschehen ist.

      Nitter: Am 23. Oktober 1908 trafen wir uns in Berlin im »Kronen-Café«. Wir beschlossen, am folgenden Tage nach Magdeburg zu fahren, um einen Einbruch zu begehen. Ich fuhr am Sonnabend, den 24. Oktober, mittags ein Uhr, nach Magdeburg und holte Knitelius, der erst acht Uhr abends ankam, vom Bahnhof ab. Wir mieteten uns hier eine Wohnung und besuchten verschiedene Lokale. Am Sonntag waren wir im »Café Hohenzollern«; wir kauften uns bei Loeser & Wolff Zigarren. Nachmittags versuchten wir in eine Drogerie in der Wilhelmstraße einzubrechen; es gelang uns aber nicht. Wir gingen weiter. Als wir am Breiten Weg an der Hirsch-Apotheke vorüberkamen, beschlossen wir, in diese einzubrechen. Dies gelang uns sehr schnell, da Knitelius gute Einbruchswerkzeuge hatte. Wir suchten in mehreren Kästen nach Geld, schließlich hörten wir schließen und sahen uns einem Herrn gegenüber. Dieser sagte guten Abend. Ich erwiderte den Gruß. In demselben Augenblick krachte ein Schuß.

      Vors.:Knitelius hatte den Mann geschossen?

      Nitter (nach einigem Zögern): Ja.

      Vors.: Weshalb haben Sie bis jetzt die Unwahrheit gesagt?

      Nitter: Ich befand mich zwischen Baum und Borke. Ich befürchtete einmal die Rache des Knitelius und wurde auch von seinen Blicken hier im Saale fortwährend beeinflußt Andererseits bedrückte mich mein Gewissen. Ich halte es für meine moralische Pflicht, jetzt die Wahrheit zu sagen, da es sich um einen Mord handelt. Ich bin der Meinung, ein Mensch, der einen Mann, dem er sein Eigentum rauben will, mordet, gehört nicht in die Freiheit. Ich habe schon einmal gesagt, ich habe den Schuß nicht gebilligt.

      Vors.: Sie hätten nicht geschossen?

      Nitter: Niemals.

      Vors.: Sie haben also jetzt die volle Wahrheit gesagt?

      Nitter (heftig weinend): Ja. jetzt habe ich die volle Wahrheit gesagt.

      Vors.: Wollten Sie in der Apotheke Geld stehlen oder ein Betäubungsmittel rauben?

      Zeuge: Wir wollten Geld stehlen.

      Vors.: Nun, Angeklagter Knitelius, was sagen Sie dazu?

      Der Angeklagte saß wie versteinert da; er wurde aschfahl im Gesicht und schwieg.

      Vors.:

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