Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band. Hugo Friedländer

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Pitaval des Kaiserreichs, 3. Band - Hugo Friedländer

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persönlicher Adjutant des Kronprinzen, Geh. Rat v. Valentini, Geh. Hofbaurat Ihne, Geh. Legationsrat Dr. Hammann, Major v. Zastrow, Assistent Sage, Sekretär Sommer, Hofmarschallamtsdiener Fiege erklärten übereinstimmend, daß ihnen von einem solchen oder ähnlichen Projekt nicht das geringste bekannt sei.

      Die Beamten des Hofmarschallamts des Kronprinzen hielten es für ausgeschlossen, daß Kanzleipapier abhanden gekommen sei. Es sei ihnen nicht bekannt, daß der Kronprinz etwa gelegentlich Kanzleipapier zu Privatmitteilungen benutzt habe.

      Hofmarschallamtsdiener Fiege erklärte noch auf Befragen, daß er ein Schreiben mit einem dem »Vorwärts« –Artikel entsprechenden Inhalt niemals, weder von einem Angestellten des Hofmarschallamts noch von dem Kronprinzen zur Besorgung erhalten habe.

      Redakteur Kurt Eisner (»Vorwärts«) bekundete auf Befragen des R.-A. Liebknecht: Redakteur Leid sei bei der Prüfung aufzunehmender Artikel sehr vorsichtig und ängstlich und habe volle Machtvollkommenheit, Artikel da, wo sie ihm gefährlich erscheinen, im Ausdruck zu mildern. Auf Befragen der Verteidigung gab der Zeuge über die Entstehung des Artikels folgende Auskunft: In die Redaktion sei ein Dokument gelangt, das er selbst in Händen gehabt habe. Es sei ein Aktenstück mit durchaus amtlichem Charakter gewesen. Nach Form und Inhalt sei es außerordentlich charakteristisch gewesen. Es sei ein vierseitiger Quartbogen gewesen, von dem die erste Seite bis auf den Rand und den Kopf ausgeschnitten war. Der Kopf lautete: »Militärischer Begleiter Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen«, dieses sei ausgestrichen und statt »militärischer Begleiter« sei »Hofmarschallamt« darunter geschrieben gewesen. Auf der dritten Seite des Bogens sei ein Teil eines in Kanzleischrift geschriebenen Briefes sichtbar gewesen; der Brief habe mitten im Satze begonnen. Der Inhalt sei etwa folgender gewesen: »Die Potsdamer Sache muß also vorläufig in der Schwebe bleiben. Was nun die Sicherheit für Se. Majestät betrifft, so ist Ihnen wohl vertraulich der Vorschlag zu unterbreiten, im Zuge der Döberitzer Heerstraße auf der Insel Pichelswerder für die ganze kaiserliche Familie ein Schloß zu erbauen.« Es war dann die Rede davon, daß zu diesem Zwecke Privatbesitz expropriiert werden solle, daß der Besuch der Insel für jeden nicht ganz einwandfreien Besucher gesperrt werden solle. Dann folgte eine Mitteilung, daß ein besonderer Reichstagswahlkreis konstruiert werden und dadurch dafür gesorgt werden solle, daß der Sitz der kaiserlichen Familie nicht von einem Republikaner vertreten werden könne. Es wurden mehrere Bezirke genannt, die zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden könnten, und das Dokument schloß mit den Worten: »Was Ihren Vorschlag anbelangt, daß die Garderegimenter künftig nicht durch direkte Aushebung, sondern durch Elitetruppen ergänzt werden sollen.« Die Unterschrift war gleichfalls ausgeschnitten. Auf dem Dokument habe sich noch eine handschriftliche, offenbar von dem Einsender des Dokuments herrührende Bemerkung vorgefunden, des Inhalts: »Um niemand zu kompromittieren, hat der Schreiber die Unterschrift und die Adresse in dem Dokumente ausgeschnitten.« Als dann die Zeitungspolemik begann, habe derselbe Mann, der die handschriftliche Bemerkung gemacht hatte und eine sehr charakteristische Handschrift habe, in einer Stadtpostkarte der Redaktion mitgeteilt, daß sie näheres von Herrn v. Trotha und Herrn Ebhardt erfahren könne. Das am Kopf hingeschriebene Wort »Hofmarschallamt« sei von derselben Kanzleihand geschrieben gewesen, wie der übrige Inhalt des Dokuments.

      Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Wer ist nun der Gewährsmann, von dem Sie das Dokument erhalten haben?

      Zeuge: Ich kann darüber keine Auskunft geben.

      Oberstaatsanwalt: Sie können nicht, oder wollen nicht?

      Zeuge: Ich will nicht.

      Oberstaatsanwalt: Die Auskunft wird natürlich auch darüber verweigert, wo das Dokument geblieben ist?

      Zeuge: Ja, ich verweigere darüber die Auskunft.

      Oberstaatsanwalt: Sie hielten die Einsendung für echt?

      Zeuge: Gewiß, ich hatte gar keinen Zweifel.

      Oberstaatsanwalt: Hatte die Postkarte auch keine. Unterschrift?

      Zeuge: Auch hierüber verweigere ich die Auskunft.

      Hofmarschall v. Trotha erklärte auf Befragen, daß ihm von einem solchen Schriftstück, wie es der Zeuge skizziert habe, nicht das geringste bekannt sei.

      Redakteur Wetzker (»Vorwärts«) machte dieselbe Aussage, wie sein Redaktionskollege Eisner.

      Oberstaatsanwalt: Ist Ihnen das Dokument per Post zugegangen?

      Zeuge: Das weiß ich nicht. Ich hatte den Eindruck, daß derjenige, der die handschriftliche Bemerkung hinzugesetzt hatte, die Veröffentlichung wünschte.

      Oberstaatsanwalt: Glaubten Sie, daß dies der Adressat, an welchen das Dokument gerichtet war, gewesen ist?

      Zeuge: Darüber habe ich seinerzeit nicht nachgedacht.

      Oberstaatsanwalt: Haben Sie nicht darüber nachgedacht, ob das Schriftstück auf ehrliche Weise in Ihre Hände gekommen ist?

      Zeuge: Ich verweigere darüber die Auskunft.

      Oberstaatsanwalt: Trug das Schriftstück ein Datum?

      Zeuge: Auch hierüber verweigere ich die Auskunft.

      Auf Antrag des R.-A. Liebknecht wurden von den Zeugen Sage und Sommer Schriftproben gemacht und diese den beiden Redakteuren vorgelegt. Diese erklärten, daß ja diese Handschriften eine allen Kanzleihandschriften gemeinschaftliche Ähnlichkeit mit der Handschrift auf dem Dokument zeigen, aber keineswegs gesagt werden könne, daß es dieselbe Handschrift sei.

      Auf weiteren Antrag der Verteidigung wurde noch ein Artikel der »Post« verlesen.

      Die Vereidigung der Zeugen Eisner und Wetzker wurde, »da sie der Teilnahme verdächtig seien«, abgelehnt.

      Nach beendeter Beweisaufnahme nahm das Wort Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Es sei jetzt ein Sport gewisser Zeitungen, dem Kaiser die sogenannte Wahrheit zu sagen, allerdings in verhüllter und verklausulierter Weise. Wenn man den Kaiser treffen wolle, dann sage man, man wolle nur den Minister treffen oder man sage, man habe nur im allgemeinen vom Monarchen oder von verstorbenen Königen gesprochen. Der »Vorwärts« sei ja viel zu klug und werde viel zu gut redigiert – Herr Eisner habe auf dem Dresdener Parteitage darob ein Lob erhalten – die Redakteure des »Vorwärts« seien viel zu klug, Seine Majestät direkt zu beleidigen, denn darauf stehe Gefängnis, aber sie wollen das, was sie auf dem Herzen haben, in einer verhüllten Form doch sagen. Daß bei der Auslegung solcher Äußerungen Zweifel aufkommen können, sei selbstverständlich. Der Gerichtshof solle sich aber nicht daran stoßen, daß das Kammergericht in einem Stadium des Verfahrens die Frage der Majestätsbeleidigung nicht für zweifelsfrei erachtet habe. Er glaube, jeden Zweifel so gründlich verscheuchen zu können, daß auch nicht einmal das beliebte Wort »in dubio pro reo« Platz greifen könne, denn es gebe eben kein »in dubio«. Es handele sich einfach um die Frage, ob die Artikel auf Seine Majestät bezogen werden können. Dies müsse entschieden bejaht werden. Die Artikel sprechen von »Hofkreisen«, »Hofleuten« usw. Was sei nun aber »Hof«? Etwa nur die nähere Umgebung Seiner Majestät? Die Hofmarschälle und Hofbeamten? Die Verteidigung habe den Begriff ausgedehnt auf das Militär- und Zivilkabinett. Wenn man von Hofkreisen spreche, könne Se. Majestät als das Haupt des Hofes unmöglich ausgeschlossen werden. Wenn man beispielsweise davon spreche, daß man in »Theaterkreisen« beabsichtige, ein Stück – vielleicht Maria von Magdala – aufzuführen, so werde doch kein Mensch an den Plan irgendwelcher Schauspieler, sondern an die maßgebenden

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