Anwendbares Recht beim grenzüberschreitenden Warenkauf. Patrick Boll
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II. Rechtsbehelfe des Verkäufers
I. Gemeinsame Bestimmungen über Verkäufer- und Käuferpflichten
I. Störungen im Vorfeld der Erfüllung
J. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 1: Übersicht der im CISG kodifizierten Vorschriften
Anlage 2: Status der Vertragsstaaten des CISG, Auszug (Stand: 10.12.2013)
Anlage 3: Anteil der CISG-Vertragsstaaten am weltweiten Exportvolumen (Jahr 2012 / US-Dollar)*
Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere Ansicht | andere Auffassung
ABl. Amtsblatt der Europäischen Union
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGZ Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der Volksrepublik China vom 12.4.1986
Anm. Anmerkung
Art. Artikel
Bd. Band
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
Beschl. Beschluss
CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods
EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Entsch. Entscheidung
EuGH Europäischer Gerichtshof
HGB Handelsgesetzbuch
Hs. Halbsatz
i.S.d. im Sinne der | im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
IPR Internationales Privatrecht
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
NJW Neue Juristische Wochenschrift
Nr. Nummer
OLG Oberlandesgericht
RG Reichsgericht
Rn. Randnummer
S. Satz | Seite
u.a. und andere
UN United Nations
UNCITRAL United Nations Commission on International Trade Law
Urt. Urteil
v. vom
Var. Variante
vgl. vergleiche
VO Verordnung
ZPO Zivilprozessordnung
Teil 1: Thematische Einführung und Zielsetzung
A. Einführung in die Thematik
Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer Intensivierung der globalen Vernetzung und Zusammenarbeit. In besonderem Maße spiegelt sich diese Entwicklung in der Zunahme des internationalen Handels wider. So lag das Gesamtvolumen der weltweiten Exporte im Jahr 2012 bei etwa 18,5 Billionen US-Dollar. Das entspricht in etwa einer Verdoppelung seit dem Jahr 2004 und einer Verzehnfachung seit dem Jahr 1983.1
Die Handelspartner eines entsprechenden internationalen Warenkaufs sind regelmäßig im Geltungsbereich unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen niedergelassen. Als Vertragspartei ist für sie damit von besonderer Bedeutung, nach welchem Recht sich der jeweilige Kaufvertrag beurteilt und inwieweit sie von dessen Regelungen Kenntnis haben. Ihrem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und transparenten Rechtsgrundlagen Rechnung tragend, trat mit dem Haager Kaufrecht von 1964 im Jahre 1974 erstmals ein vereinheitlichtes Kaufrecht in Kraft. Mit dem Ziel eines weltweit Verbreitung findenden Einheitskaufrechts nahmen die Vereinten Nationen (UN) mit der Kommission UNCITRAL entsprechende Aktivitäten auf, welche im Ergebnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 19802 (CISG) führten.3 Seit seinem Inkrafttreten am 1.1.1988 hat die Verbreitung des CISG kontinuierlich zugenommen. Nach heutigem Stand zählt es 80 Vertragsstaaten,4 auf welche etwa 75% der weltweiten Exporte entfallen.5 Die internationale Rechtsprechung hat sich in der Folge eingehend mit den Vorschriften des CISG befasst. So enthält die Datenbank der Pace Law School – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – mittlerweile 2.949 entsprechende Urteile, von denen knapp ein Drittel auf die Vertragsstaaten China und Deutschland entfällt.6 Darüber hinaus dienten die Regelungen des CISG bei der Reform nationaler Gesetze, etwa des am 1.1.2002 in Kraft getretenen neuen deutschen Schuldrechts, als Vorbild.7
Diese Daten vermitteln einen Eindruck, welche Bedeutung und welchen Einfluss das CISG in den gut 25 Jahren seit seinem Inkrafttreten gewonnen hat. Ungeachtet einer insgesamt wachsenden