Die Blinde. Уилки Коллинз

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einer Uhr hin gehängt zu werden!«

       Achtes Kapitel.

      Die meineidige Uhr

      Wir sahen uns schweigend an. Beide mußten wir uns eine Weile sammeln. Ich will diese Pause benutzen, um hier zwei Fragen zu beantworten, welche sich dem Leser aufgedrängt haben werden. Wie kam Dubourg dazu, unter der Anklage des Mordes vor den Assisen zu stehen und welcher Zusammenhang bestand zwischen dieser ernsten Angelegenheit und dem falschen Zeugniß einer Uhr?

      Die Antwort auf diese beiden Fragen wird sich in der Erzählung finden, welche ich die »meineidige Uhr« nenne .

      In der kurzen Erzählung dieses Zwischenfalls, welchen ich einem in meinem Besitz befindlichen officiellen Berichte entnehme, werde ich unsern neuen Bekannten in Browndown bei seinem angenommenen Namen nennen, den ich ihm auch ferner beilegen werde. Erstens war es der Mädchenname seiner Mutter, den er ein Recht zu führen hatte, wenn es ihm so beliebte. Zweitens geht unser häusliches Drama in Dimchurch bis auf die Jahre 1858 und 1859 zurück und wirkliche Namen haben jetzt, wo Alles vorüber ist, für niemand ein Interesse mehr. Mit »Dubourg« haben wir angefangen, mit »Dubourg« wollen wir bis zum Schluß fortfahren.

      Vor einigen Jahren wurde in der Nähe einer gewissen Stadt im Westen Englands an einem Sonnabend ein Mann auf einem Felde ermordet gefunden. Der Name des Feldes war Pardon Feld.

      Der Mann war ein kleiner Zimmermann und Bauunternehmer in der Stadt gewesen, der eines sehr zweifelhaften Rufes genoß. An dem fraglichen Abende ging ein entfernter Verwandter desselben, der von einem Herrn in der Nachbarschaft zur Einnahme von Pachtgeldern verwendet wurde, zufällig über einen Zauntritt, der von dem Felde auf eine Landstraße führte, und sah einen Herrn das Feld über eben diesen Tritt etwas eilig verlassen. Er erkannte in dem Herrn den ihm nur von Ansehen bekannten Herrn Dubourg.

      Die beiden gingen einander an der Landstraße in entgegengesetzter Richtung vorüber. Etwas später, wie es heißt eine halbe Stunde, hatte der Renteneinnehmer Veranlassung, auf derselben Landstraße wieder zurück zu gehen. Als er wieder bei dem Zauntritt anlangte, hörte er lautes Rufen und betrat Feld, um zu sehen, was es gebe. Er fand, daß mehrere Personen von dem andern Ende des Feldes zu einem Knaben hinliefen, der an einer entfernten Stelle des Feldes hinter einer Viehhürde stand, und ein entsetzliches Geschrei ausstieß. Zu den Füßen des Knaben lag, das Gesicht gegen die Erde gekehrt, der Leichnam eines Mannes mit schrecklich eingeschlagenem Kopf. Unter ihm lag seine Uhr, an der Kette aus der Uhrtasche heraus hängend. Die Uhr war, offenbar in Folge der Erschütterung des Falles, mit welchem der Besitzer auf sie niedergestürzt war, um halb neun Uhr stehen geblieben Der Körper war noch warm. Außer der Uhr fanden sich noch andere Werthsachen bei der Leiche. Der Renteneinnehmer erkannte in dem Todten sofort den obenerwähnten Zimmermann und Bauunternehmer. Bei der Voruntersuchung wurde das Stillestehen der Uhr um halb neun Uhr als ein sicheres Indicium dafür betrachtet, daß der Schlag, welcher den Mann getödtet hatte, um jene Zeit geführt sei.

      Die nächste Frage war, ob jemand um halb neun Uhr in der Nähe des Leichnams gesehen worden sei. Der Renteneinnehmer erklärte, daß er gerade um jene Zeit Herrn Dubourg das Feld eilig verlassen gesehen habe. Gefragt, ob er in jenem Augenblick auf seine Uhr gesehen habe, gestand er, daß er das nicht gethan habe; aber gewisse vorangegangene Umstände, welche sich nach seiner Angabe seinem Gedächtnisse eingeprägt hatten, setzten ihn in den Stand, auch ohne auf seine Uhr gesehen zu haben, der Wahrheit seiner Behauptung sicher zu sein. Man drang in ihn in Betreff dieses wichtigen Punktes, aber er beharrte bei seiner Erklärung: um halb neun Uhr habe er Herrn Dubourg das Feld eiligst verlassen gesehen! Um halb neun Uhr war die Uhr des Ermordeten stehen geblieben.

      Die nächste Frage war, ob noch irgend eine andere Person um jene Zeit auf dem Felde oder in der Nähe gesehen worden sei.

      Es war kein Zeuge zu finden, der irgend jemand anderen in der Nähe des fraglichen Ortes gesehen hatte. Die Waffe, mit welcher der Schlag geführt worden war, hatte man nicht gefunden. Es fragte sich dann, da offenbar Raub nicht das Motiv des Verbrechens gewesen war, ob man von irgend jemand wisse, daß er einen Groll gegen den Ermordeten gehegt habe. Es war kein Geheimniß, daß derselbe mit Männern und Weibern von zweifelhaftem Ruf verkehrt habe; aber gegen keine dieser Personen lag ein specieller Verdacht vor.

      Bei dieser Sachlage blieb nichts anderes übrig, als Herrn Dubourg, welcher inner- und außerhalb der Stadt als ein junger Mann von unabhängigem Vermögen wohlbekannt war und sich vortrefflichen Rufes erfreuete, zu ersuchen, einige Auskunft über sich zu ertheilen.

      Er gab sofort zu, daß er über das Feld gegangen sei. Aber im Widerspruch mit der Behauptung des Renteneinnehmers erklärte er, daß er einen Augenblick, bevor er den Zauntritt überstiegen nach seiner Uhr gesehen habe und es nach derselben genau ein Viertel nach acht Uhr gewesen sei. Fünf Minuten später, also zehn Minuten bevor nach dem Zeugniß der Uhr des Todten der Mord begangen worden, habe er eine Dame, welche in der Nähe des fraglichen Feldes wohne, besucht und sei bei derselben geblieben, bis es nach seiner Uhr, nach welcher er beim Verlassen des Hauses der Dame wieder gesehen habe, ein Viertel vor neun Uhr gewesen sei.

      Er behauptete also sein Alibi. Die Freunde des Herrn Dubourg waren von seiner Unschuld vollkommen überzeugt. Um auch dem Gericht diese Ueberzeugung beizubringen, erschien es unerläßlich, die Dame als Zeugin zu vernehmen. Inzwischen wurde Herrn Dubourg eine andere rein formelle Frage vorgelegt; die nämlich, ob er irgend etwas über den Ermordeten wisse. Mit einem gewissen Anschein von Bestürzung gestand Herr Dubourg, daß er sich von einem Freunde habe überreden lassen, den Mann mit einer gewissen Arbeit zu beschäftigen. Durch fernere Fragen wurde er zur Angabe der folgenden Thatsachen veranlaßt:

      Daß die betreffende Arbeit sehr schlecht gemacht gewesen sei, daß der Mann einen exorbitanten Preis für dieselbe gefordert habe, daß derselbe sich, als Dubourg ihm wegen dieser Ueberforderung Vorstellungen gemacht, grob und impertinent benommen habe, daß ein Wortwechsel zwischen ihnen entstanden sei, daß Dubourg den Mann am Rockkragen gepackt und zum Hause hinausgeworfen habe, daß er den Mann im Zorn einen infamen Schuft gescholten und ihm gedroht habe, ihn so zu prügeln, daß er kaum mit dem Leben davon kommen solle, (oder wie er sich im ähnlichen Sinne ausgedrückt haben möge) falls er sich je wieder in der Nähe seines Hauses blicken lassen sollte; daß er seit jenem Streit, welcher sechs Wochen vor der Ermordung stattgefunden, nie wieder den Mann weder gesprochen, noch mit Augen gesehen habe.

      Nach der damaligen Lage der Sache wurden diese, Umstände als für Herrn Dubourg ungünstige betrachtet; aber er konnte sich auf sein »Alibi« und auf seinen guten Namen berufen, und niemand zweifelte an einem für Dubourg günstigen Ausgang. Die Dame erschien als Zeugin. Als sie mit Herrn Dubourg confrontirt und genöthigt wurde; sich über die Zeitfrage zu er klären, widersprach sie ihm, auf das Zeugniß der Kaminpendüle gestützt auf das Entschiedenste. Ihre Aussage lief wesentlich auf Folgendes hinaus: sie habe, als Herr Dubourg zu ihr in’s Zimmer getreten sei, auf ihre Pendüle geblickt und gedacht, es sei etwas spät für einen Besuch. Die erst Tags zuvor von dem Uhrmacher regulirte Pendüle habe fünfundzwanzig Minuten vor neun Uhr gezeigt. Ein angestellter Versuch ergab, daß es gerade fünf Minuten erforderte um raschen Schritts von dem Zauntritt nach dem Hause der Dame zu gehen. So wurde denn also die Angabe des Renteneinnehmers, der selbst ein respectabler Zeuge war, in der Aussage dieser Zeugin von angesehener Stellung und vorzüglichem Ruf unterstützt. Die Pendüle ging, wie sich bei einer demnächst vorgenommenen Untersuchung ergab, richtig. Die Aussage des Uhrmachers ergab, daß er den Uhrschlüssel im Verwahrsam habe und daß er, seit er die Uhr am Tage vor dem Besuche des Herrn Dubourg aufgezogen und gestellt, noch nichts wieder mit derselben vorgenommen habe. Nachdem so die Richtigkeit der Uhr festgestellt worden, schien sich daraus der unabweisliche Schluß zu ergeben daß Herr Dubourg überführt sei, zu der Zeit wo der Mord begangen worden, auf dem Felde gewesen zu sein; ferner, seiner eigenen Aussage gemäß mit dem Ermordeten nicht lange vor seinem Tode einen Streit gehabt zu haben, der mit einer thatsächlichen Mißhandlung und mit einer Drohung von seiner Seite geendet hatte,

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