Frauenwahlrecht. Группа авторов

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Frauenwahlrecht - Группа авторов

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berichtet, bis dann am 15. 1. 1907 die Zeitschrift für Frauenstimmrecht als eigenständige Publikation, aber auch als Beilage der Zeitschrift Die Frauenbewegung erschien. Ab diesem Zeitpunkt verlagerte sich fast die gesamte Berichterstattung in die Beilage, 1912 und 1913 waren Jahre mit vermehrter Publikation auch im Hauptblatt, bis dann der Erste Weltkrieg die Berichterstattung fast komplett zum Erliegen brachte, bevor sie 1917 wieder anstieg.

      Bei einem direkten Vergleich mit der Zeitschrift Die Frau können also kaum Unterschiede zwischen den beiden Flügeln festgestellt werden. In Thematik wie auch in der Anzahl der Artikel verfahren beide Zeitschriften ähnlich. Auch die Methode, die Berichterstattung über Beispiele aus dem Ausland als Motor für die Entwicklung im eigenen Land zu nutzen, wird von beiden Zeitschriften eingesetzt – in beiden Publikationsorganen wird vorzugsweise positiv über das zu erreichende Frauenwahlrecht berichtet.

      Frühe Publikationen von Helene Lange und Minna Cauer zum Frauenwahlrecht

      Hier nun, bei der Debatte über den Weg zum Ziel, unterscheiden sich die beiden Protagonistinnen. Setzt Lange auf ein langsames und stetiges Vorwärtsschreiten von der kommunalen Ebene hin zur staatlichen Spitze, möchte Cauer durch klassische Interessenspolitik das Wahlrecht für die Frauen erringen. Sie möchte Verbündete suchen, die mit ihr das Frauenwahlrecht vertreten und letztendlich auch durchsetzen. Dazu bedarf es aber bei Cauer, wie bei Lange auch, der stetigen Anstrengung der Frauen, die zeigen müssen, dass sie reif für das Frauenstimmrecht sind.

      Doch obwohl sich eindeutige Unterschiede im Hinblick auf den zu beschreitenden Weg zur Erreichung des Frauenstimmrechts zeigen, ist die Übereinstimmung in der Argumentationsweise doch recht erstaunlich. Nicht nur Lange weist auf den gescheiterten Männerstaat hin, auch Cauer tut dies, und wie Lange auch sieht sie die Lösung der Probleme in der Mitarbeit der Frau. Auch Cauer argumentiert also mit der Geschlechterdifferenz und nicht mit der Gleichheit, wenn sie auf die Notwendigkeit der Einführung des Frauenstimmrechts

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