Frauenwahlrecht. Группа авторов

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eine Öffnung in Richtung Parteien andachte. Darin liegt sicher der größte Unterschied zwischen diesen beiden Positionen. Beide Wege aber verstanden sich als Methode, die Stimmung in der Bevölkerung zu drehen und damit das Frauenwahlrecht zu erreichen.

      Die Organisationsgeschichte. Das Frauenwahlrecht als Thema innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung

      Der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht, der sich 1904 in den Deutschen Verband für Frauenstimmrecht (DVerbandFS) umbenannte, setzte vor allem auf Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus wurden Petitionen verfasst, Flugschriften herausgegeben, Vorträge organisiert und vor allem Parteiarbeit betrieben, die darauf abzielte, die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in die diversen (bürgerlichen) Parteiprogramme einzubringen.

      Auch personell kam es zu großen Veränderungen in den Frauenstimmrechtsvereinen; so legten Augspurg und Heymann den Vorsitz im DVerbandFS nieder, und Minna Cauer verließ den Preußischen Landesverband. Statt Augspurg führte ab 1911 Marie Stritt den Verband, der nur noch pro forma (und da sich die Gegnerinnen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten) das allgemeine usw. Wahlrecht für Frauen forderte. Es war aber auf der Generalversammlung 1913 mehr als klar geworden, dass die Mehrheit nicht hinter diesem Wahlrecht stand. Da Minna Cauer, Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann sowie die bayerischen, hamburgischen, bremischen, Teile der badischen Landesverbände und ein Teil der Berliner Ortsgruppen, die Ortsgruppe Darmstadt und Einzelpersonen eine Fixierung auf das allgemeine usw. Wahlrecht verlangten, verließen sie schließlich den Verband endgültig und gründeten den dritten Frauenstimmrechtsverein, den Deutschen Stimmrechtsbund (DSRB).

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