Wie die Zeit vergeht. Georg Markus
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Martha Marek wurde im Jänner 1938 wegen vierfachen Mordes zum Tod verurteilt. Da in Österreich seit 1900 keine Frau mehr hingerichtet worden war, konnte sie mit der Umwandlung in eine lebenslange Freiheitsstrafe rechnen. Doch wenige Wochen nach ihrer Verurteilung marschierten deutsche Truppen in Wien ein, worauf Frau Marek ihr Gnadengesuch nicht an den Bundespräsidenten, sondern an Adolf Hitler richten musste.
Und der lehnte ab. Im September 1938 brachte man aus der Strafanstalt Berlin-Tegel das »Gerät F« nach Wien. »F« stand für Fallbeil. Es wurde am 6. Dezember 1938 zum ersten Mal in Österreich angewendet. Martha Marek wurde an diesem Tag enthauptet.
Vier Jahre lang waren Polizei und Gendarmerie unter der Kontrolle des faschistischen Ständestaates gestanden, nach dem »Anschluss« ging die Exekutive in die Befehlsgewalt des Deutschen Reichs über. Zu den Aufgaben der Sicherheitsorgane gehörte jetzt das Aufspüren von »Volksschädlingen«, die schon wegen geringfügigster Delikte wie »Schwarzhören« oder »Erzählen regimekritischer Witze« an Sondergerichte übergeben und von diesen sogar zum Tod verurteilt werden konnten. Bei Kriegsausbruch gewann die zur »Stärkung der Wehrkraft« eingesetzte Schutzpolizei zunehmend an Bedeutung, die wie alle Polizeiorgane von der Gestapo überwacht wurde.
Nach 1945 musste der von den Nationalsozialisten zerschlagene Polizei- und Gendarmerieapparat neu aufgebaut werden. In dieser Zeit bitterer Armut stieg die Kriminalität rasant an, Raubmord und Plünderungen standen ebenso an der Tagesordnung wie der als Folge der geringen Lebensmittelrationen blühende Schleichhandel. Ausgerechnet in dieser Situation gab es keine schlagkräftige Polizeitruppe zum Schutz der Bevölkerung, da viele Beamte im Krieg gefallen oder in Konzentrationslagern ums Leben gekommen waren, andere hatten als ehemalige NSDAP-Mitglieder Berufsverbot. Die Personalnot war so groß, dass praktisch jeder, der sich um eine Stelle bewarb, ohne nähere Überprüfung aufgenommen wurde. Einer der damaligen Polizisten soll sogar ein Kassenschränker gewesen sein. Der »Wagenpark« der Wiener Polizei bestand aus einem einzigen Pkw und einem alten Steyr-Lastauto, die beide nur bedingt einsatzfähig waren. Besondere Verdienste beim Aufbau der neuen Truppe erwarb sich Polizeipräsident Josef Holaubek, auch weil es ihm gelang, die Polizei vor allzu großem Einfluss durch die Besatzungsmächte in der vierfach geteilten Stadt zu schützen. Er war es auch, der die Werbesprüche »Bist du jung, gesund und frei, komm zur Wiener Polizei« und »Die Polizei, dein Freund und Helfer« kreierte.
Am 14. April 1958 wurde der Leichnam der 21-jährigen Mannequinschülerin Ilona Faber hinter dem »Russendenkmal« am Wiener Schwarzenbergplatz aufgefunden. Das hübsche Mädchen hatte an diesem Abend den Elvis-Presley-Film »Gold aus heißer Kehle« im Schwarzenberg-Kino gesehen und war dann von einem unbekannten Mann hinter das nahe »Russendenkmal« gezerrt, sexuell missbraucht und erwürgt worden.
Das »Denkmal für den unbekannten Sowjetsoldaten« erinnert an die Befreiung Wiens durch die Rote Armee im Jahre 1945. Dem Polizeibeamten, der dort an diesem Abend routinemäßig Wache stand, war ein Verdächtiger aufgefallen, der bald ausgeforscht werden konnte. Es handelte sich um den dreißigjährigen Beschäftigungslosen Johann G., dessen Fußspuren mit denen hinter dem Hochstrahlbrunnen identisch waren.
Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil das Opfer aus »besseren Kreisen« stammte. Ilonas Vater, Ministerialrat Dr. Ludwig Faber, war ein hoher Beamter im Kabinett des damaligen Handelsministers Fritz Bock, der nach Bekanntwerden der Tat aus Solidarität zu seinem Mitarbeiter soweit ging, »die Wiedereinführung der Todesstrafe für Sexualverbrecher« zu fordern. Dies wäre, erklärte der Minister, »im Sinne der öffentlichen Sicherheit in unserer Stadt angemessen«.
Obwohl der mehrfach vorbestrafte Johann G. an Beziehungen mit Frauen kaum je Interesse hatte – er war zeitweise als »Strichjunge« im Homosexuellenmilieu tätig – gab es mehrere Indizien, die ihn schwer belasteten. So wurde ein Ohrring, den Ilona Faber am Tag ihres Todes getragen hatte, vor einem Lokal am Wiener Naschmarkt gefunden, in dem der Verdächtige Stammgast war.
Der Mord an der Schülerin wurde zum ersten großen Kriminalfall, über den das junge Medium Fernsehen umfangreich berichtete. Das Gericht kam zu einem denkbar knappen Ergebnis: Vier Geschworene hielten G. für schuldig, vier waren von seiner Unschuld überzeugt. Er wurde im Zweifel freigesprochen.
War er wirklich unschuldig? Vier Jahre nach der Tat starb ein Mann, in dessen Wohnung ein Schuh der Ermordeten gefunden wurde. Und 2002 behauptete eine Wienerin, dass ihr mittlerweile verstorbener Mann Eduard S. ihr nach der Tat gestanden hätte, Ilona Faber ermordet zu haben.
Das Verbrechen blieb ungeklärt. Heute wäre die Ausforschung des Täters mithilfe moderner DNA-Methoden zweifellos möglich.
Als »Blaubart von St. Pölten« ging der Frauenmörder Max Gufler in die Kriminalgeschichte ein. Zehn Jahre lang hatte sich der Waschmaschinenvertreter durch Heiratsinserate mit der Chiffre »Glücksfahrt« an wohlhabende Frauen mittleren Alters herangemacht und ihnen die Ehe versprochen. Sobald er ihnen ihr Geld abgenommen hatte, lud er sie zu einer Art Verlobungsreise ein, in deren Verlauf er ihnen ein Schlafmittel in den Kaffee mischte. Die bewusstlosen Frauen ertränkte er dann unbekleidet in Seen oder Flüssen, um Selbstmord vorzutäuschen.
Als im September 1958 der Leichnam der 47-jährigen Maria Robas aus Reifnitz am Wörther See gefunden wurde, richtete sich der Verdacht gegen Gufler, weil eine Nachbarin der getöteten Frau zufällig dessen Autonummer notiert hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in St. Pölten konnten mehr als tausend Gegenstände sichergestellt werden, die auf zahlreiche ungeklärte Mordfälle hinwiesen. Der unscheinbare Mann hatte eine mörderische Spur durch ganz Österreich gezogen. Gufler wurde unter dem Verdacht, 18 Frauen ermordet zu haben, festgenommen.
Letztlich für sieben Morde angeklagt, konnten ihm in einem Geschworenenprozess im Wiener Straflandesgericht vier Morde und zwei Mordversuche nachgewiesen werden. Der Serienmörder Max Gufler starb, zu lebenslanger Haft verurteilt, 1966 im Alter von 56 Jahren in der Strafanstalt Stein.
Am Abend des 12. März 1963 stand in der Wiener Staatsoper Richard Wagners »Walküre« auf dem Programm. Unmittelbar vor Beginn der Vorstellung wurde dem Dienst habenden Polizeibeamten mitgeteilt, dass sich im Duschraum der Damengarderoben ein lebloser Mädchenkörper befände. Tatsächlich lag dort die Leiche der elfjährigen Ballettschülerin Dagmar Fuhrich. Der Täter, der das Kind mit 34 Messerstichen ermordet hatte, war entkommen.
Ganz Österreich nahm an der schrecklichen Tat Anteil – wohl auch, weil nie zuvor ein Mord an so »prominenter Adresse« geschehen war. In den folgenden Wochen und Monaten wurden alle als Triebtäter registrierten Personen überprüft, weiters jeder, der Zugang zum Opernhaus hatte, die Angehörigen von Dagmars Schulkollegen und die kurz vor der Tat aus der Haft entlassenen Straftäter. Insgesamt führte die Polizei rund 14 000 Alibiuntersuchungen und Vernehmungen durch.
Vorerst ohne eine brauchbare Spur zu finden. Doch nach drei Monaten wurden in der Wiener Innenstadt drei Frauen durch Messerattentate verletzt. Das letzte Opfer schrie laut um Hilfe, sodass es einem herbeieilenden Polizeiinspektor gelang, den 33-jährigen Verkäufer Josef Weinwurm festzunehmen, der wegen diverser Diebstähle, nicht jedoch als Triebtäter vorbestraft war. Nach tagelangen Verhören, in denen er sich in Widersprüche verwickelte, gelang es der Polizei, ihn als den gesuchten »Opernmörder« zu überführen.
Als Grund für das Verbrechen gab der Täter in dem Prozess im Wiener Landesgericht an, dass er nach einem Streit mit seiner Mutter aggressiv geworden und in diesem Zustand zur Staatsoper gefahren