Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung

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      Ausländerextremismus: Anschlag auf das „Maison de France“

      Am 25. August 1983 detonierte im „Maison de France“, Kurfürstendamm/Ecke Uhlandstraße, ein hochbrisanter militärischer Sprengstoff.

      Die dadurch verursachte Druckwelle brachte die Decke zwischen dem dritten und vierten Stock des Gebäudes zum Einsturz, scherte einen Doppel-T-Eisenträger und riss große Teile des Baugerüstes ab. Die Trümmer flogen umher und begruben im dritten Stock und dort im Französischen Generalkonsulat Mitglieder der Friedensgruppe „Fasten für das Leben“, die gegen die Atombombenversuche der Franzosen im Mururoa-Atoll protestieren wollten.

      Ein Mensch wurde getötet, 23 Personen erlitten zum Teil schwerste Verletzungen.

      Anfang Oktober 1983 ging bei der Deutschen Botschaft in Jedda, Saudi Arabien, ein Brief mit einem Selbstbezichtigungsschreiben des seit Jahren gesuchten Terroristen „Carlos“ ein, in dem er zum Ausdruck brachte, dass „wir“ am 25. August um 11:50 Uhr das französische Konsulat in Westberlin zerstört haben. Das Schreiben war mit „Carlos“ unterschrieben und trug die Abdrücke des rechten und linken Daumens des Mannes.

      1984 durchsuchte der ungarische Geheimdienst eine konspirative Wohnung in Budapest und fand neben zahlreichen Unterlagen auch einen Brief, den der gesuchte Terrorist Johannes Weinrich, ein enger Vertrauter von „Carlos“, geschrieben und in dem er über die geglückte Operation in Berlin berichtet hatte. Elf Jahre danach konnte Weinrich festgenommen und in Berlin angeklagt werden. Wenngleich er nicht der Ableger des Sprengstoffs war, so konnte ihm aber vom Gericht nachgewiesen werden, dass er die Tat geplant, organisiert, den Sprengstoff beschafft und einem Mittäter übergeben hatte.

      Weinrich wurde wegen Mordes sowie des versuchten fünffachen Mordes in Tateinheit mit der Herbeiführung eines Sprengstoffverbrechens schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.

      Anschläge auf die Deutsch-Arabische-Gesellschaft und die Diskothek „La Belle“

      Am 30. März 1986 explodierte eine Bombe vor der Deutsch-Arabischen-Gesellschaft in Berlin-Kreuzberg, Adalbertstraße 4, wobei es glücklicherweise keine Toten, aber viele Verletzte gab.

      Während die Ermittlungen nach den Tätern noch auf Hochtouren liefen, explodierte am 5. April 1986 in der Diskothek „La Belle“ in Berlin-Schöneberg eine weitere Bombe. Ein entsetzliches Bild für alle, die den Tatort erreichten.

      Einem amerikanischen Soldaten, der in der Diskothek getanzt hatte, waren durch die Explosion der linke Unterarm sowie der linke Unterschenkel abgerissen und seine Genitalien zerfetzt worden. Er verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Einem weiteren Soldaten waren beide Unterschenkel aufgerissen und durch dem Sprengstoff beigemischte Metallteile schwerste Verletzungen und Verbrennungen zugefügt worden. Er verstarb, nachdem man ihm die Beine amputieren musste, qualvoll am 7. Juli 1986 im Krankenhaus. Einer jungen Türkin, die in unmittelbarer Nähe des Sprengstoffablageortes gestanden hatte, waren der linke Augapfel herausgerissen und der linke Unterschenkel zerfetzt worden. Sie verstarb am Tatort, verschüttet durch herabstürzende Deckenteile.

      Von den insgesamt 284 Besuchern und Angestellten wurden 231 verletzt, 53 von ihnen schwer. Amputationen waren erforderlich, großflächige Verbrennungen mussten behandelt werden, Hauttransplantationen wurden vorgenommen. Menschen wurden aus ihren Lebensbahnen gerissen und sind auch heute noch nicht in der Lage, wieder zu arbeiten beziehungsweise sich in unserer Gesellschaft problemlos zurechtzufinden.

      Was die Ermittlungen zu diesem schweren Verbrechen anbelangt, so sind diese im Nachhinein, heute nach 15 Jahren, relativ schnell erzählt.

      „Hasi“ und Salameh, zwei jordanische Terroristen, wurden zum Anschlag auf die Deutsch-Arabische-Gesellschaft gefasst und in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dabei war „Hasi“ zu diesem Zeitpunkt der erste und einzige Araber, der ein Geständnis im Ausländerterrorismusbereich abgelegt hatte. Die Verbrecher, die für den Anschlag auf die Diskothek „La Belle“ dingfest gemacht werden konnten, wurden erst nach Öffnung der Mauer und der damit verbundenen Möglichkeit zum Einsehen der Stasi-Akten gefasst und letztlich dem Gericht in Berlin überstellt.

      14 Jahre Freiheitsstrafe erhielt die Frau, die den Sprengstoff ab- und den Zünder eingestellt hatte, zwölf Jahre die anderen Terroristen, die für die Beschaffung des Sprengstoffes und für das Unglück von Menschen verantwortlich gewesen sind.

      „Mykonos“-Prozess

      Ganz anders war die Situation im „Mykonos“-Prozess, einer Gerichtsverhandlung, in der der Generalbundesanwalt unter anderen drei arabische Terroristen anklagte, „gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung vier Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet sowie aus denselben Motiven einen weiteren versucht hatten zu töten“. Das Gericht verurteilte die Angeklagten auch wegen dieser Verbrechen.

      Ein Agent des iranischen Nachrichtendienstes, der enge Verbindungen zur Hizbollah hatte, erhielt im Sommer 1992 den nachrichtendienstlichen Auftrag, die Führer der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (DPK-I) während ihres Berlinaufenthaltes zu liquidieren. Zur Erfüllung dieses Auftrages nahm er Kontakt zu den ihm seit langem persönlich bekannten Hizbollah-Kämpfern auf, um mit ihnen die Tat vorzubereiten.

      Im September 1992 trafen sie sich in Berlin in einer Wohnung, von wo aus sie Erkundungs- und Beschaffungsfahrten zur Tatvorbereitung unternahmen. Am 17. September 1992 fuhren sie zum Speiselokal „Mykonos“ in Berlin-Wilmersdorf, Prager Straße 2, um das „DPK-I-Delegationstreffen durch ein Attentat zu beenden.

      Als die Mitglieder der Delegation gerade beim Essen waren, betraten zwei der Täter das Lokal, während ein weiterer Terrorist Gäste beziehungsweise andere Besucher daran hinderte, das Lokal zu verlassen oder einzutreten, und eröffneten auf die völlig ahnungslosen Opfer das Feuer aus ihren mitgebrachten Maschinenpistolen beziehungsweise einer halbautomatischen Selbstladepistole.

      Tödlich getroffen brachen vier Angehörige der Delegation zusammen, während der Gastwirt, der in das Schussfeld geraten war, lebensgefährlich verletzt wurde. Anschließend flüchteten die Täter zunächst zu Fuß bis zu einem fluchtbereit geparkten Pkw und setzten mit diesem Wagen ihre Flucht fort. Die Täter konnten wenige Wochen später festgenommen und jeweils zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden.

      Anders als im „La Belle“-Prozess, der erst im Dezember 2001 sein vorläufiges Ende fand, unterstrich der Vorsitzende des Gerichts die Schuld der politischen Führung des Irans an diesen Verbrechen und sprach dabei ausdrücklich vom „iranischen Staatsterrorismus“.

      Kalif Halil Ibrahim Sofu erschossen

      Am 8. Mai 1997, gegen 00:50 Uhr, brachen drei Männer in der Oudenarder Straße im Wedding die Eingangstür der Wohnung des Medizinstudenten Sofu auf, drangen über den Flur bis zum Schlafzimmer vor und schossen auf den 29-Jährigen, der zwischen seiner Ehefrau und seiner jüngsten Tochter im Ehebett lag.

      Drei Geschosse trafen den schlafenden Sofu im Gesicht, sieben weitere seinen Körper. Während der Medizinstudent sofort tot war, blieben Frau und Tochter unverletzt.

      Nach der Tat flüchteten die Täter; einen Kalifen Sofu gab es in Deutschland nicht mehr, dafür aber einen anderen Kalifen, nämlich Metin Kaplan, dessen Name für die Kombination von religiösem Fanatismus und krimineller Energie steht. Bis zum Vereinsverbot Anfang Mai 1997 führte Kaplan die türkische Islamistenorganisation „Der Kalifenstaat“, die in der Bundesrepublik über insgesamt 1100 und in Berlin über

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