Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung

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dem Gericht in Düsseldorf aber aus, Kaplan zu vier Jahren Haft zu verurteilen, weil er Sofu mit TodesFatwas (eine Art islamischer Richterspruch) belegt und durch seine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gegen ihn seinen Tod gewollt haben dürfte.

      Gewalttätigkeiten gegen das Israelische Generalkonsulat

      Am 12. November 1998 wurde der Führer der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan in Rom festgenommen. In fast allen Städten Europas kam es daraufhin zu demonstrativen Aktionen. Über den TV-Sender „Med TV“ wurde eine Erklärung der PKK-Führung veröffentlicht, in der man androhte, dass es zu unkontrollierbaren Entwicklungen kommen könne, sollte Öcalan nicht freigelassen werden.

      Deutschland, das einen Haftbefehl gegen Öcalan vorzuliegen hatte, verzichtete auf einen Auslieferungsantrag, und sämtliche internationale Fahndungsausschreibungen gegen ihn wurden auf Weisung des Generalbundesanwaltes zurückgenommen, lediglich nationale Ausschreibungen blieben bestehen.

      Italien, das keine Notwendigkeit sah, sich selbst zu engagieren, entließ Öcalan, der daraufhin untertauchte. Überraschend wurde Öcalan dann am 15. Februar 1999 in der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia festgenommen.

      Noch bevor diese Meldung die Öffentlichkeit erreichte, besetzten zahlreiche Kurden in deutschen Städten griechische Einrichtungen und zerstörten in Berlin die griechische Botschaft völlig.

      Im weiteren Verlauf berichtete das türkische Fernsehen auf einer eilends einberufenen Pressekonferenz, dass sich Öcalan nunmehr in der Türkei befinde.

      Medien spekulierten über die Art und Weise der Festnahme in Nairobi, brachten die Israelis ins Spiel und gingen in ihren Meldungen davon aus, dass der israelische Geheimdienst für die Entführung verantwortlich sein könnte.

      Gegen Abend des 16. Februar 1999 verließen die Kurden das demolierte griechische Botschaftsgebäude, ohne dass es zu entscheidenden Festnahmen gekommen war.

      Am 17. Februar 1999 kam es ab 13:25 Uhr in der näheren Umgebung des Israelischen Generalkonsulats in der Schinkelstraße 10 zu Angriffen auf Polizeibeamte durch eine Vielzahl türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung.

      Im weiteren Verlauf schlossen sich dann mehrere kurdische Personengruppen unvermittelt zusammen und gingen massiv gegen die zu diesem Zeitpunkt zahlenmäßig völlig unterlegenen Polizeibeamten vor.

      Trotz des Versuchs, Absperrgitter aufzubauen und die Angreifer bis zum Eintreffen unterstützender Kräfte abzuwehren, gelang es einem Teil der Angreifer, mit brutaler Gewalt die Polizeikette zu durchbrechen und zum Gebäude des Konsulats vorzudringen. Hier überkletterte ein Teil von ihnen den Absperrzaun, gelangte bis zum Personaleingang des Gebäudes, brach dort die Tür auf und drang bis ins zweite Obergeschoss vor.

      Die inzwischen aktivierten Sicherheitskräfte des Konsulats gaben mehrere Schüsse auf die Eindringlinge ab. Dabei wurden drei der PKK-Angehörigen tödlich getroffen, ein weiterer schwer verletzt. Er verstarb später im Krankenhaus.

      Durch diese Schüsse zurückgedrängt, flohen die PKK-Anhänger, und die Angriffe in der Schinkelstraße hörten auf.

      Gleichzeitig aber kam es in der Nähe von nachrückenden Gruppen türkischer Staatsangehöriger zu weiteren Ausschreitungen gegen Polizeibeamte.

      Dabei wurden 69 Personen unter anderem wegen begangener Straftaten festgenommen.

      Die Weibliche Kriminalpolizei

      von Jörg-Michael Klös und Friedrich Sander

      Der Begriff „Weibliche Kriminalpolizei“ (WKP) ist heute nur noch historisch zu sehen. Geschaffen 1927, wurde sie 1974 aufgelöst. Heute arbeiten Kriminalbeamtinnen in den unterschiedlichsten Ressorts der Kriminalpolizei.

      Hier soll der Versuch unternommen werden, einen Einblick in die historische Entwicklung und Arbeit dieser Dienststelle zu geben und auch auf Umstände hinzuweisen, die, sicherlich zeitbedingt, zu Unverständnis und Spannungen führte.

      Erst im 19. Jahrhundert wurden Frauen in der Männerdomäne Polizei tätig. Zunächst in Hannover, dann in Stuttgart wurden Frauen durch den Frauenbund oder ähnliche Organisationen für eine Mitarbeit bei der Polizei gewonnen. In Stuttgart gab es immerhin schon eine Polizeiassistentin, welche sich um hilfsbedürftige Personen, die sich bei der Polizei anfanden, kümmerte. In Berlin war es dann eine „Schwester“ des Frauenbundes, die Prostituierten half, sich wieder in einen normalen Arbeitskreislauf einzugliedern.

      Eine Fürsorgedame der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge befasste sich mit obdachlosen oder kriminell gewordenen Jugendlichen beiderlei Geschlechts.

      Mit der Zeit wurde erkannt, dass gerade Sittlichkeitssachen die Polizei und auch die Richter überforderte. Hier war ein vertrauensvoller Zugang zu Kindern und Jugendlichen erforderlich. Die damals hinzugezogenen Fürsorgerinnen hatten jedoch keinerlei für das Verfahren notwendige Rechtskenntnisse.

      Die erste weibliche „Polizei“ wurde 1923 durch die englische Besatzungsmacht in Köln eingerichtet. Man stützte sich dabei auf die Erfahrungen in England mit Exekutivbeamtinnen. Doch dies hatte nur bis 1925, dem Ende der Besatzung, Gültigkeit. In Preußen hatte man schließlich in 16 Städten eine weibliche Polizei aufgebaut.

      Erst am 26. April 1927 wurde die Kriminalinspektion „Weibliche Kriminalpolizei“ (WKP) mit fachlich ausgebildeten Beamtinnen eingerichtet.

      In der Gesellschaft gab es Vorbehalte gegen Frauen in der Kriminalpolizei. Die Auffassung, die Aufgaben einer Frau lägen in den drei K: Kinder, Küche, Kirche, war verbreitet.

      Wenn man der Literatur zum Thema WKP folgt, hat dies auch Friederike Wieking empfunden, als sie 1927 vom preußischen Innenminister mit dem Aufbau der WKP beauftragt wurde und der Kripo-Chef ihr erklärte, „er habe keinen Vorgang für sie, und wisse auch nichts von ihrer Berufung“. Aber die resolute Regierungs- und Kriminalrätin setzte sich durch. Es wird berichtet, dass diese willensstarke Frau von den männliche Kollegen immer mit „gnädige Frau“ angeredet wurde. Letztlich war diese Leiterin der Berliner WKP eine Institution in ihrer Zeit. Es sei hier auch vermerkt, dass 1927 zwischen dem preußischen Landeskriminalamt und der Berliner Kriminalpolizei Personalunion bestand.

      Die Beamtinnen wurden bei Anzeigen von Kindern hinzugezogen oder führten Vernehmungen von Frauen in Heimen und Krankenhäusern durch. In manchen Situationen war es besser, Vernehmungen von Frauen durch eine Frau ausführen zu lassen, wenn zum Beispiel ein besonderer psychischer Druck auf der zu vernehmenden Frau lag, zum Beispiel bei Suizidversuchen. Auch das Schamgefühl von weiblichen Jugendlichen oder Frauen spielt eine Rolle. In Fällen von Kindesmisshandlung sind Einfühlungsvermögen und Vertrauen Faktoren, die den Zugang zum Kind erleichtern können, das sich an ein böses Erlebnis erinnern und aussagen soll. Gerade in diesen Fällen sind nicht nur kriminalistisches Fachwissen gefragt, sondern auch sozialpädagogische Kenntnisse. Völlig unangebracht war die Meinung mancher Männer, die Kolleginnen seien Kaffeetanten. Den gegenteiligen Beweis haben die Kolleginnen auf den unterschiedlichsten Dienststellen längst erbracht.

      Die weibliche Kriminalpolizei durchlief eine vielfältige Entwicklung. Zunächst verfügte sie über wenige Beamtinnen. Dies sollte sich bereits nach einem Jahr grundlegend ändern, als man drei Dienststellen einrichtete, die sich jeweils mit sogenannten Gefährdetenfällen beschäftigten, für Vernehmungen bei Sittlichkeitsdelikten zur Verfügung standen, bei Anhörungen von Kindern und Durchsuchungen, um nur einige Arbeitsbereiche zu nennen.

      Man

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