Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart - Polizeihistorische Sammlung

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ersten Vernehmung angegeben hatte, seit 1971 für das MfS tätig gewesen zu sein. Freder legte in mehreren Vernehmungen ein umfangreiches Geständnis sowohl hinsichtlich seiner geheimdienstlichen Agententätigkeit als auch des Tötungsdeliktes ab.

      Wegen des Tötungsdeliktes, das er im Auftrag des MfS durchgeführt hatte, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

      Auftreten einer Einsatzgruppe des sowjetischen militärischen geheimen Nachrichtendienstes (GRU)

      In enger Zusammenarbeit mit dem LfV Berlin und US-Sicherheitsbehörden wurde in einem integrierten Einsatz von Beamten des SEK und des Polizeilichen Staatsschutzes der unter dem Decknamen „George“ auftretende 41-jährige angebliche Journalist Jörg Wilke aus Ostberlin (alias Jörg Willing) während eines geheimdienstlichen Treffens am 1. Dezember 1981, gegen 17:00 Uhr, am Schmetterlingsplatz/Grunewald vorläufig festgenommen.

      Dieses Treffen war einsatztaktisch für ihren Spion abgesichert durch den 1. Sekretär der Botschaft der UdSSR in der DDR Tscherbakow, den 39-jährigen Major der Roten Armee Virsow, den 38-jährigen Major der Roten Armee Petruschin und den 36jährigen Oberstleutnant der Roten Armee Ganin, die ebenfalls im Bereich des S-Bahnhofs Grunewald ergriffen und vorläufig festgenommen wurden. Wilke hatte unter der Legende eines Potsdamer Filmschaffenden einen Angehörigen der US-Schutzmacht im Juli 1981 geheimdienstlich angesprochen, der diese Anbahnung sofort seiner vorgesetzten Dienststelle meldete.

      Die vier Staatsangehörigen der UdSSR wurden noch in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember 1981 auf Weisung der US-Behörden einem Vertreter der Botschaft der UdSSR in der DDR im Polizeipräsidium übergeben.

      Jörg Wilke wurde am 2. Dezember 1981 einem Richter vorgeführt, der Haftbefehl erließ.

      Geheimdienstliche Verstrickung der Lebensgefährtin eines Kriminalbeamten

      Am 8. Mai 1984 wurde die Medizinstudentin Christine Mohr wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für das MfS festgenommen.

      Sie hatte zuvor, einer entsprechenden Weisung des MfS Folge leistend, gegenüber ihrem Lebensgefährten, einem bis zu diesem Zeitpunkt beim Polizeilichen Staatsschutz dienstversehenden Kriminalbeamten, ausgesagt, dass sie sich seit 1982 in Ostberlin unter Druck schriftlich zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet habe. Man habe ihr den Auftrag erteilt, die Bekanntschaft mit dem Kriminalbeamten zu suchen, um ihn unter Umständen ebenfalls anzuwerben.

      Die Beschuldigte gab zu, dies weisungsgemäß durchgeführt und dem MfS ausführlich über den Kriminalbeamten und Einzelheiten aus dessen privatem Bereich berichtet zu haben.

      Hinsichtlich der Angaben zur Beschäftigungsdienststelle und des Arbeitsgebietes des Kriminalbeamten will sie nur dessen dienstliche Telefonnummer beziehungsweise sein Beschäftigungsfeld „Bearbeitung kommunistischer Unrechtstaten“ mitgeteilt haben.

      Obwohl die Motive für die Tatbegehung nicht genau geklärt wurden, verurteilte das Kammergericht Berlin sie zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

      Bewegung „2. Juni“

      Im Gegensatz zur RAF, die sich als hierarchisch strukturierte Kaderorganisation mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung organisiert hatte, blieb die Bewegung „2. Juni“ mit ihren Mitgliedern Ralph Reinders, Fritz Teufel, Juliane Plambeck, Inge Viett, Andreas Vogel, Gabriele Rollnick, um nur einige zu nennen, lange Zeit ein lockerer Verband kleiner und weitgehend autonomer Gruppen.

      Ihre Straftaten reichten, angefangen bei dem Bombenanschlag auf den englischen Yachthafen am

      2. Februar 1972, bei dem ein Mann getötet wurde, über Bankraubzüge, die Ermordung des Anarchisten Ulrich Schmöker durch ein Hinrichtungskommando am 5. August 1974, die Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann am 10. November 1974 bis zur Entführung des Berliner Parlamentspräsidenten Peter Lorenz am 27. Februar 1975 und der damit verbundenen Freipressung der inhaftierten Terroristen Verena Becker, Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ralf Pohle, Ina Siepmann und Rolf Heisler.

      Horst Mahler, der ebenfalls freigepresst und gemeinsam mit den oben angegebenen Personen über Westberlin in ein noch zu nennendes Land ausgeflogen werden sollte, verzichtete darauf.

      Alle anderen aber wurden in Begleitung des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Westberlin und Pfarrers Heinrich Albertz ausgeflogen.

      Attentat von Drenkmann

      Bereits im Falle des Attentats auf den Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war es Absicht der Terroristen, ihn zu entführen.

      Unter dem Vorwand, ihm anlässlich seines Geburtstages einen Blumenstrauß überbringen zu wollen, gelang es einem der Täter, sich an Frau von Drenkmann, die heftigen Widerstand leistete, vorbeizudrängen. Als ihr Ehemann im Hintergrund den Krach wahrnahm und nach der Ursache forschen wollte, schoss ihn sein Mörder ohne Vorwarnung nieder und flüchtete.

      Die eigentlich geplante Entführung, wie später an Peter Lorenz vollzogen, endete mit dem Tod des Kammergerichtspräsidenten.

      Am 26. März 1976 konnten in einer Wohnung in der Steinmetzstraße in Berlin-Schöneberg zwei Männer festgenommen werden. Während Eberhard Dreher, einer der Festgenommenen, eher der Sympathisantenszene zugerechnet worden war, gehörte Andreas Vogel, bei dem die Waffe gefunden wurde, mit der man von Drenkmann erschossen hatte, zum engen Kern der Bewegung „2. Juni“.

      Im Zuge der Ermittlungen wurde bei Ralf Reinders, Mitglied der Bewegung 2. Juni, die Tatwaffe gefunden. Zudem gab es Selbstbezichtigungen innerhalb der Gruppe.

      Anlässlich der Kammergerichtsverhandlung, in der mehrere Mitglieder wegen zahlreicher Straftaten angeklagt waren, wurde Reinders wegen Geiselnahme mit erpresserischem Menschenraub, Nötigung, schweren Raubes, unbefugtem Waffenbesitz und anderem zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

      Eine Verurteilung im Zusammenhang mit der Tötung des ehemaligen Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war wegen fehlender individueller Beweise nicht möglich.

      Die Entführung von Peter Lorenz

      Am 27. Februar 1975 wurde der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses morgens kurz nach halb neun wie üblich von seinem Kraftfahrer an seiner Wohnung in Berlin-Zehlendorf abgeholt. Die Fahrt im Dienstwagen ging durch den Villenvorort in Richtung Stadtautobahn.

      Gegen 8:50 Uhr wurde sein Wagen auf dem nur wenig befahrenen Quermatenweg durch einen einbiegenden Kleinlastwagen blockiert, und als sein Fahrer scharf bremste, fuhr von hinten ein roter Fiat auf, dessen Fahrerin, offensichtlich schockiert, im Wagen sitzen blieb.

      Der Fahrer von Peter Lorenz aber stieg aus, um sich den Schaden anzusehen und wurde in diesem Moment durch ein mittels Isolierband umwickeltes Eisenrohr von hinten niedergeschlagen.

      Im gleichen Moment fielen mehrere Männer über Peter Lorenz her und zerrten den sich heftig wehrenden Mann aus dem Wagen, legten ihm Handschellen an und trugen ihn in das Entführungsfahrzeug.

      Während der Wagen zur Autobahn fuhr, gelang es Peter Lorenz, die Windschutzscheibe mit den Füßen zu zertreten. Danach jedoch erhielt er eine Beruhigungsspritze, so dass er für kurze Zeit „außer Gefecht“ gesetzt war.

      In

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